Titel | Monitoringfahrt mit chemischen und biologischen Untersuchungen in unterschiedlichen Kombinationen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg | |
Ausführungsort | DE-20359 Hamburg | |
Frist | 21.11.2023 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=542089 | |
TED Nr. | 628138-2023 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg E-Mail: vergabestelle@bsh.de Internet: www.bsh.de I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines Forschungsschiffes für jeweils eine Monitoringfahrt in den Jahren 2024 (Los 1) und 2025 (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01662 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 63726400 Charterung von Schiffen II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führt jedes Jahr routinemäßige Überwachungsfahrten durch. Dabei handelt es sich jeweils um physikalische, chemische und biologische Untersuchungen in unterschiedlichen Kombinationen. Um diese Monitoringfahrt zu gewährleisten, muss ein geeignetes Forschungsschiff inklusive Besatzung bereitgestellt, vorgehalten und betrieben werden. Es erfolgt jeweils eine Fahrt im Jahr 2024 (Los 1) und im Jahr 2025 (Los 2). II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 2,00 EUR II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los 1: Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines Forschungsschiffes für jeweils eine Monitoringfahrt in den Jahren 2024 Los-Nr.: 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 63726400 Charterung von Schiffen II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Deutsche Bucht (AWZ) und westlicher Teil der Ostsee (AWZ) II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führt jedes Jahr routinemäßige Überwachungsfahrten durch. Dabei handelt es sich jeweils um physikalische, chemische und biologische Untersuchungen in unterschiedlichen Kombinationen. Um diese Fahrt zu gewährleisten, muss ein geeignetes Forschungsschiff inklusive Besatzung bereitgestellt, vorgehalten und betrieben werden. Leistungsumfang: Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines für die jeweilige Monitoringfahrt geeigneten Forschungsschiffes. Leistungsziel ist die Bereitstellung eines Forschungsschiffes, inklusive Besatzung für die komplette Reise (14 Tage), welche im Zeitraum vom 15.01.2024 bis 15.02.2024 in der Deutschen Bucht und im westlichen Teil der Ostsee durchgeführt wird. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15.01.2024 Ende: 15.02.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Die Leistung ist im Zeitraum vom 15.01.2024 bis 15.02.2024 zu erbringen, wobei die Monitoringfahrt mit Be- und Entladen 14 Tage umfasst. II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los 2: Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines Forschungsschiffes für jeweils eine Monitoringfahrt in den Jahren 2025 Los-Nr.: 2 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 63726400 Charterung von Schiffen II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Deutsche Bucht (AWZ) und westlicher Teil der Ostsee (AWZ) II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führt jedes Jahr routinemäßige Überwachungsfahrten durch. Dabei handelt es sich jeweils um physikalische, chemische und biologische Untersuchungen in unterschiedlichen Kombinationen. Um diese Fahrt zu gewährleisten, muss ein geeignetes Forschungsschiff inklusive Besatzung bereitgestellt, vorgehalten und betrieben werden. Leistungsumfang: Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben eines für die jeweilige Monitoringfahrt geeigneten Forschungsschiffes. Leistungsziel ist die Bereitstellung eines Forschungsschiffes, inklusive Besatzung für die komplette Reise (14 Tage), welche im Zeitraum vom 15.01.2025 bis 14.02.2025 in der Deutschen Bucht und im westlichen Teil der Ostsee durchgeführt wird. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6) Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 15.01.2025 Ende: 14.02.2025 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Die Leistung ist im Zeitraum vom 15.01.2025 bis 14.02.2025 zu erbringen, wobei die Monitoringfahrt mit Be- und Entladen 14 Tage umfasst. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU) Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium). Nachweis: Eigenerklärung Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- / Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium) Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern Einhaltung der Regelungen aus der Verordnung (EU) 2022/576 Erklärung das der Wirtschaftsteilnehmer die Regelungen der EU Verordnung 2022/576 (Russland Sanktionen) erfüllt. Nachweise: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 Bestimmte Berechtigung erforderlich Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium) Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: In den letzten drei Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende drei wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht (Ausschlusskriterium): Wissenschaftliche Charterfahrten in Gewässern wie Nord- und Ostsee. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben des Referenzgebers Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium): siehe Angaben unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" Vor Erteilung des Zuschlags, muss die Möglichkeit bestehen, dass Schiff zu besichtigen. Umweltmanagementmaßnahmen Der Wirtschaftsteilnehmer muss über Umweltmanagementmaßnahmen mit folgenden Mindestanforderungen verfügen (Ausschlusskriterium): Während der Reise dürfen keine Schiffsabfälle in der Nähe der Laborcontainer gelagert werden. Die Einleitung von Abwässern kann während des Stationsbetriebes unterbunden werden. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Dokumentation der Umweltmanagementmaßnahmen (Fotos, Zeichnungen, etc.) und Schiffsbesichtigung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium): SCHIFFE: Die eingesetzten Schiffe sind in einem EU-Staat, dem EWR, den Faröer, den Kanalinseln oder im UK registriert. Der Schiffsbetrieb erfüllt mindestens folgende internationale Richtlinien: - STCW - SOLAS - MARPOL - Helsinki-Übereinkommen Die Arbeitsverträge der an Bord beschäftigten Seeleute erfüllen die Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens der internationalen Arbeitsorganisation, 2006. Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten mindestens jedoch den der folgenden EU-Richtlinien: - RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz - RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie - RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie - RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen - Verordnung (EG) 336/2006 Die Schiffe müssen die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffssicherheit erfüllen. Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate, Datenblätter und Gerätebeschreibung der Ausrüstung Die Ausrüstung muss mindestens über folgende Eigenschaften verfügen: Arbeitskran (mindestens 4,5 t SWL) zum Umstauen und Befestigen von wissenschaftlichen Geräten auf dem Arbeitsdeck, auch auf See einsetzbar. Schiebebalken oder Ausleger oder A-Rahmen (mindestens 7,5 t SWL, mindestens Höhe 5 m) mit einer Auslage von mindestens 2,5 m über der Bordwand an der Stb. oder Bb. Seite. Heckausleger oder A-Rahmen (mindestens 2,5 t SWL, Höhe mindestens 5 m) zum Schleppen von ozeanographischen Geräten. Lotschacht (mindestens 1,0 m x 1,0 m) für Thermosalinograph und diverse Sensoren (pH-Wert, Chlorophyll, Gelbstoff, Trübung) ist erforderlich oder Alternativen, die einen Betrieb dieser Sensoren gewährleisten. Abwasser-Aufbereitungsanlage nach MARPOL 73/78 Regel 9, wobei die Einleitung von Abwässern während des Stationsbetriebes unterbunden werden kann, auch wenn die Abwasseranlage den Anforderungen MARPOL 73/78 Regel 11 1.2 entspricht. Emissionsreduzierter Betrieb mindestens nach MARPOL 73/78 Anlage VI, darüber hinaus sind Konservierungsarbeiten an Deck (z.B. Rost- und Lackarbeiten) nur nach vorheriger Absprache mit der Fahrtleitung möglich. Einleiterwinde für CTD, mindestens 200 m, Einleiterkabel, seitlich über den A-Rahmen oder Galgen, Zugkraft mindestens 1,5 t für Rosette (24x 10 L - Schöpfer). Winde (Zugkraft mindestens 1 t) für mindestens 100 m 8 mm kunststoffummantelten Draht (dieser Draht wird vom BSH mitgebracht), dieser wird seitlich über den Schiebebalken oder A-Rahmen ausgebracht. Winde (Zugkraft mindestens 5 t) mit mindestens 150 m 16 mm V4A Draht für den Kastengreifer, dieser wird seitlich über den Schiebebalken oder A-Rahmen ausgebracht. Alle Winden müssen mit Seillängenanzeige und Geschwindigkeitskontrolle ausgestattet sein. Optional sollten diese Angaben in das Datenverteilsystem aufgenommen werden können. TBT-freier Unterwasseranstrich des Rumpfes. Es ist anzugeben welche Inhaltsstoffe im Unterwasseranstrich enthalten sind und ggf. welcher (kathodischer) Korrosionsschutz verbaut ist. Mindestens 250 l Gefriertruhe bis -80° C zum Einfrieren von Chlorophyllproben. Seewasseranschluss im Laborbereich, an den automatische Messsysteme (Nährstoffanalysatoren) angeschlossen werden können. Anschlüsse: Anschlüsse für die Übertragung der Schiffsdaten sowie ein schiffseigenes (WiFi)-Netzwerk zur Datenübertragung müssen vorhanden sein. Frequenzstabilisierte Stromversorgung (230 V AC, 50 Hz) muss gewährleistet sein. Unterbrechungsfreie Stromversorgung (230 V AC, 50 Hz, 4000 VA) muss gewährleistet sein. Stromversorgung für die Laborcontainer, möglichst frequenzstabilisiert, 400 V, 16 A und 400 V 32 A, alle jeweils 5 polig nach CEE Norm. Die Anschlüsse in den Laborcontainern sind in den jeweiligen Anlagen dokumentiert. Räumlichkeiten: Unterbringung für 13 Personen in Einzelkammern. Die Kammern und Labore sind in sauberem Zustand zu übergeben, so dass sie unmittelbar nach der vereinbarten Übernahme des Schiffes durch den Charterer bezogen und in den Laboren gearbeitet werden kann. Die Reinigung der Kammern und Laborräume am Ende der Reise werden vom Auftragnehmer durchgeführt. Arbeitsplätze für die Arbeitsgruppen Ozeanographie (CTD), Nährstoffe (Chlorophyll, pH, Alkalinität), Spurenmetalle (Wasser, Schwebstoff, Sediment) und organische Schadstoffe (Wasser). Raum für Datengeräte, Kommunikation zum Windenstand und zum Deck muss vorhanden sein, möglichst zusätzlich Sichtkontakt. Raum (mindestens 4 m³) für ein Reservesystem (z.B. in der Last), dass während der Fahrt schnell austauschbar sein muss. 1 Stellplatz für 20 ft Laborcontainer (12 t Gewicht, 10 ft Höhe). Abwasser, Frischwasser, Kühlwasser, Strom (normales und stabilisiertes Netz), Ab- und Zuluft, Zugänge, Medienanschluss, Daten-, Sprech- und Alarmanlage (03a_Anlage_Clean_room.pdf). 