Titel | Betrieb des IT-Fachverfahrens GSI | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Senatsverwaltung Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Abteilung Zentrales, Referat ZE - Zentraler Vergabeservice Oranienstr. 106 10969 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10969 Berlin | |
Frist | 23.02.2024 | |
Vergabeunterlagen | meinauftrag.rib.de/…/475565 | |
Beschreibung | 1. a) Senatsverwaltung Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Abteilung Gesundheit I, Referat IA Referat ZE Oranienstr. 106 10969 Berlin
b) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle Senatsverwaltung Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Abteilung Zentrales, Referat ZE - Zentraler Vergabeservice Oranienstr. 106 10969 Berlin Tel.: +49309028-XXXX Fax.:+49309028-3145 E-Mail: Vergabeservice@SenWGP.Berlin.de
c) Stelle bei der die Angebote einzureichen sind Vergabeplattform des Landes Berlin Internet: www.berlin.de/vergabeplattform
2 Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
3. Form, in der die Angebote einzureichen sind: Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen enthalten. Nebenangebote müssen als solche gekennzeichnet sein. Ein nicht frist- oder formgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/mSignatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/mSignatur/Siegel. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/ dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Modelle, Muster und Proben sind getrennt vom Angebot zu übersenden und müssen als zum Angebot zugehörig gekennzeichnet werden. Stelle bei der Modelle, Muster und Proben einzureichen sind: wie Buchstabe 1. folgende Stelle: Werden die Modelle, Muster und Proben nach erfolgloser Beteiligung zurückerbeten, hat der Bieter dies bei Abgabe des Angebotes mitzuteilen.
4. Zusatz für Bietergemeinschaften: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet (siehe Formular Wirt-238 Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für die zur Verfügung gestellten Leistungen und Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zu erbringen.
5. Zusatz für ausländische Bieter: Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Zugelassen ist auch die folgende Sprache: Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen. Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben im Angebot bei der Umsatzsteuer einen Betrag in Höhe von 0,- € ein. Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, bei Zuschlagserteilung die Umsatzsteuer des ausländischen Auftragnehmers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen.
6. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sowie Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen
a) Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit:
b) Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: siehe Punkt 11.
7. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung
a) Art der Leistung: Dienstleistung
b) Umfang der Leistung: ggf. Migration und Betrieb des IT-Fachverfahren GSI Die SenWGP trägt Verantwortung für den Betrieb des IT-Fachverfahren - Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI). Das Fachverfahren wurde entwickelt, um Daten und Berichte der Berliner Gesundheitsberichterstattung und des Sozialstatistischen Berichtswesen einem öffentlichen Publikum über das Internet zur Verfügung zu stellen. Nutzende der Anwendung können Dokumente und Informationen über alle gängigen Browser erreichen. Der Betrieb des Fachverfahrens GSI wurde an einen externen Dienstleister ausgelagert. Der zugrundeliegende Vertrag über die Betriebsleistungen läuft nach aktuellem Stand zum 15.05.2024 aus. 72300000-8 Datendienste 72315000-6 Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste 72320000-4 Datenbankdienste 72720000-3 Fernnetzdienste
c) Ort der Leistung: siehe Leistungsbeschreibung (beim Auftragnehmer)
d) Ausführungszeit / Lieferung: Beginn der Ausführung: 15.04.2024 (mit Migration), alternativ 15.05.2024 (ohne Migration) Vollendung der Ausführung: 31.01.2025 (zzgl. Option) Rahmenvereinbarung
8. Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) nur für eine Losgruppe für eine Losgruppe oder mehrere Losgruppen für eine Kombination von Losen oder Losgruppen (siehe Auftragsbekanntmachung bzw. Vergabeunterlagen) Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl der Lose: (Zuschlagskriterien bei losweiser Vergabe siehe Punkt 16.) Loslimitierung Bei einer in Teillose aufgeteilten Leistung kann der Auftraggeber die Zahl der Lose pro Bieter limitieren; die losweise Vergabe erfolgt gemäß nachfolgenden Bedingungen:
9. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote sind zugelassen - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen:
10. Unteraufträge Alle Aufgaben der Leistungserbringung sind unmittelbar vom Auftragnehmer selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen. Folgende Aufgaben sind bei der Leistungserbringung vom Auftragnehmer selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen: Unterauftragsvergabe ist zugelassen. Sollen Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, sind diese Teile mit dem Angebot im Formular Wirt-235 (Unteraufträge/Eignungsleihe) zu benennen. Soweit zumutbar, sind die Unterauftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe zu benennen.
