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Titel
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Untersuchungen zur Beurteilung der Schadstoffbelastung und der bautechnischen Eignung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberDie Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest Außenstelle Hannover
Gradestraße 18
30163 Hannover
AusführungsortDE-30163 Hannover
Frist30.08.2022
Vergabeunterlagenvergabe.autobahn.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18281fb8e4c-7642cee2baebbfbc
Beschreibung

a) Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest

Gradestraße 18

30163 Hannover


E-Mail: mailto: Vergabe.nordwest@autobahn.de


b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung


c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel


d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen


e) Ort der Ausführung: A 27, ENBW BW 1037 Uf B71 unter A27 (ASBNR 2517533)/ AS Bremerhaven Wulsdorf, km 121 135, RiFa beide


f) Art und Umfang der Leistung: Art der Leistung: A 27, ENBW BW 1037 Uf B71 unter A27 (ASBNR 2517533), Voruntersuchungen Umfang der Leistung: Im Rahmen der Vorbereitung von Straßen- und Brückenbaumaßnahmen müssen Untersuchungen zur Beurteilung der Schadstoffbelastung und der bautechnischen Eignung ausgeführt werden


g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags:


h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen Nein


i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Frist Beginn: Ende:


j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen


k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen


l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: Internet: vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails


m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben.


o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 30.08.2022 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 16.09.2022


p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): Internet: vergabe.autobahn.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)


q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch


r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis


s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 30.08.2022 um: 09:00 Uhr Ort: Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest Gradestraße 18 30163 Hannover Deutschland Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Keine Teilnahme zugelassen


t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: -


u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlung und Schlusszahlung nach VOB/B


v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter


w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: -Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, -ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet, -dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, -dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, -dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern).Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei dem Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt sind nach Aufforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gilt auch für Nachunternehmer). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis der Eignung durch Angabe: -des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen -zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen (gilt auch für andere Unternehmer). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden (gilt auch für Nachunternehmer). Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis der Eignung durch: -Angabe der Zahl, der in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal -die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für Nachunternehmer). Qualitätsanforderungen: Eine der folgenden Qualitätsanforderungen muss der AN bei der Abgabe eines Angebotes mit vorweisen/vorlegen: - RAP Stra 15 Prüfstelle, Anerkennung in mind. zwei Fachgebieten, davon eins im Fachgebiet A, H oder I - Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 inkl. Teilnahme von mind. zwei Projektmitarbeitern an regelmäßigen Schulungen1) im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten drei Jahren. - DAkkS Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 inkl. Teilnahme von mind. zwei Projektmitarbeitern an regelmäßigen Schulungen1) im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten drei Jahren. - Teilnahme von mind. zwei Projektmitarbeitern an regelmäßigen Schulungen1) im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten zwei Jahren 1) Pro Jahr mind. 1 Schulung pro Person (am Projekt Beteiligte, z.B. Projektverantwortlicher /-bearbeiter und/oder Laborant). Schulungen im Bereich Probenahme Boden/ Gesteinskörnungen/ Abfall werden mit folgenden Themen anerkannt: Probenahme Gesteinskörnungen gemäß DIN EN 932-1, Beprobung von Böden und Bauschutt, Umgang mit gefährlichen Bauabfällen, Bodenschutz und Altlasten, Sachkundenachweis Probenahme Abfall nach LAGA PN 98. Folgende Qualitätsanforderung muss der Auftragnehmer (AN) für jeden verantwortlichen Probenehmer vorlegen: - Sachkundenachweis "Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien gemäß LAGA PN 98" (max. drei Jahre alt) Die Nachweise der o.g. Qualitätsanforderungen erfolgen über die jeweilige Kopie der Zertifizierungs-/Akkreditierungsurkunde und der Teilnahmebescheinigungen von den Schulungen. Die Schulungen müssen von den Mitarbeitern nachgewiesen werden, die die Leistung tatsächlich erbringen. Der AN muss sicherstellen, dass die gesamte Ausrüstung mit den entsprechenden technischen Festlegungen übereinstimmt, fachgerecht gewartet, kalibriert und nach den Festlegungen und Gebrauchsanleitungen eingesetzt wird. Der AN muss die einschlägigen rechtlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Technischen Regeln einhalten und befolgen. Der AG behält sich vor, die Einhaltung dieser Anforderungen zu überprüfen. Weitere Einzelnachweise (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle): - Benennung der Unterauftragnehmer / Nachunternehmer - Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"


x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Die Autobahn GmbH des Bundes Heidestraße 15 10557 Berlin

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 166609 vom 17.08.2022