1 Stellplatz für 10 ft Flat mit einer Winde für CTD-Sonde (03b_Anlage_BSH_CTD-Winde.pdf und 03k_Anlage_Flat.pdf). 1 Stellplatz für 20 ft Laborcontainer (10 t Gewicht) mit Abwasser, Frischwasser, Kühlwasser, Strom (normales und stabilisiertes Netz), Ab- und Zuluft, Zugänge, Medienanschluss, Daten-, Sprech- und Alarmanlage (03g_Anlage_Organic.pdf). 1 Stellplatz für 20 ft Standardcontainer (10 t Gewicht), einseitig, stirnseitig begehbar. 1 Stellplatz für 10 ft Standardcontainer (5 t Gewicht), einseitig, stirnseitig begehbar (03i_Anlage_Dangerous_Goods.pdf). Platz zur Verarbeitung der Sedimentproben an Deck, mindestens 20 m², Laschpunkte für Geräte an Deck (Kastengreifer). Seewasseranschluss zum Spülen der Netze und Geräte. Laborraum mit ausreichenden Arbeitstischflächen 1 x mindestens 10 m² und 1 x mindestens 4 m² (mindestens 3 m langen Tisch) im Nasslabor. Das Arbeitsdeck im Bereich der Probenentnahmestationen besonders in der Nähe der Seiten- und Heckausleger ist von Ausrüstungsgegenständen anderer Fahrten freizuhalten. 1 spritzwassergeschützter Stellplatz mit Stromanschluss für 3 Gefriertruhen oder schiffseigene Gefrierkapazitäten (mindestens 4 m²). III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Der Vertrag basiert auf dem Standardmustervertrag der BIMCO. Die in diesem Vergabeverfahren vom Bieter auswählbaren Varianten sind der "BIMCO supplytime 89 Uniform Time Carter Party for Offshore Service Vessel" und der "BIMCO supplytime 2005 Time Carter Party for Offshore Service Vessel" jeweils mit erheblichen zwingenden Anpassungen, die sich aus dem Dokument "Particular Conditions and Contractual Data, Amendments to the BIMCO model rules" ergeben. Es wird Für deutsche Bieter deutsches Recht und deutsche ordentliche Gerichtsbarkeit vereinbart. Für nicht deutsche Bieter wird als Hauptangebot die Vereinbarung deutschen Rechts und eine Schiedsvereinbarung (ICC) und als Nebenangebot irisches oder englisches Recht zugelassen. Nebenangebote werden nur zugelassen, sofern keine wertbaren Hauptangebote vorgelegt werden. The contract is based on BIMCO's standard model contract; the variants selected by the bidder in this tendering procedure are the "BIMCO supplytime 89 Uniform Time Carter Party for Offshore Service Vessel" and the "BIMCO supplytime 2005 Time Carter Party for Offshore Service Vessel", each with significant mandatory adjustments specified in the document "Particular Conditions and Contractual Data, Amendments to the BIMCO model rules". German law and German ordinary jurisdiction are agreed for German bidders. For non-German Bidders, the Agreement under German Law and an Arbitration Agreement (ICC) will be accepted as the principal Offer and Irish or English law as the secondary Offer. Secondary Offers will only be admitted if no evaluable main Offers are submitted. III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 21.11.2023 Ortszeit: 10:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch Englisch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29.12.2023 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 21.11.2023 Ortszeit: 11:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch VI.3) Zusätzliche Angaben Für jedes Los muss ein separates Angebot abgegeben werden, welches sämtliche geforderten Unterlagen und Nachweise enthält. ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. amtliches-verzeichnis.ihk.de, www.pq-verein.de) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden. MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN: - Eigenerklärung zur Eignung - Angebotsschreiben - Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses - Dokument "Particular Conditions and Contractual Data - Amendments to the BIMCO model rules" - Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Russland-Sanktionen) - Verpflichtungserklärung* - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen* - Erklärung der Bietergemeinschaft* * nur sofern einschlägig AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN: - Urkalkulation - Referenzschreiben des Referenzgebers - Zertifikate, Datenblätter und Gerätebeschreibung mit Nachweis der Einsatzfähigkeit der Ausrüstung - Dokumentation der Umweltmanagementmaßnahmen - Zertifikate/Berechtigungen zur Ausführung der betreffenden Leistung im Niederlassungsstaat REFERENZEN Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung): - Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; - Bezeichnung des Projekts; - Beschreibung der Ausgeführten Leistung - Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts; - Auftragssumme brutto DATENSCHUTZ Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter Internet: www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-9499561 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163 Internet-Adresse: Internet: www.bundeskartellamt.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rechtsbehelfsbelehrung Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578 Telefax: 0228 / 9499-163 Gemäß § 160 GWB statthaft. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Justiziariat Z11 - Hamburg 20359 Deutschland 40-31905001 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.10.2023 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 175322 vom 19.10.2023 |