Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde
Hagenener Str. 76
58769 Nachrodt-Wiblingwerde
DE-58769 Nachrodt-Wiblingwerde
05.12.2025
a) Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde
Hagener Str. 76
DE-58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Telefon +49 30 54 90 87 20 Fax
Adresse für elektronische Angebote www.subreport.de/E92425469
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, UVgO Vergabenummer HWSB21_NW_M12_V012
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. schriftlich
d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle): Ort der Leistung: Kreinberger Weg , 58769 Nachrodt-Wiblingwerde Erreichbarkeit: Das zu untersuchende Gebiet ist von der Altenaer Straße aus zu erreichen. Aufgrund der beengten Straßenverhältnisse sind frühzeitige Genehmigungen und verkehrsrechtliche Anordnungen einzuholen. Ebenso sind die betroffenen Anwohner frühzeitig durch den AN über die Maßnahmen zu informieren. Art der Leistung: Dienstleistung Umfang der Leistung: Die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der gemeindlichen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Gemeindegebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Gemeinde NachrodtWiblingwerde finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. I. Aufgabenstellung: Der Planungsauftrag zur Wiederherstellung der Verkehrsfläche, sowie zur Sicherung der Böschungen wurde bereits erteilt. Die ausgeschriebene Leistung enthält die geotechnische Begleitung der Maßnahme inkl. Beratungen und Erstellung eines Baugrundgutachtens. Im Zuge der Beauftragung soll der Auftragnehmer ein Erkundungskonzept entwickeln und die benötigten Labor- und Felduntersuchungen begleiten. Es wird zudem auf die Unterlage 1-UVgO-Aufforderung zur Abgabe eines Angebots hingewiesen. I.1. Geotechnische Begleitung der Maßnahme inkl. Beratungen und Erstellung eines Baugrundgutachtens Die ausgeschriebene Leistung enthält zunächst die geotechnische Begleitung der Maßnahme inkl. Beratungen und Erstellung eines Baugrundgutachtens. Im Zuge der Beauftragung soll der Auftragnehmer ein Erkundungskonzept entwickeln. Bei der Geotechnik wird die Grundlage für die Verkehrsanlagen und Freianlagen geschaffen. Die Ergebnisse sind mit auskömmlichen Erläuterungen, Dokumentationen, Berechnungen und Mengenermittlung Leistungsphasen-übergreifend in textlicher und planerischer Form zu erarbeiten und zu übergeben. Für die fachgerechte Planung und Bauausführung der Sanierungsmaßnahmen im Planungsgebiet sind Untersuchungen der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse erforderlich. Nach Beauftragung ist ein Zeitplan durch den Bieter zu erstellen und diesen mit dem beauftragten Projektmanagement abzustimmen. Die maßnahmenbezogenen Baugrunduntersuchungen mit Gründungsberatung als Hauptuntersuchung sind gemäß DIN EN 1997-2 mit ergänzenden Regelungen der DIN 4020 und der DIN EN 1997-1 mit ergänzenden Regelungen der DIN 1054 in der jeweils neuesten Fassung sowie Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen. Weiterhin sind im Zuge der Baugrunduntersuchung die Bodeneigenschaften und Bodenkennwerte des Baugrundes im Baubereich für die Festlegung der ausführungsspezifischen Homogenbereiche gemäß VOB, Teil C (Stand 2016) zu ermitteln. Die im Rahmen des Projektgebietes zu untersuchenden und bewertenden Vorhaben sind vorerst der geotechnischen Kategorie (GK) 2 nach DIN 4020 zuzuordnen. Die Leistungen zur Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung umfassen die Grundleistungen gem. Anlage 1 (Ziff. 1.3 Geotechnik) der HOAI. Für die Bestimmung bzw. Ableitung der projektbezogenen geotechnischen Bodenkennwerte und Bodeneigenschaften sind bodenphysikalische und bodenmechanische Laboruntersuchungen auszuführen. Der Umfang der Laboruntersuchungen ist so festzulegen, dass die im Baubereich vorhandenen Böden und, wenn vorhanden, Oberflächenbefestigungen gemäß VOB/C in bautechnisch relevante Homogenbereiche einzuteilen. Die konkrete Anzahl und Verfahren der Untersuchungen sind in Abhängigkeit der örtlichen Baugrundverhältnisse und der geplanten Maßnahme durch den Baugrundgutachter abschließend normgerecht festzulegen. Aufgrund der boden- und felsmechanischen Untersuchungen sollen insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten getroffen werden: - Baugrundverhältnisse - Grund- und Schichtenwasser - schadstoffhaltige Belastungen - Straßenaufbau (Frostempfindlichkeitsklasse, Verformungsmodul/Ev2-Werte, Untergrundverbesserung/Bodenaustausch, Wiedereinbaufähigkeit der anstehenden Böden, Vorschlag zur Ausführung des Oberbaus, Aussagen zur Planumsentwässerung, Geotextile/Geogitter) - Böschungssicherung - Böschungssicherung des Gewässers - Teichbeprobung, inwieweit der vorhandene Boden nutzbar für den Einbau in die Verkehrsanlage / Böschungssicherung oder ob Bodenaustausch erforderlich ist. Im Rahmen der Festlegungen der Umweltanalytik sind die aktuellen Regelwerke zu beachten. Hier wird insbesondere auf die Mantelverordnung inkl. der Ersatzbaustoffverordnung verwiesen. Für die Laborleistungen werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung Vertragsbestandteil. Die Abrechnung sämtlicher Leistungen gem. Anlage 1.3 der HOAI erfolgt als Teilpauschale (Pos. 4.1 des LV). I.2. Felduntersuchungen Zudem sind die erforderlichen Felduntersuchungen (BE/Kleinrammbohrungen/Rammsondierungen/Kernbohrungen/Sonstiges gem. LV) durch den Auftragnehmer zu erbringen. Diese Leistungen werden hiermit ebenfalls ausgeschrieben. Für die diesbezüglichen Leistungen wird die VOB Teil B und Teil C in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung Vertragsbestandteil.
