Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
DE-39104 Magdeburg
19.11.2025
1. Landesbetrieb für Hochwasserschutz und
Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Otto-von-Guericke-Straße 5
39104 Magdeburg
Telefon: +49 391 5810
E-Mail: vergabestelle.nord@lhw.sachsen-anhalt.de
2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 25/N/0249/GN
3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 19.11.2025 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 19.12.2025.
4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.evergabe-online.de/tenderdetails.html b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 19.11.2025 - 10:00 Uhr
5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Titel1: Regelkontrollen zu Baumbeständen am rechten Elbehauptdeich bei den Ortslagen Scharlibbe und Sandau Titel 2: Regelkontrollen zu Baumbeständen an Gewässern 1. und 2. Ordnung an Liegenschaften im Eigentum des LHWs. Die Baumbestände sind auf die Ortslagen konzentriert. In beiden Titeln werden auch Positionen für notwendige Neuerfassungen von Einzelbäumen und Baumgruppen (10-40, 41-100 und über 100 Bäume) kalkuliert. Genauso verhält es sich pro Titel für Positionen zu artenschutzrechtlichen Prüfungen, die separat einzeln beauftragt werden können. Titel 1 und 2: Baumkontrollen + Ersterfassung im Ingenieurbereich Nord und Süd: An- und Abfahrt zu den Kontrollabschnitten sowie die Begehung der einzelnen Kontrollabschnitte. Regelkontrollen nach zeitlicher Vorgabe der Notwendigkeite der wiederkehrenden Kontrollintervalle, eventuell Lieferung und Anbringen von Ersatzplaketten nach Vorlage und Bestand. Je nach notwendigkeit beinalten das Leistungsverzeichnis auch die Neuerfassung von Einzelbäumen sowie das Einmessen und Digitalisieren der neuen Baumbestände. Weiterhin enthalten sind Leistungen für artenschutzrechtliche Prüfungen, wenn diese erforderlich werden sollten. Die Beauftragung der artenschutzrechtlichen Prüfung erfolgt separat nach Angebotsvorlage. c) Ort der Leistungserbringung Jerichower Land.
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein.
8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Rahmenverienbahrung für die Zeit: 01.01.2026 - 31.12.2029 Die Laufzeit des Rahmenvertrages von vier Jahren wird in eine garantierte Vertragslaufzeit von einem Jahr und optionale Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr aufgeteilt. Durch die Vertragsverlängerungsoption kann der Auftraggeber mit einer einseitigen Erklärung die Option nutzen und den Vertrag entsprechend der Vereinbarung verlängern.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen - FLL-zertifizierter Baumkontrolleur mit jährlicher Fortbildungsmaßnahme o. glw., - zur Durchführung der artenschutzfachlichen Kontrollen hat der Kontrolleur (Bieter oder NUN) über die notwendigen Fach- und Sachkenntnisse bzgl. des Artenschutzes in Flora und Fauna zu verfügen (Nachweise: - Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig (z.B. Urkunde)) - Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: a) Für Personen- und Sachschäden: 2.000.000,00€; b) Für Vermögensschäden 1.000.000,00€.
12. Zuschlagskriterien Preis.
14. Sonstige Angaben Hinweise: - Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes SachsenAnhalt (TVergG LSA). Es gilt das Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA. Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt verpflichtend vorzulegenden Erklärungen u. Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist (3 - 5 Werktage) vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (sh. auch Formblatt Angebotsaufforderung). Nachweise und Erklärungen können freiwillig bereits mit dem Angebot abgegeben werden. - Nachforderung fehlender Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden teilweise nachgefordert, außer den folgenden Unterlagen: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis. Diese werden NICHT nachgefordert.