Titel | Generalplanersubmission Südspange Sisslerfeld | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Gemeinden Eiken Lilienweg 3a 5074 Eiken | |
Ausführungsort | CH-5074 Eiken | |
Frist | 24.03.2023 | |
Vergabeunterlagen | www.simap.ch | |
Beschreibung | 1.1 Gemeinde Eiken und Gemeinde Münchwilen Abteilung Bau und Planung Hauptstrasse 73B 5074 Eiken Telefon: +41 62 552 25 00 E-Mail: micha.waldmeier@eiken.ch 1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken Adresse gemäss Kapitel 1.1 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen 24.02.2023 Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter Internet: www.simap.ch im Forum einzureichen. Sie werden bis 03.03.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter Internet: www.simap.ch im Forum beantwortet. Nach dem 24.02.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. 1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: 24.03.2023 Uhrzeit: 14:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Das Risiko, dass das zugestellte Angebot rechtzeitig eintrifft, liegt beim Anbietenden. Das Angebot ist an obige Adresse im Doppel in Papierform unterzeichnet und im Doppel in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. Aufschrift auf dem Couvert: "Generalplanersubmission Südspange Sisslerfeld Bitte nicht öffnen!" 1.5 Datum der Offertöffnung: 27.03.2023, Ort: Eiken 1.6 Art des Auftraggebers Gemeinde/Stadt 1.7 Verfahrensart Offenes Verfahren 1.8 Auftragsart Dienstleistungsauftrag 1.9 Staatsvertragsbereich Ja. 2. Beschaffungsobjekt 2.1 Dienstleistungskategorie CPC: [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung 2.2 Projekttitel der Beschaffung Generalplanerleistungen - Sisslerfeld Südspange 2.4 Aufteilung in Lose? Nein 2.5 Gemeinschaftsvokabular CPV: 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros 2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags Generalplanerleistungen, insbesondere Ingenieurdienstleistungen für das Projekt «Sisslerfeld, Südspange» (Südspange = Neue Erschliessungsstrasse) als Generalplaner in den Projektphasen 31 (Vorprojekt); 32 (Bauprojekt); 33 (Bewilligungsverfahren); 41 (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag); 51 (Ausführungsprojekt); 52 (Ausführung) und 53 (Inbetriebnahme), Abschluss gemäss SIA-Ordnungen 103 (2020), 105 (2020) und 106 (2019): -Tiefbau inkl. Strassenbau, Werkleitungen und Vermessung, SIA 103 -Kunstbau, SIA 103 -Geologie/Geotechnik, SIA 106 -Landschaftsarchitektur/Gestaltung, SIA 105 Der Generalplaner ist in allen Phasen zuständig für die Gesamt- und Fachkoordination. 2.7 Ort der Dienstleistungserbringung Kanton Aargau, Gemeinde Eiken & Gemeinde Münchwilen 2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01.06.2023, Ende: 30.06.2027 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein 2.9 Optionen Nein 2.10 Zuschlagskriterien Kompetenz Schlüsselpersonen und Verfügbarkeiten Gewichtung 30% Angebotspreis Gewichtung 30% Auftragsanalyse Gewichtung 40% 2.11 Werden Varianten zugelassen? Nein 2.12 Werden Teilangebote zugelassen? Nein 2.13 Ausführungstermin Beginn 01.09.2025 und Ende 31.12.2026 Bemerkungen: Ausführung gemäss SIA 52 - 53. 3. Bedingungen 3.5 Bietergemeinschaft Die Bildung von Planergemeinschaften ist zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaften dürfen nach Angebotsabgabe bis und mit Zuschlagsentscheid nicht ohne triftige Gründe und nur unter Zustimmung der Bauherrschaft ausgewechselt werden. Die Mitglieder einer Ingenieurgemeinschaft (INGE) bilden eine einfache Gesellschaft und haften solidarisch. Eine Unternehmung darf nur in einem Anbieterteam als INGE-Partner fungieren. 3.6 Subunternehmer Es steht den anbietenden Firmen als Generalplaner frei, geeignete Subplaner beizuziehen. Die sich unter den Parteien im Hinblick auf ein Subplaner-Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten haben ausschliesslich Wirkung für Generalplaner und Subplaner. Für die Besteller entstehen daraus keine Verpflichtungen. Es steht den Subplanern ausdrücklich frei, sich in der Offertphase mehreren anbietenden Generalplanern zur Verfügung zu stellen. 3.7 Eignungskriterien Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien 3.8 Geforderte Nachweise Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise 3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen Kosten: Keine 3.10 Sprachen Sprachen für Angebote: Deutsch Sprache des Verfahrens: Deutsch 3.11 Gültigkeit des Angebotes bis: 25.09.2023 3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen unter Internet: www.simap.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 10.02.2023 bis 24.03.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen werden nur digital über Internet: www.simap.ch abgegeben. 3.13 Durchführung eines Dialogs Nein. 4. Andere Informationen 4.3 Begehungen Der Generalplaner hat die offensichtlichen oder durch Besichtigung erkennbaren besonderen Ortsverhältnisse auf eigene Verantwortung in ihren Honoraren zu berücksichtigen. Es findet jedoch keine Begehung statt. 4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen sind folgende Unternehmen gemäss Art. 14, Abs. 1. IVöB: - TBF + Partner AG, Beckenhofstrasse 35, Postfach, 8042 Zürich Die nachfolgenden Firmen, als Verfasser der bis anhin ausgeführten Planungs- bzw. Projektierungsleistungen, gelten als nicht vorbefasst: - Fahrgrund AG, Bahnhofstrasse 20, 5600 Lenzburg - Studio Vulkan Landschaftsarchitektur AG, Vulkanstrasse 120, 8048 Zürich 4.7 Offizielles Publikationsorgan Internet: www.simap.ch 4.8 Rechtsmittelbelehrung 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 170336 vom 16.02.2023 |