e) Aufteilung in Lose: nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
f) Zulassung von Nebenangeboten: nein ja
g) Ausführungsfrist: Beginn: 12.01.2026 Dauer: 31.05.2026
h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.subreport.de/E92425469 nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden bei: Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Abgabe Verschwiegenheitserklärung andere Maßnahme: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert nicht nachgefordert
i) Angebots- und Bindefrist: Ablauf der Angebotsfrist: am 05.12.2025 um 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 19.12.2025
j) Geforderte Sicherheitsleistungen:
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:
l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen: Die folgenden Erläuterungen gelten für alle Erklärungen und Nachweise zu rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben. Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Bieter können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Hierbei ist mit dem Angebot beizubringen: - Bietergemeinschaftserklärung (§ 32 UVgO) Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: - Eignungsnachweise des/der anderen Unternehmen sowie dessen Erklärung zu §§ 31 UVgO i.V.m. 123 ff. GWB - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe Der AG wird für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister bei der zuständigen Stelle anfordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen. Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben. Zudem reichen – soweit nichts anderes ausgeführt ist – Eigenerklärungen aus. Die Mindestanforderungen müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Werden diese nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots aufgrund fehlender Eignung. I. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Erklärung zu §§ 31 UVgO i.V.m. § 123, 124 GWB, - Erklärung zur Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig), - Eigenerklärung betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV. II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit II.1. Berufshaftpflichtversicherung - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). ACHTUNG: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen. III. Technische, berufliche Leistungsfähigkeit III.1. Kriterium „Geeignete Referenzen Bieter (Referenzobjekte betreffend Geotechnikleistungen)“ Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit u.a. anhand von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Diese Erklärungen sind in der Anlage 8.8 zu der Vergabeunterlage „8 – UvgO – Angebotsschreiben mit Anlagen“ zu tätigen, wobei für jede Referenz eine eigene Referenzbeschreibung durch die Bieter einzureichen ist. Für die Erklärungen können die hierfür entworfenen Deckblätter verwendet werden. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass mind. 1 wertbare Referenz vorgelegt werden muss. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. In zeitlicher Hinsicht gilt, dass eine Referenz nur wertbar ist, wenn diese innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde. Relevant ist hierbei der vertragliche Abschluss der Leistung. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Drei-Jahres-Korridors gilt der Tag der Angebotsfrist. Als inhaltliche Anforderung an die Referenz gilt: Es muss mindestens eine mit der hiesigen Leistung (Kleinrammbohrungen, Dokumentation und Gutachten) gemäß der Leistungsbeschreibung vergleichbare Referenz nachgewiesen werden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. III.2 Angabe Unteraufträge Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hierzu hat der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot beizubringen: - Nachunternehmererklärung Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 31 Abs. 2 S. 3 UVgO i. V. m. § 125 GWB (sofern einschlägig), - Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden sowie sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, - Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte betreffend vergleichbare Leistungen). Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
m) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Sonstiges: Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. Sept. 2021). Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).