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Titel
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Automatisierte Auswertung von Satellitendaten für das Kontrollverfahren im AMS
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLogistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Außenstelle Hannover
Podbielskistraße 166
30177 Hannover
AusführungsortDE-30177 Hannover
Frist31.01.2025
Vergabeunterlagenvergabe.niedersachsen.de/…/documents
TED Nr.00777334-2024
Beschreibung

1. Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Außenstelle Hannover

Podbielskistraße 166

DE-30177 Hannover


1.1 Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover E-Mail: kerstin.schnehage@lzn.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung


2. Verfahren


2.1 Verfahren Titel: Automatisierte Auswertung von Satellitendaten für das Kontrollverfahren im AMS in Niedersachsen Beschreibung: Für das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), Calenberger Str. 2 in 30169 Hannover soll die nachstehende Rahmenvereinbarung vergeben werden. Das Land Niedersachsen ist für die korrekte Überprüfung der in der EU-Agrarförderung gestellten Beihilfe-, Förder- oder Zahlungsanträge in Niedersachsen, Bremen und Hamburg verantwortlich. Seit dem Jahr 2023 werden die beantragten Förderflächen über das Flächenüberwachungssystem gemäß Artikel 65 und 66 der Verordnung (EU) 2021/2116 und auf der Basis folgender Rechtsgrundlagen kontrolliert: - Prüfung der beantragten Nutzung/Kulturart, - Durchführung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Flächen, die als Grünland ausgewiesen wurden nach Art. 4 Abs. 2 a der VERORDNUNG (EU) 2021/2115 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 1 GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV, - Durchführung einer Mindesttätigkeit auf Brachen bis 15.11. nach Art. 4 Abs. 2 b der VERORDNUNG (EU) 2021/2115 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 3 GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV, - Ganzjährige dauerhafte Beihilfefähigkeit der Flächen nach Art. 4 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) 2021/2115 in Verbindung mit § 12 GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV. Die Kontrollen basieren auf der Auswertung von Satellitendaten, weiteren höher auflösenden Bilddaten, der Durchführung von sCAPI und der Durchführung von schnellen Feldbegehungen vor Ort, die im Folgenden näher beschrieben werden. Im Rahmen des Flächenüberwachungssystems werden des Weiteren, durch die Begünstigten auf Anforderung des Auftraggebers bereitgestellte georeferenzierte Fotos bei der Kontrolle berücksichtigt. Aufgrund der großen Anzahl an zu bewertenden Fotos und um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, muss die Auswertung der Fotos automatisiert erfolgen. Zusätzlich sollen die zuvor beschriebenen Kontrollen fortgeführt und entsprechend der Anforderung Art. 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 um weitere Prüfungen schrittweise ausgeweitet werden. Das bei der Antragstellung verwendete System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS), die geobasierte Antragstellung sowie die erfolgte Überprüfung der Fördervoraussetzungen unterliegen einer gemäß den Artikeln 3 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 2022/1172 jährlich durchzuführenden Qualitätsbewertung. Für diese Tests werden von der EU-Bilddaten zur Verfügung gestellt, die aufbereitet werden müssen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Kennung des Verfahrens: 08bfa76d-8cae-4fc2-ae85-f9cb9f65a4c0 Interne Kennung: 0019-DLG/2024-03.236 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein


2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Zusätzliche Einstufung (cpv): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich, 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen


2.1.2 Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Das Land Niedersachsen ist für die korrekte Überprüfung der in der EU-Agrarförderung gestellten Beihilfe-, Förder- oder Zahlungsanträge in Niedersachsen, Bremen und Hamburg verantwortlich.


2.1.3 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 100 000,00 EUR Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3 100 000,00 EUR


2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRR79 Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -


2.1.6 Ausschlussgründe Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB


5. Los


5.1 Los: LOT-0001 Titel: Automatisierte Auswertung von Satellitendaten für das Kontrollverfahren im AMS in Niedersachsen Beschreibung: Für das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), Calenberger Str. 2 in 30169 Hannover soll die nachstehende Rahmenvereinbarung vergeben werden. Das Land Niedersachsen ist für die korrekte Überprüfung der in der EU-Agrarförderung gestellten Beihilfe-, Förder- oder Zahlungsanträge in Niedersachsen, Bremen und Hamburg verantwortlich. Seit dem Jahr 2023 werden die beantragten Förderflächen über das Flächenüberwachungssystem gemäß Artikel 65 und 66 der Verordnung (EU) 2021/2116 und auf der Basis folgender Rechtsgrundlagen kontrolliert: - Prüfung der beantragten Nutzung/Kulturart, - Durchführung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Flächen, die als Grünland ausgewiesen wurden nach Art. 4 Abs. 2 a der VERORDNUNG (EU) 2021/2115 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 1 GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV, - Durchführung einer Mindesttätigkeit auf Brachen bis 15.11. nach Art. 4 Abs. 2 b der VERORDNUNG (EU) 2021/2115 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 3 GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV, - Ganzjährige dauerhafte Beihilfefähigkeit der Flächen nach Art. 4 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) 2021/2115 in Verbindung mit § 12 GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV. Die Kontrollen basieren auf der Auswertung von Satellitendaten, weiteren höher auflösenden Bilddaten, der Durchführung von sCAPI und der Durchführung von schnellen Feldbegehungen vor Ort, die im Folgenden näher beschrieben werden. Im Rahmen des Flächenüberwachungssystems werden des Weiteren, durch die Begünstigten auf Anforderung des Auftraggebers bereitgestellte georeferenzierte Fotos bei der Kontrolle berücksichtigt. Aufgrund der großen Anzahl an zu bewertenden Fotos und um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, muss die Auswertung der Fotos automatisiert erfolgen. Zusätzlich sollen die zuvor beschriebenen Kontrollen fortgeführt und entsprechend der Anforderung Art. 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 um weitere Prüfungen schrittweise ausgeweitet werden. Das bei der Antragstellung verwendete System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS), die geobasierte Antragstellung sowie die erfolgte Überprüfung der Fördervoraussetzungen unterliegen einer gemäß den Artikeln 3 bis 5 der Verordnung (EU) Nr. 2022/1172 jährlich durchzuführenden Qualitätsbewertung. Für diese Tests werden von der EU-Bilddaten zur Verfügung gestellt, die aufbereitet werden müssen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Interne Kennung: 0019-DLG/2024-03.236


5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Zusätzliche Einstufung (cpv): 71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich, 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen


5.1.2 Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Aurich (DE947) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Das Land Niedersachsen ist für die korrekte Überprüfung der in der EU-Agrarförderung gestellten Beihilfe-, Förder- oder Zahlungsanträge in Niedersachsen, Bremen und Hamburg verantwortlich.


5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 12 Monate


5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 3 Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. April 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.


5.1.6 Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja


5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges


5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Der Bieter muss auf eingereichten Fotos über KI-Auswertungen die Kultur erkennen können. Die Erkennung der Mindesttätigkeit auf Brachen und die Erkennung der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit auf Dauergrünland muss ebenfalls automatisiert über KI ausgewertet werden können. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Des Weiteren muss der Bieter bestätigen, dass er vor Verfahrensbeginn ein Staging System implementieren wird, um in jedem Fall vor dem Produktivgang von Änderungen eine Verfahrensprüfung auf einer vorgelagerten nicht produktiven Stage zu ermöglichen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Außerdem muss der Bieter zu Vertragsbeginn ein internes Qualitätsmanagementsystem vorhalten. Das interne Qualitätsmanagementsystem dient der laufenden Anpassung der Algorithmen und der Überprüfung der Ergebnisqualität. Der Bieter verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssiche-rung nach DIN ISO EN 9001 oder eines gleichwertigen Anforderungskatalogs sicherzustellen und anzuwenden. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.


5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: - Preis 30% (siehe auch Ziffer 1.7) (max. 300 Bewertungspunkte Punkte) Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Konzept Beschreibung: - Konzept 70% (siehe auch Ziffer 1.15) (max. 700 Bewertungspunkte Punkte) Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70


5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/01/2025 00:00:00 (UTC+1) Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR79/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR79


5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRR79 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 31/01/2025 10:00:00 (UTC+1) Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV). Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 31/01/2025 10:01:00 (UTC+1) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."


5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1 Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem


5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)


8. Organisationen


8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover Registrierungsnummer: 03-7075700000-96 Postanschrift: Podbielskistraße 166 Stadt: Hannover Postleitzahl: 30177 Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland E-Mail: kerstin.schnehage@lzn.de Telefon: +49 51189848102 Fax: +49 51189848199 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt


8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Registrierungsnummer: t:04131153308 Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131153308 Fax: +49 4131152943 Rollen dieser Organisation: Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt


8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Registrierungsnummer: t:04131153309 Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131153308 Fax: +49 4131152943 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle


8.1 ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender


11. Informationen zur Bekanntmachung


11.1 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a825ef79-b6f0-4cf5-b4ad-9553e57afc45 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/12/2024 14:16:45 (UTC+1) Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


11.2 Informationen zur Veröffentlichung Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 777334-2024 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2024 Datum der Veröffentlichung: 18/12/2024

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 190798 vom 03.01.2025