Titel | Beschaffung eines Filterbasiertes Multimode-Plattenlesegerät | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | Fraunhofer-Institut für Translationale Medizin und Pharmakologie ITMP Carl-von-Noorden-Platz 9 60596 Frankfurt am Main | |
Ausführungsort | DE-22525 Hamburg | |
Frist | 28.10.2024 | |
Vergabeunterlagen | www.deutsche-evergabe.de/…/bdda5938-e288-4b8b-a122-8808fbd3f58e | |
Beschreibung | 1. Fraunhofer ITMP Carl-von-Noorden-Platz 9 DE-60596 Frankfurt Telefon +49 69630180235 Telefax +49 69630180235 E-Mail: Jhonatan.Stiven.Weiner-Aragon@itmp.fraunhofer.de 2. Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO. 3. die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebote sind zugelassen Textform (§ 126b BGB) ist erlaubt Digitale Signatur wird nicht unterstützt. 4. gegebenenfalls in den Fällen des § 29 Absatz 3 die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Daten während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsverfahrens. [https-Übertragung]. Die Unterlagen können Sie unter www.deutsche- evergabe.de herunterladen. . 5. Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen PR732389 Titel Beschaffung eines Filterbasiertes Multimode-Plattenlesegerät Beschreibung Im Bereich der Wirkstoffforschung werden niedermolekulare organische Moleküle auf ihre Wirksamkeit gegen unterschiedliche Krankheiten getestet. Hierzu werden unterschiedliche zelluläre oder biochemische Testsysteme eingesetzt, die das Ergebnis der Testung in Form eines Lichtsignales ausgeben. Dieses Lichtsignal kann in verschiedenen Modi (z. B. Eigenleuchten (Lumineszenz), Leuchten nach Anregung (Fluoreszenz), Aufnahme von Licht (Absorption)) ausgelesen und analysiert werden. Hierzu soll das Multimode- Plattenlesegerät eingesetzt werden. ausf. Beschreibung Die Ausschreibung umfasst: - die Lieferung, Aufstellung und Inbetrieb- / Abnahme des Filterbasiertes Multimode-Plattenlesegeräts. - eine Einweisung in das System und die Software für die Anwender im Labor 1. Allgemein 1.1. Die Abmessung des Plattenlesegerätes dürfen 60 cm x 60 cm x 45 cm (Höhe x Länge x Breite) nicht überschreiten. 1.2. Das Gewicht darf 110 kg nicht überschreiten. 1.3. Das Plattenlesegerät muss Mikrotiterplatten nicht weniger als dem 96-Well- und 384-Well-Format verschiedener Hersteller auslesen können, die dem SBS-Standard entsprechen. 1.4. Die Anregung der fluoreszenzbasierten Detektionstechnologien, sowie der Absorptionsmessung muss über eine Xenon-Hochenergielampe erfolgen. 2. Ausstattung 2.1. Des Plattenlesegerät muss nicht weniger als die nachfolgend gelistete filterbasierte Detektionstechno- logien beinhalten. Dabei sind die angegebenen Leistungsmerkmale der einzelnen Technologien als Mindestanforderungen zu verstehen. Bezugspunkt ist eine 384-Well-Mikrotiterplatte im SBS-Standard. 2.1.1. Absorption (OD-Bereich: 0 – 4 OD, Genauigkeit bei 405 nm 0,5%, Präzision bei 405 nm 0,5%, Erkennungsgrenze für Nukleinsäuren: 1 ng/µL, essgeschwindigkeit: 90 Sekunden) 2.1.2. Fluoreszenzintensität (Erkennungsgrenze für Fluorescein: 100 amol/Well, Messgeschwindig-keit: 90 Sekunden) 2.1.3. Fluoreszenzpolarisation (Präzision für Fluorescein: 1,5 mP, Messgeschwindigkeit: 90 Sekunden) 2.1.4. Zeitaufgelöste Fluoreszenz (TRF) (Erkennungsgrenze für Europium: 0,5 amol/Well, Messge- schwindigkeit: 90 Sekunden) 2.1.5. Lumineszenz (Möglichkeit zur Minimierung des Übersprechens (Crosstalk), Erkennungsgrenze für ATP: 2 amol/Well, Messgeschwindigkeit: 90 Sekunden) 2.1.6. AlphaScreen (Erkennungsgrenze für Omnibeads: 3 ng/mL, Messgeschwindigkeit: 300 Sekunden 2.2. Fluoreszenzintensität, Zeitaufgelöste Fluoreszenz (TRF) und Lumineszenz müssen von oberhalb der Mikrotiterplatte (top read) und unterhalb der Mikrotiterplatte (bottom read) ausgelesen werden können. 2.3. Das Plattenmessgerät muss zwei Detektoren enthalten, die die simultane Messung eines Wells bei den Detektionstechnologien Fluoreszenzpolarisation und zeitaufgelöster Fluoreszenz (TRF) ermögli-chen. 2.4. Es muss die Möglichkeit geben die Temperatur in der Messkammer zu erhöhen. Dabei muss der Tem- peraturbereich an seinem niedrigsten Punkt nicht mehr 5 °C über Raumtemperatur und an seinem höchsten Punkt nicht weniger als 60 °C betragen. Die eingestellte Temperatur muss dabei über den gesamten Messvorgang (mit einer Schwankung von nicht mehr als ±0,5 °C) aufrechtgehalten werden. Die Temperatur muss dabei in Inkrementen regelbar sein, die nicht größer sind als 0,5 °C. 2.5. Es muss die Möglichkeit geben, dass die Temperatur in der Messkammer mit der Temperatur des Raumes in der das Plattenmessgerät aufgebaut ist identisch ist (±0,5 °C). 