11. Bereitstellung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch auf der Vergabeplattform Berlin zum Download bereitgestellt. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform. Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Angebotserstellung sind bitte unverzüglich in oben genannter Form an die Vergabestelle zu übermitteln.
12. Angebots- und Bindefristen Angebotsfrist: am 23.02.2024 um 10:00 Bindefrist: 15.04.2024
13. Sicherheitsleistungen Höhe der geforderten Sicherheitsleistung: entfällt
14. Zahlungsbedingungen Siehe Vergabeunterlagen: Wirt- 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen
15. Beurteilung der Eignung Folgende Unterlagen sind – soweit erforderlich - für die Feststellung der Eignung mit dem Angebot abzugeben: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Wirt-124 UVgO Eigenerklärung zur Eignung - UVgO Wirt-124 UVgO Eigenerklärung zur Eignung - UVgO oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Wirt-235 Unteraufträge, Eignungsleihe Wirt-238 Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft Formularverzeichnis zu den Eignungskriterien und Mindestanforderugen Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung oder seine wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
16. Zuschlagskriterien Siehe Vergabeunterlagen Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (siehe Wertungspreis (Brutto-Gesamtpreis) in Anlage im Preisblatt) Wettbewerb erhält den Zuschlag. Für die Auswertung erfolgt gemäß UfAB 2018 {Reine Preiswertung {vormals: ,,Vereinfachte Leistungs-/ Preismethode") herangezogen (100% Preis). Anmerkungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) werden die folgenden Vertragsbedingungen einbezogen: BVB Mindeststundenentgelt (Wirt-214), Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil A), Wirt-2141, BVB Verhinderung von Benachteiligungen Wirt-2143; BVB über Umweltschutzanforderungen Teil AWirt-2145; Wirt-2144 (BVB Kontrollen u. Sanktionen Teil B), Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB - Wirt-215, Besondere Vertragsbedingungen Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen (Wirt-2142); mit der Angebotsabgabe sind die aufgestellten Mindestanforderungen zu erfüllen. Neben den gemäß Ziffer 15.6im Anhang zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Wirt-211, Nr. 15 (Bewerbungsbedingungen) mit dem Angebot abzugebenden Unterlagen, hat der Bieter gemäß Leistungsbeschreibung eine bietereigene Anlage (Konzept) einzureichen, in der nachvollziehbar dargelegt wird, wie eine vollständige und fristgerechte Migration zu erfolgen hat. Der Bieter muss alle geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben mit dem Angebot einreichen und die Erfüllung der darin genannten Mindestanforderungen belegen. Bieter, welche die angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Abfrage beim Wettbewerbsregister: Vor Zuschlagerteilung ist grundsätzlich für jedes einzelne Unternehmen, das für den Zuschlag vorgesehen ist, eine Anfrage an das Wettbewerbsregister zu richten. Dies gilt gemäß §. 2. Abs. 4. S. 1. WRegG für jede natürliche - z. B. für freiberuflich Tätige - oder juristische Person oder eine Gruppe solcher Personen, die auf dem Markt die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von sonstigen Leistungen anbietet. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind Abfragen für alle Bieter durchzuführen, die den Zuschlag - ggf. auch für einzelne Lose - erhalten sollen (§ 31 Abs. 1. UVgO. Bei einer Bietergemeinschaft ist die Abfrage für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu stellen (§.5. Abs.1. S. 2. Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV)). Der Bieter hat auch auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister zu übermitteln (Wirt-3292 und 3293). In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von dem Auftraggeber zu bestimmenden Frist, die ggf. nur wenige Tage betragen wird, einzureichen. Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe bzw. Unterauftragsvergabe), sind auch die Eignungsverleiher bzw. Unterauftragnehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe zu prüfen (§ 34 Abs. 2. UVgO). Die Abfrageverpflichtung beim Wettbewerbsregister ist gemäß §. 6. WRegG auf Bewerber bzw. Bieter beschränkt. Der Auftraggeber kann jedoch im Rahmen der Erfüllung seiner Prüfungspflicht die Bewerber bzw. Bieter verpflichten, entsprechende Nachweise ihrer Eignungsverleiher bzw. Unterauftragnehmer an den Auftraggeber zu übermitteln, insbesondere in Form einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister. Die Beantragung einer Selbstauskunft ist für die Unternehmen grundsätzlich nur einmal innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr möglich. Daher sollten im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgebotes Selbstauskünfte als Beleg anerkannt werden, die zum Zeitpunkt der Abfrage noch innerhalb dieser Jahresfrist ausgestellt wurden. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 177518 vom 07.02.2024 |