Titel | Sachverständigenleistung für das Aufsichtsverfahren über die Stilllegung, den Abbau und den Restbetrieb des Kernkraftwerkes Rheinsberg | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg (MLUK) Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 14467 Potsdam | |
Ausführungsort | DE-14467 Potsdam | |
Frist | 21.11.2023 | |
Vergabeunterlagen | vergabemarktplatz.brandenburg.de/…/documents | |
TED Nr. | 647960-2023 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 14467 Potsdam E-Mail: mailto: poststelle@mluk.brandenburg.de Internet: mluk.brandenburg.de/mluk/de/ I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDY1DXAW8E5/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg Am Baruther Tor 20 Zossen 15806 Deutschland E-Mail: mailto: vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de NUTS-Code: DE40H Internet-Adresse(n): Hauptadresse: Internet: www.polizei.brandenburg.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDY1DXAW8E5 I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Sachverständigenleistung für das Aufsichtsverfahren über die Stilllegung, den Abbau und den Restbetrieb des Kernkraftwerkes Rheinsberg Referenznummer der Bekanntmachung: V-23/0196 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71313000 Umwelttechnische Beratung II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN) ist Betreiberin des sich in Stilllegung befindenden Kernkraftwerkes Rheinsberg (KKR) und hat Anfang 2022 einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum Rückbau der Gebäude und der Gebäudestrukturen des KKR gestellt. Es besteht die Möglichkeit, dass Antragsinhalte noch ergänzt, geändert oder reduziert werden. Die atom- und strahlenschutzrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Landes Brandenburg hat Bedarf an Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG für das Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren aufgrund dieses Antrags. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71245000 Genehmigungsvorlagen, Konstruktionszeichnungen und Spezifikationen 71310000 Technische Beratung und Konstruktionsberatung II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE4 Hauptort der Ausführung: 14467 Potsdam II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die zu erbringenden erforderlichen Sachverständigenleistungen umfassen den gesamten Zeitraum des Genehmigungsverfahrens, einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung, und nach Genehmigungserteilung den gesamten Zeitraum der Aufsicht über das KKR in Bezug auf die Realisierung der Genehmigung. Insgesamt ist mit einer Leistungserbringung über schätzungsweise 15 Jahre zu rechnen, wobei der jährlich zu erbringende Leistungsumfang stark schwanken kann. Im Wesentlichen umfasst der Aufgabenbereich folgende Themengebiete, die unter Abschnitt II. ("Leistungen") näher ausgeführt werden: 1. Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung 2. Begleitung der Aufsicht zu den Abbaumaßnahmen von Gebäuden und Gebäudestrukturen 3. Entsorgung radioaktiver Abfälle 4. Freigabe und Herausgabe 5. Grundsätzliche Leistungen Sachverständigenleistungen zu bereits erteilten Genehmigungen des KKR, die unter anderem die Stilllegung und den Teilabbau, die Demontage von Komponenten und Ausrüstungen, das Entkernen von Räumen, den Abbau des Lagers für flüssige und feste radioaktive Abfälle oder die Errichtung und den Betrieb einer externen Abluftanlage regeln, sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Eine enge Abstimmung mit den dafür zuständigen Sachverständigen wird jedoch vorausgesetzt. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 180 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bieter erklärt, dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden. Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 25.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie1.000.000,00 Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens 25.000.000,00 Euro (oder höher) festgesetzt. Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab: 1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde mindestens 1 Referenzprojekt der letzten 10 Geschäftsjahre 2012 - 2022. III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Die zu erbringenden erforderlichen Sachverständigenleistungen umfassen den gesamten Zeitraum des Genehmigungsverfahrens, einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung, und nach Genehmigungserteilung den gesamten Zeitraum der Aufsicht über das KKR in Bezug auf die Realisierung der Genehmigung. Insgesamt ist mit einer Leistungserbringung über schätzungsweise 10 bis 20 Jahre zu rechnen (ggf. auch länger), wobei der jährlich zu erbringende Leistungsumfang stark schwanken kann. IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.5) Angaben zur Verhandlung IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 21.11.2023 Ortszeit: 12:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19.01.2024 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 21.11.2023 Ortszeit: 12:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert VI.3) Zusätzliche Angaben Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen. Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDY1DXAW8E5 VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473 Deutschland VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473 Deutschland VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg Am Baruther Tor 20 Zossen 15806 Deutschland E-Mail: mailto: vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de Internet-Adresse: www.polizei.brandenburg.de VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 20.10.2023 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 175517 vom 30.10.2023 |