Titel | Planung und Realisierung des Lückenschlusses Oberlandautobahn (N15) | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Bundesamt für Straßen Astra, Abteilung Straßeninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur Grüzefeldstraße 41 8404 Winterthur | |
Ausführungsort | DE-8404 Winterthur | |
Frist | 22.08.2022 | |
Vergabeunterlagen | www.simap.ch | |
Beschreibung | 1.1 Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, zu Hdn. von Offerte Grüzefeldstrasse 41 8404 Winterthur Telefon: +41 58 480 47 11 Fax: +41 58 480 47 90
E-Mail: mailto: beschaffung.winterthur@astra.admin.ch Internet: www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, zu Hdn. von Offerte: 210031, N15/04 OAB, Oberlandautobahn Planer UVB inkl. AEM-nicht öffnen-Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, Schweiz, Telefon: +41 58 480 47 11, Fax: +41 58 480 47 90, E-Mail: mailto: beschaffung.winterthur@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen 08.07.2022 Bemerkungen: Bemerkungen: Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter Internet: www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 20.07.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter Internet: www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 08.07.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 22.08.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Für vorbefasste Firmen auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5. Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung: 29.08.2022, Bemerkungen: Der Termin ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7 Verfahrensart Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart Dienstleistungsauftrag
1.9 Staatsvertragsbereich Ja.
2. Beschaffungsobjekt
2.2 Projekttitel der Beschaffung 210031, N15/04 OAB, Uster-Hinwil, Lückenschliessung Oberlandautobahn Planer UVB inkl. AEM
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer 210031
2.4 Aufteilung in Lose? Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular CPV: 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags Oberstes Ziel ist die Planung und Realisierung des Lückenschlusses Oberlandautobahn (N15). Die Hauptarbeiten des vorliegenden Projekts umfassen den Neubau der Nationalstrassenverbindung zwischen den Anschlüssen Uster Ost und Betzholz. Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats sind Leistungen zur Umweltverträglichkeitsbeurteilung (Voruntersuchungen, Erstellung Pflichtenheft und Hauptuntersuchung 2. Stufe, Erstellung Pflichtenheft 3. Stufe) sowie die Projektierung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (AEM) und die Bearbeitung von landschaftsbezogenen Themen für die Phase Generelles Projekt (GP) und optional Phase Ausführungsprojekt (AP). Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung Standortgebundene Dienstleistungen (wie z.B. Sitzungen) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (ASTRA, Filiale Winterthur) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie z.B. das Erstellen von Plänen oder Berichten), werden beim Auftragnehmer erbracht.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems 72 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen Ja Beschreibung der Optionen: Leistungen zur Umweltverträglichkeitsbeurteilung sowie die Projektierung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (AEM) und die Bearbeitung von landschaftsbezogenen Themen für die Phase Ausführungsprojekt (AP)
2.10 Zuschlagskriterien Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: ZK1: Qualität des Anbieters Gewichtung 40% Bewertet werden die projektspezifische Berufserfahrung sowie die Aus- und Weiterbildung der angebotenen Schlüsselpersonen. Die Bewertung erfolgt pro Schlüsselperson auf Basis von je 2 Referenzprojekten und einem ergänzenden Lebenslauf. ZK1.1: Projektleiter UVB Gewichtung 25% ZK1.2: Projektleiter AEM / Projektleiter UVB Stv. Gewichtung 15% ZK2: Qualität des Angebots Gewichtung 35% Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren. Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - Analyse der Ausgangslage und der eigenen Aufgaben - Analyse der Schnittstellen innerhalb des Projekts und zu weiteren Projektbeteiligten - Planung des eigenen Vorgehens in Abstimmung mit der Terminplanung sowie den Arbeiten der weiteren Projektbeteiligten - Zuordnung des Stundenaufwands auf vorgesehene Tätigkeiten - Risikoanalyse und Massnahmen in Bezug auf die eigene Tätigkeit in der Phase Generelles Projekt ZK3: Preis Gewichtung 25% Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0= Nicht beurteilbar; keine Angabe 1= Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2= Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3= Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4= Gut erfüllt; Qualitativ gut 5= Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen? Nein Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12 Werden Teilangebote zugelassen? Nein Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin Beginn 01.12.2022 und Ende 30.06.2025 Bemerkungen: Option: Phase Ausführungsprojekt (AP) 01.07.2025 31.08.2028.
