Titel | Immissionsmessungen in der Umgebung des Endlagers | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Wegelystraße 8 10623 Berlin | |
Ausführungsort | DE-39164 Bottmersdorf | |
Frist | 25.08.2022 | |
TED Nr. | 406823-2022 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Referat Z 6 Wegelystraße 8 10623 Berlin E-Mail: vergabestelle@base.bund.de Internet: http.:www.base.bund.de I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=468945 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=468945 I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM): Immissionsmessungen in der Umgebung des Endlagers durch eine unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) Referenznummer der Bekanntmachung: 7031-22 II.1.2) CPV-Code Hauptteil Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM): Immissionsmessungen in der Umgebung des Endlagers durch eine unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) . Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BASE als unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) tätig und führt dazu die Probenentnahme im Umkreis von 5 km um das ERAM mitsamt anschließender radiologischer Auswertung für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall durch. . Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch sowie oberirdische Gewässer und Grundwasser. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE07 Hauptort der Ausführung: Umkreis von 5 Km um das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1. Ausgangslage Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist gemäß § 23d Satz 1 Nr. 2 Atomgesetz (AtG) zuständig für die Aufsicht über Anlagen des Bundes nach § 9a Abs. 3 Satz 1 AtG und die Schachtanlage Asse II nach § 19 Abs. 5 AtG. Als atomrechtliche Aufsicht ist es u.a. zuständig für die Überwachung des Betriebs des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Der Betrieb des ERAM erfolgt auf Grundlage der Genehmigung zum Dauerbetrieb des ERAM (DBG), die 1986 vom Staatlichen Amt für Atomsicherheit der DDR erteilt wurde und gemäß § 57a, Nr. 4 fortgilt. Das ERAM wird von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) mit Sitz in Peine betrieben. Die Überwachung der Einhaltung der aus den Genehmigungen folgenden Regelungen sowie des kerntechnischen Regelwerks ist Aufgabe der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde. Das BASE prüft die Einhaltung atom- und strahlenschutzrechtlicher Vorschriften und Zulassungen. Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden als Sachverständige nach § 20 AtG tätig. Der Auftragnehmer wird für das BASE als unabhängige Messstelle gemäß der Richtlinie für Emissions- und Immissionsüberwachung (REI) tätig und führt dazu die Probenentnahme im Umkreis von 5 km um das ERAM mitsamt anschließender radiologischer Auswertung für den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie für Störfall/Unfall durch. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit nimmt der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber an themenentsprechenden Veranstaltungen teil. Der Auftragnehmer darf derzeit nicht mit Umweltüberwachungsmessungen für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tätig sein und während der Aufgabenwahrnehmung als unabhängige Messstelle keine diesbezüglichen Aufträge der BGE annehmen. . 2. Leistungsinhalt Der Leistungsumfang umfasst die Überwachung der Umweltbereiche Boden, Weide- und Wiesenbewuchs, Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft, Milch sowie oberirdische Gewässer und Grundwasser. Die Einzelheiten zu den vorgesehenen Messungen, zum Probeentnahme- bzw. Messort und zur Art und Häufigkeit der Messungen sind in den Anlagen 2a und 2b aufgeführt. Eine ggf. erforderliche Anpassung der Überwachungsprogramme erfolgt in Absprache mit dem Auftragnehmer. Vorerst sollen beide Messprogramme über einen Zeitraum von sechs Jahren durchgeführt werden. . 3. Grundlagen/Vorgaben Bei der Leistungserbringung hat der Sachverständige die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Regelwerke und Richtlinien zu berücksichtigen und jeweils entsprechend darzulegen. Weiterhin zu berücksichtigen sind: - die einschlägigen Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums des Innern und für Heimat; - Erkenntnisse aus der Begutachtung von kerntechnischen Anlagen und Endlagern; - aus besonderen Vorkommnissen im In- und Ausland; - Beratungen der Reaktorsicherheitskommission, der Entsorgungskommission und der Strahlenschutzkommission; - Ergebnisse der für das ERAM bereits vorliegenden Gutachten und Prüfergebnisse; - die für den Betrieb des ERAM erteilten behördlichen Zulassungen; - die internationale fachwissenschaftliche Diskussion. Gutachten müssen den Anforderungen der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten im atomrechtlichen Verwaltungsverfahren vom 15.12.1983 (GMBI. 1984 Nr. 2, Seite 21) entsprechen. Soweit Abweichungen von Regelwerken und Richtlinien als zulässig oder notwendig angesehen werden, ist dies eingehend zu begründen. . 4. Abgrenzung Die Arbeiten sind ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes durchzuführen. Auf evtl. Überschneidungen mit Anforderungen aus anderen Fachgebieten ist hinzuweisen. . 