2.6. Das Plattenlesegerät muss Barcodes, welche auf der kurzen linken (westlichen) Seite einer jeden Mikrotiterplatte angebracht sind, lesen können. Dabei müssen nicht weniger als das Code39- und Code128- Format gelesen werden können. 2.7. Das Plattenlesegerät muss die Mikrotiterplatten in nicht weniger als den folgenden Modi schütteln können: linear, orbital und doppelt orbital. Die Amplituden und Frequenzen müssen variabel einstell-bar sein. 2.8. Die Filter und ggf. die dichroitischen Spiegel für die folgenden Fluorophore und Testsysteme müssen erhältlich sein und mit angeboten werden Fluoreszenz-Intensität (FI) FITC (Fluorescein Isothiocyanate) / PicoGreen Fluoreszenz-Intensität (FI) Umbelliferone 460 Fluoreszenz-Intensität (FI) Cy5 Fluoreszenz-Intensität (FI) BODIPY™ TMR Fluoreszenz-Intensität (FI) Rhodamine 590 Fluoreszenz-Polarisation (FP) FITC (Fluorescein Isothiocyanate) / PicoGreen Fluoreszenz-Polarisation (FP) Cy5 Fluoreszenz-Polarisation (FP) BODIPY™ Homogene zeitaufgelöste Fluoreszenz (HTRF) Red Homogene zeitaufgelöste Fluoreszenz (HTRF) Green Enzymgekoppelter Immunosorbent-Test (ELISA) ABTS Enzymgekoppelter Immunosorbent-Test (ELISA) TMB AlphaScreen Absorption für Nukleinsäure Absorption für Proteine Absorption für Quinoneimine Dye 2.9. Die Filter und ggf. die dichroitische Spiegel für nicht weniger als fünf Fluorophore und Testsysteme müssen zeitgleich im Plattenlesegerät Platz finden, um diese ohne Filterwechsel nahtlos hintereinan-der weg messen zu können. 2.10. Die Filter und ggf. die dichroitischen Spiegel müssen ohne Zuhilfenahme von Werkzeug durch den Anwender selbst getauscht werden können. 2.11. Neben den unter 2.8 gelisteten Fluorophoren und Testsystemen muss es für weitere gängige Fluoro- phore und Testsysteme Filter und ggf. die dichroitische Spiegel geben, die separat erworben und im Plattenlesegerät nachgerüstet werden können. Eine entsprechende Auflistung ist mit einzureichen. 2.12. Neben den Filtern und ggf. den dichroitischen Spiegeln, die standardmäßig für das Plattenlesegerät erhältlich sind, muss es die Möglichkeit geben benutzerdefinierte Filter und dichroitische Spiegel (customized filter modules) erwerben zu können, die im Plattenlesegerät verbaut und benutzt werden können. 3. Software 3.1. Die Steuersoftware des Plattenmessgerätes muss auf einem PC installiert sein, der entweder im Gerät verbaut oder mit dem Gerät mitgeliefert wird. 3.2. Über die Benutzeroberfläche der Steuerungssoftware des Plattenmessgerätes müssen die unter 2.1 beschriebenen Detektionstechnologien konfiguriert werden können. Jeder Anwender muss dabei für sein benutztes Testsystem entsprechenden Einstellungen (vorgesehene Filter, ggf. Intensität der Lichtquelle, benutzte Mikrotiterplatte, zu messende Bereiche innerhalb der Mikrotiterplatte, vorgese-hene Messzeit, Temperatur im Gerät, Schütteln der Mikrotiterplatte vor oder zwischen Messungen, Format der Datenausgabe) vornehmen und diese für die spätere und wiederholte Nutzung abspei-chern zu können (nachfolgend Protokoll genannt). 3.3. Es muss die Möglichkeit geben, diese Protokolle automatisch, in bestimmten zeitlichen Abständen (sekundengenau einstellbar) auf dieselbe Mikrotiterplatte anwenden zu können (Kinetikmessung). 3.4. Während eine Messung läuft, müssen auf der Benutzeroberfläche der Steuerungssoftware die akqui- rierten Werte eines jeden Wells auf der Mikrotiterplatte in Echtzeit numerisch und graphisch, in Form einer Choroplethenkarte welche die Mikrotiterplatte repräsentiert, angezeigt werden. 3.5. Messwerteverläufe die durch das in 3.3 beschriebene Verfahren (Kinetikmessung) akquiriert wurden, müssen dabei über die Benutzeroberfläche der Steuerungssoftware in einer Art graphisch dargestellt werden, dass daraus Trends abgelesen werden können. 3.6. Die Ergebnisse müssen lokal auf dem Plattenlesegerät oder einem direkt angeschlossen Rechner ge- speichert werden (z. B. in eine Datenbank). 