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
3.2 Kautionen / Sicherheiten Keine.
3.3 Zahlungsbedingungen 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden. Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien aufgrund der nachstehenden Kriterien: Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. EK1: Technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung/-referenz) EK2: Wirtschaftliche / Finanzielle Leistungsfähigkeit EK3: Qualifikation der Schlüsselpersonen EK4: Verfügbarkeit EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten
3.8 Geforderte Nachweise aufgrund der nachstehenden Nachweise: Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann: EK1: Technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung/-referenz) EK1.1: UVB Für den Anbieter: 1, maximal 2 Referenzprojekt(e) über Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderungen erfüllt: a) Umweltverträglichkeitsberichterstattung 2. Stufe und Pflichtenheft für 3. Stufe gemäss USG, UVPV respektive Richtlinie des Bundes für die Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Infrastrukturprojekt (Phase Generelles Projekt (GP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phase abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren); b) Umweltverträglichkeitsberichterstattung 3. Stufe gemäss USG, UVPV respektive Richtlinie des Bundes für die Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Infrastrukturprojekt (Phase Ausführungsprojekt (AP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phase abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren). Kann der Nachweis über die Anforderungen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. EK1.2: AEM Für den Anbieter: 1, maximal 2 Referenzprojekt(e) über Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderungen erfüllt: a) Projektierung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (AEM) im Rahmen eines Infrastrukturprojekts sowie Evaluierung und Erarbeitung von AEM im Rahmen der Begleitgruppe AEM für die Phase Generelles Projekt (GP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phase (Phase abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren); b) Projektierung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (AEM) im Rahmen eines Infrastrukturprojekts für die Phase Ausführungsprojekt (AP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phase (Phase abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren). Kann der Nachweis über die Anforderungen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. EK2: Wirtschaftliche / Finanzielle Leistungsfähigkeit Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrags. EK3: Qualifikation der Schlüsselpersonen EK3.1: Projektleiter UVB 1, maximal 2 Referenzprojekt(e) über Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderungen erfüllt: a) Federführung der Umweltverträglichkeitsberichterstattung 2. Stufe und Pflichtenheft für 3. Stufe gemäss USG, UVPV respektive Richtlinie des Bundes für die Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Infrastrukturprojekt (Phase Generelles Projekt (GP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phase abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren); b) Federführung der Umweltverträglichkeitsberichterstattung 3. Stufe gemäss USG, UVPV respektive Richtlinie des Bundes für die Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Infrastrukturprojekt (Phase Ausführungsprojekt (AP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phase abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren). Kann der Nachweis über die Anforderungen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. EK3.2: Projektleiter AEM / Projektleiter UVB Stv. 1, maximal 2 Referenzprojekt(e) über Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches folgende Anforderungen erfüllt: a) Projektierung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (AEM) im Rahmen eines Infrastrukturprojekts sowie Evaluierung und Erarbeitung von AEM im Rahmen der Begleitgruppe AEM für die Phase Generelles Projekt (GP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phase (Phase abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren); b) Projektierung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (AEM) im Rahmen eines Infrastrukturprojekts für die Phase Ausführungsprojekt (AP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phase (Phase abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren). Kann der Nachweis über die Anforderungen nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. EK4: Verfügbarkeit Für die Schlüsselpersonen: Nachweis, dass Verfügbarkeit > die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. - Mindestverfügbarkeit des PL UVB: 20% - Mindestverfügbarkeit des PL AEM / PL UVB Stv.: 20% Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten und an allfälligen Führungsaufgaben. EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Kosten: Keine
3.10 Sprachen Sprachen für Angebote: Deutsch Sprache des Verfahrens: Deutsch Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter Internet: www.simap.ch Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13 Durchführung eines Dialogs Nein.
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen Keine.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen Die Firma Gruner AG in CH-4020 Basel hat die Materielle Prüfung der kantonalen Dossiers erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die Firmen EBP Schweiz AG in CH-8032 Zürich, AFRY Schweiz AG (ehemals PÖYRY) in CH-8048 Zürich und Lombardi AG in CH-6003 Luzern haben das Dossier «Vorarbeiten Generelles Projekt» erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung vollumfänglich beigefügt. Die Firma Dr. von Moos AG in CH-8037 Zürich ist beauftragt mit der Durchführung von hydrogeologischen Messungen im Projektperimeter. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Firmen oder Bietergemeinschaft, an der diese Firmen beteiligt sind, endet am 12.08.2022. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die Firmen Gruner AG, EBP Schweiz AG, AFRY Schweiz AG und Lombardi AG sowie Dr. von Moos AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB).
4.6 Sonstige Angaben. 1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. 2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. 4. Bei Widersprüchen in der Ausschreibung (Simap) ist die deutsche Version massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen hat die Ausschreibung (Simap) Vorrang. 5. Ausschluss, Vorbefassung: Helbling Beratung + Bauplanung AG in 8048 Zürich, die das vorliegende Beschaffungsverfahren begleitet, sowie mit diesen juristisch und/oder persönlich eng verbundene Unternehmen sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. 6. Die Beschaffungen der verschiedenen Mandate im Rahmen des Projekts erfolgen teilweise parallel und zeitgleich und teilweise seriell. Eine einzelne Unternehmung, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr oder Eigentümer von ihr kann Zuschlagsempfängerin von mehreren Mandaten sein, wobei wegen Interessenskonflikten einige Kombinationen ausgeschlossen sind. Der Anbieter kann mit seinem Angebot eine Mandatspräferenz angeben, falls er oder Teile von ihm ein Angebot für mehrere nicht miteinander kombinierbare Mandate abgeben. Liegt eine Unternehmung als Einzelanbieterin, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Subunternehmer nach der Auswertung bei mehreren nicht miteinander kombinierbaren Mandaten an erster Stelle, fällt der Auftraggeber unter bestmöglicher Berücksichtigung der angegebenen Präferenz den Entscheid, für welches Mandat die betroffenen Anbieter respektive Bietergemeinschaften den Zuschlag erhalten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan Internet: www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 165412 vom 29.06.2022 |