5. Bearbeitungstiefe Die Messungen sind entsprechend des in den Anlagen 2a und 2b dargestellten Umfang der Überwachungsprogramme durchzuführen. Eine notwendige Anpassung der Überwachungsprogramme gemäß den Vorgaben der REI erfolgt in Absprache mit dem Auftragnehmer. Dieser ist auch berechtigt, Änderungen an den Messprogrammen in Absprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen, wenn ausreichende Gründe dafür vorliegen und diese in Schriftform dem AG dargelegt werden. Die Auswertung der einzelnen Messungen ist in nachvollziehbaren Berichten darzustellen. Die Berichte müssen den Anforderungen der REI genügen. Des Weiteren sind die Messergebnisse nach den Vorgaben der REI in IMIS einzupflegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anforderungen und Randbedingungen hinsichtlich des Leistungsumfanges und der Vertragsabwicklung in ergänzenden Schreiben zu präzisieren. . 6. Ergebnisse / Meilensteine mit Terminen Die Ergebnisse der einzelnen Messungen (bestimmungsgemäßer Betrieb / Störfall-/Unfall) sind dem BASE nach Auswertung in schriftlicher und elektronischer Form im PDF-Format als barrierefreie und weiterhin als archivierbare Version (PDF/A) gemäß den Vorgaben der REI in Quartals- und Jahresberichten zur Verfügung zu stellen. . 7. Anlagen - Anlage 2a - Maßnahmen zur Überwachung der Umgebung des ERAM durch eine unabhängige Messstelle im bestimmungsgemäßen Betrieb - Anlage 2b - Maßnahmen zur Überwachung der Umgebung des ERAM durch eine unabhängige Messstelle im Störfall/Unfall-Trainingsprogramm II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.10.2022 Ende: 30.09.2028 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote ianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Der Auftragnehmer darf derzeit nicht mit Umweltüberwachungsmessungen für die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) tätig sein und während der Aufgabenwahrnehmung als unabhängige Messstelle keine diesbezüglichen Aufträge der BGE annehmen. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: - Der Auftrag darf nur an geeignete Bietende vergeben werden. Geeignet sind Bietende, wenn sie die für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach §§ 123, 124 GWB vom Verfahren auszuschließen sind. - Zum Nachweis und Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist ein Nachweis über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister erforderlich. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen, mit einer aktuellen Gültigkeit: - Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung - oder einer Eigenerklärung des Bieters III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: a. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Mindestanforderung) - Der Bieter muss nach DIN EN ISO/IEC 17025 zertifiziert sein Alternativ zum o.g. Zertifikat kann eine Eigenerklärung, dass die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 eingehalten werden mit dem Angebot vorgelegt werden. Ein entsprechender Nachweis kann bei Angebotsabgabe beigebracht werden. Ansonsten behält sich die Vergabestelle vor bei Bezuschlagung den entsprechenden Nachweis mit einer kurzen Frist einzufordern. . b. Nachweis von Unternehmensreferenzprojekten (Mindestanforderung) - Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei vergleichbaren Referenzprojekten im Zeitraum seit 2017 nachzuweisen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist, insbesondere radiologische Probenahmen und Untersuchungen im Umweltbereich. . Aufbau der Referenz 1 bis 3: - Name des Referenzgebers (Auftraggeber des Referenzauftrags), - Art des Referenzgebers, - Kontaktdaten des Referenzgebers, - Beschreibung der im eigenen Unternehmen erbrachten Leistungen (Auftragsgegenstand, Produkt, Produktbeschreibung) - Zeitraum der im eigenen Unternehmern erbrachten Leistungen - Auftragswert der im eigenen Unternehmen erbrachten Leistungen in EUR netto III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Unternehmen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sind von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen im von der Verordnung geregelten Umfang ausgeschlossen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens eines Tatbestands entsprechend Verordnung (EU) 2022/576 ist durch jedes einzelne Unternehmen, das als Bietender, als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Nachunternehmer oder als eignungsleihendes Unternehmen Teil des Angebots ist, die Unterlage „Erklärung nach Verordnung (EU) Nr. 2022/576“ ausgefüllt einzureichen. III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 25.08.2022 Ortszeit: 10:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können ch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25.11.2022 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 25.08.2022 Ortszeit: 10:30 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-94990 E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de Fax: +49 228-9499163 Internet: http.:www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 21.07.2022 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 166157 vom 31.07.2022 |