3.7. Ergebnisse müssen in nicht weniger als dem Excel-Format und dem CSV-Format zu jedem Zeitpunkt nach der Messung exportiert werden können. Es muss die Möglichkeit geben, die Repräsentation der Ergebnisse innerhalb dieser Export-Dateien verändern zu können. So wird erwartet, dass Ergebnisse in nicht weniger als dem Spaltenformat (Mikrotiterplatten-Well und zugehöriges Ergebnis/Ergebnisse) und dem Plattenformat (Matrix aus Welllokation (Spalten und Reihen) und den Ergebnissen im Kreu-zungspunkt) ausgegeben werden können. Zudem müssen die Export-Dateien die unter 3.2 genannten und genutzten Einstellungen enthalten sein. 3.8. Direkt nach dem Abschluss einer jeden Messung müssen die Ergebnisse zudem im nicht weniger als dem Excel-Format oder dem CSV-Format ohne weiteres zutuen des Anwenders ausgegeben werden. Die Repräsentation der Ergebnisse muss im Vorfeld durch den Anwender eingestellt werden können. Die Einstellung muss es ermöglichen, die Ergebnisse in nicht weniger als dem in 3.7 beschriebenen Spalten- und Plattenformat ausgeben zu lassen. 3.9. In der Benutzeroberfläche der Steuerungssoftware muss es die Möglichkeit geben, die Ergebnisse von Messungen an dem wie unter 3.6 beschriebenen Speicherort nach Betrachtungszeiträumen und ver-wendeten Protokollen zu filtern, um nur bestimmte Messungen anzeigen zu lassen. 3.10. Die technischen Definitionen von Mikrotiterplatten müssen durch den Anwender selber in die Steue- rungssoftware eingepflegt werden können. 3.11. Nach dem Einsetzen der Filter, wie unter 2.10 beschreiben, muss das Plattenlesegerät diese und deren Konfiguration automatisch erkennen und in der Software, in einer Art Inventaransicht, anzeigen. Beim Start einer Messung muss die Software prüfen, ob die für die Messung vorgesehenen Filter, wie unter 3.2 beschrieben, im Gerät enthalten sind. Sollten beim Starten einer Messung, die dafür benötigten Filter nicht im Gerät vorhanden sein, muss dies dem Anwender zurückgemeldet werden. 4. Anbindungen 4.1. Das Plattenlesegerät wird in eine explorer™ G3-Plattform der Firma Revvity (Germany) GmbH inte-griert. Daher muss es über eine Schnittstelle zur Kommunikation mit der plate::works™ Software (Version 6.30) verfügen, die nicht weniger als das automatische Beladen und das automatische Star-ten einer Messung ermöglicht (Ansteuerbarkeit über externe Software). 4.2. Das Plattenlesegerät muss zudem mit dem Netzwerk des Instituts verbunden werden, um die akqui-rierten Ergebnisse automatisch auf die Server des Institutes übertragen zu können. Hierbei unter-stützt die IT- Abteilung des Institutes. . 5. Installation und Support 5.1. Das Plattenlesegerät muss von Fachpersonal am Standort Hamburg installiert werden. 5.2. Für nicht weniger als das erste Jahr nach Inbetriebnahme muss Support geleistet werden. 5.3. Als Abnahmekriterium muss ein „Site Acceptance Test“ durchgeführt werden, bei dem die Leistung der unter 2.1 gelisteten Detektionstechnologien überprüft und die Ergebnisse dokumentiert werden. 5.4. Es muss eine Schulung der Hardware und Software für die Anwender durchgeführt werden, in der die grundlegenden Funktionen des Plattenlesegerätes vorgestellt werden. Erfüllungsort: 22525 Hamburg, Eidelstedt . 6. gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: losweise Vergabe: ist nicht vorgesehen. 7. gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten: Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Laufzeit/Ausführungsfrist: Lieferung und Inbetriebnahme schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung. Sollte nicht länger als 3 Monate nach Zuschlag erfolgen. Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden. 9. die elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Die Vergabeunterlagen stehen digital über die Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: Internet: www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/bdda5938-e288-4b8b-a122-8808fbd3f58e. 10. die Teilnahme- oder Angebots- & Bindefrist: Angebotsfrist Die Frist endet am 28.10.2024 um 15:33 Uhr. Bindefrist Die Bindefrist für abgegebene Angebote endet am 29.11.2024. . 11. die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben. 12. die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Zahlung erfolgt nach erfolgreicher Inbetriebnahme. Das Multimode-Plattenlesegerät gilt als Inbetrieb und abgenommen, wenn die im Leistungsverzeichnis geforderten Merkmale fehlerfrei arbeiten. Dies hat sich der Auftragnehmer vom Auftraggeber quittieren zu lassen. Alle Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Eingang beim Auftraggeber und Erfüllung der Voraussetzung ohne Abzug zur Zahlung fällig.|. 13. die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: 4. Eignung der Bieter 4.1 Grundsätzliche Hinweise zur Eignungsprüfung Für die Vergabe des öffentlichen Auftrags kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und nicht in entsprechender Anwendung insbesondere der §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§31 Abs. 1 UVgO). Als Nachweis für die erforderliche Eignung hat der Bieter die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen und durch die genannten Angaben und Erklärungen in den Anlagen C1 bis C5 sowie auf Verlangen durch die genannten Nachweise seine Eignung zu belegen. Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Angebots. Die im Abschnitt 4 genannten Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen 4.2 Eignungskriterien und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des GWB“ zu erklären und damit nachzuweisen, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründen vorliegt. (vgl. § 31 UVgO). 4.3 Angaben zum Firmenprofil Verlangt werden folgende Angaben zum Unternehmen: • Vollständige Bezeichnung des Unternehmens • Firmenanschrift und Kontaktdaten • USt-ID-Nummer • Vertretungsbefugnis • Angaben zur Unternehmensgröße und Mitarbeiteranzahl • Angabe ob ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen vorliegt • Organisatorische Gliederung • falls gegeben Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems • Angabe zur Eintragung Handelsregister • Erforderliche Angaben für Wettbewerbsregisterauszug • Angabe zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft • Hauptgeschäftstätigkeit und Leistungsspektrum • Angaben zu Umsätzen • Angabe von Referenzen • Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung • Bonität des Unternehmens • Angaben über das Bestehen von gewerblichen Schutzrechten 4.3.1 Berufs- oder Handelsregistereintragung Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage "Angaben zum Firmenprofil" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. 4.3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: • für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (2-fach maximiert), • für Vermögensschäden mindestens 250.000 EUR (2-fach maximiert). Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage "Angaben zum Firmenprofil" im Abschnitt Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung erklären, dass • er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt. Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall auf gesondertes Verlangen eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen oder • eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers auf gesondertes Verlangen einzureichen. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht innerhalb von 2 Werktagen erbringen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. 4.3.3 Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur durchschnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2021-2023) mit dem Angebot einreichen. Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen: • Gesamt-Beschäftigte (inklusive Führungskräfte) • Führungskräfte 4.4 Eigenerklärung über die Einhaltung der sich aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ergebenden Verpflichtungen Diese Erklärung und die sich aus ihren ergebenden Verpflichtungen werden bei Zuschlagserteilung Bestandteil des Vertrages. 4.5 Eigenerklärung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverpflichtungen in Lieferketten (LkSG) Diese Erklärung und die sich aus ihren ergebenden Verpflichtungen werden bei Zuschlagserteilung Bestandteil des Vertrages. 4.6 Eigenerklärung Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen) Diese Erklärung und die sich aus ihren ergebenden Verpflichtungen werden bei Zuschlagserteilung Bestandteil des Vertrages. Liste der einzureichenden Unterlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: * A_Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen_632 B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: * B_ Vertragsbestandteil, bestehend aus: o Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der FhG o Antikorruptionsklausel der FhG o Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten (NHS) o Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - VOL/B * B Vergabeunterlagen * B_ Leistungsverzeichnis * B_Anschreiben Aufforderung zur Angebotsabgabe C) die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind . 1. C1_Angaben zum Firmenprofil . 2. C2_Eigenerklärung MiLoG . 3. C3_Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 & 124 des GWB . 4. C4_EU-Verordnung 833/2014 Bezug zu Russland . 5. C5_Eigenerklärung LkSG . 6. Angebot . 7. Angabe der Lieferzeit in Kalendertagen im Angebot!! (bei Angabe in Wochen wird jede Woche mit 7 Tagen bewertet. Die Monate mit 30 tagen.) 14. die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Preis - Gewichtung: 100 Sonstiges: Bieterfragen können eingereicht werden bis spätestens 20.10.2024 um 23:59Uhr. Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform gestellt werden. Antworten zu Bieterfragen, aufklärende oder berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeprotal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil dieser Vergabeunterlagen. Die Bieter sind grundsätzlich verpflichtet, sich selbstständig über den jeweils aktuellen Stand der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung der Bieterfragen über das Vergabeprotal zu informieren! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Fraunhofer ITMP sowie die Fraunhofer Gesellschaft e.V. übernehmen hierfür - soweit rechtlich zulässig - keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen entsprechend prüfen und ggf. die Korrektur durch das Fraunhofer ITMP beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebotes konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebotes informiert zu haben. Nachforderungen von Unterlagen Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, bei unvollständig dokumentierten Angeboten, aus denen sich die geforderten Mindestanforderungen nicht eindeutig entnehmen lassen, die notwendigen Informationen bzw. zusichernden schriftlichen Erklärungen, vom Bieter abzufordern (§41 Abs. 2 und 3 UVgO). Einen Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird grundsätzlich keine Vergütung, Kostenerstattung, Aufwandsentschädigung gewährt. Gleiches gilt für sonstige Aktivitäten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Vergabeverfahren. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen der Fraunhofer Gesellschaft e.V. das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durch-führung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Die von Ihnen erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß der bestehenden Datenschutzgrundordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Sie erklären sich mit der Abgabe Ihres Angebotes hiermit einverstanden. Wir weisen darauf hin, dass gem. unseren zuwendungsrechtlichen Vorgaben die Daten bis zu 30 Jahre gespeichert werden können. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden und sind als vertraulich zu behandeln. Alle beim Bieter mit dieser Ausschreibung befassten Mitarbeiter müssen zur verträulichen Behandlung veranlasst werden. Beide Geschäftsparteien verpflichten sich, Geschäftsdaten des Vertragspartners vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen einzusetzen. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Bestimmung der Datenschutzgesetze verpflichtet. Die Bieter haben in ihren Unterlagen deutlich zu kennzeichnen, welche Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder nach ihrer Ausfassung aus anderen wichtigen Gründen der Geheimhaltung unterliegen. Soweit die Unterlagen keine entsprechende Kenntlichmachungen enthalten, wird davon ausgegangen, dass sie keine derartigen Geheimnisse enthalten. Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal Deutsche E-Vergabe einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Sieht die Vergabeplattform für die Übermittlung des Angebots technische zwingende Eintragungen vor, sind die Pflichtfelder auszufüllen. Der Bieter erklärt mit Hochladen des Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Rechtsbindungswillen in Bezug auf sein gesamtes Angebot sowie sein Einverständnis, sich an sein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden zu halten. Nachträgliche Änderungen, Berichtigungen oder eine Rücknahme der Angebote durch die Bieter können elektronisch über das Vergabeportal bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen werden. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Von da an sind Sie bis zum Ablauf der Bindefrist an Ihr Angebot gebunden (§ 13 Abs.1 UVgO). Sämtliche Preisangaben im Angebot sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Das Angebot ist ausschließlich in der deutschen Sprache einzureichen. Dies gilt grundsätzlich auch für sämtliche geforderten Unterlagen, Nachweise oder Dokumente. Die als Anlagen beigefügten Formulare müssen verwendet werden. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen ebenso wie auf die Richtlinie 2014/24/EU. Des Weiteren wird auf einige Grundsatzregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) insbesondere § 97 Abs. 1 bis 6 GWB, verwiesen. Zeitpunkt der Publikation: 11.10.2024 - 18:03 Uhr | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 188922 vom 16.10.2024 |