Titel | Faunistische Kartierungen und Potenzialabschätzungen | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH Fährstraße 22 18439 Stralsund | |
Ausführungsort | DE-18439 Stralsund | |
Frist | 19.02.2025 | |
Vergabeunterlagen | www.subreport-elvis.de/E85382934 | |
Beschreibung | a) Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH Fährstr. 22 DE-18439 Stralsund Telefon 0 38 31 47 94 13 Fax 0 38 31 47 94 20 E-Mail: m.vit@ses-stralsund.de Internet www.ses-stralsund.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung , UVgO Vergabenummer c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Zugelassene Angebotsabgabe - elektronisch - in Textform - schriftlich d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle): Ort der Leistung: Frankenwall , 18439 Stralsund Art der Leistung: Faunistische Kartierungen und Potenzialabschätzungen sowie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Umfang der Leistung: 3.1 Faunistische Kartierungen und Potenzialabschätzungen Maßnahmen zur Pflege und Rekultivierung vorhandener Garten- und Parkanlagen stellen entsprechend dem Denkmalschutzrecht gemäß § 12 Absatz 2 des NatSchAG M-V keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, so dass die Eingriffsregelung nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 12 NatSchAG M-V nicht abzuhandeln ist und entsprechen keine Privilegierung gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG vorliegt (keine Einschränkung der Prüfrelevanz auf Europäische Vogelarten und Anhang IV Arten). Aufgrund der im Gebiet vorkommenden Lebensraumstrukturen sind die nachfolgend benannten Artengruppen zu berücksichtigen. Das Leistungsspektrum wurde bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde (Dr. Grunewald) abgestimmt. Die Untersuchungszeiträume und Anzahl der Erhebungen sind entsprechend den Vorgaben der Tabelle 2a der HzE anzusetzen. Methoden und Mindeststandards der Erfassungen sollen sich am Stand der wissenschaftlichen Forschung orientieren. Brutvögel Es ist eine Revierkartierung für Brutvögel nach den "Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands" (Südbeck et al. 2005) durchzuführen. Als Untersuchungsraum ist das Projektgebiet (vgl. Anlage 207.b) zuzüglich eines Wirkraums von 50 m anzusetzen. Es sind 6 Tagbegehungen und 2 Nachtbegehungen im Zeitraum März bis Juli 2025 erforderlich. Ergänzend zu den eigenen Erhebungen sind Datenrecherchen bei der Unteren Naturschutzbehörde (Dr. Grunewald) durchzuführen. Für den Großen Frankenteich sind Vorkommen der aufgrund ihrer heimlichen Lebensweise schwer zu erfassenden Zwergdommel bekannt. Daher ist für diese Art eine Auswertung aktueller Sichtungen aus ornitho.de vorzunehmen. Ein möglicher Ansprechpartner ist der Ornithologe Ralf Schmidt vom NABU. Der Hansestadt Stralsund liegen nur Daten für den Zeitraum 20.07.2020 bis 18.06.2021 vor. In diesem Zeitraum wurde die Zwergdommel am Großen Frankenteich gesichtet. Im Ergebnis der Recherchen ist eine Potenzialabschätzung für die Zwergdommel vorzunehmen. Rastvögel Es ist eine Zählung von Schlafplätzen und Nahrungsflächen vorzunehmen. Als Untersuchungsgebiet ist der gesamte Wasserkörper des Großen Frankenteichs in Anhängigkeit von der Windrichtung anzusetzen. Es sind 9 Begehungen im Zeitraum August 2025 bis April 2026 erforderlich. Ergänzend zu den eigenen Erhebungen sind Datenrecherchen bei der Unteren Naturschutzbehörde (Dr. Grunewald) durchzuführen. Fledermäuse Als Untersuchungsraum sind die landseitigen Bereiche des Projektgebiets (vgl. Anlage 207.b) zuzüglich eines Wirkraums von 30 m anzusetzen. Der vom Vorhaben betroffene Baumbestand ist auf Fledermausquartiere (Winterquartiere, Wochenstuben) zu kontrollieren. Weiterhin sind auch nicht von Fällungen betroffene Bäume hinsichtlich der Frage zu betrachten, ob hier ggf. eine Betroffenheit durch "Freistellung" und eine stärkere Beleuchtung (von der KiTa oder von einer möglichen Beleuchtung des Weges) möglich ist. Ergänzend zu den eigenen Erhebungen sind Datenrecherchen bei der Unteren Naturschutzbehörde (Dr. Grunewald) durchzuführen. Libellen Alle heimischen Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Sofern im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (s. Punkt 3.2) durch Bauzeitenfenster und/oder Maßnahmen zur Minimierung das Tötungs- und Verletzungsrisiko von Libellenlarven und/oder Eiern und somit eine Betroffenheit für alle möglicherweise vorkommenden Arten vermieden werden kann, kann in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (Dr. Grunewald) auf eine Kartierung verzichtet werden. Es ist dann eine Potenzialabschätzung ausreichend. Laufkäfer und Ameisen Hinsichtlich der Artengruppen der Laufkäfer und Ameisen müssen im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (s. Punkt 3.2) ebenfalls entsprechende Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen und mit der Unteren Naturschutzbehörde (Dr. Grunewald) abgestimmt werden. Eine Kartierung ist dann nicht notwendig, sondern eine Potenzialabschätzung ausreichend. e) Aufteilung in Lose: nein f) Zulassung von Nebenangeboten: nein g) Ausführungsfrist: Die Kartierarbeiten müssen im März 2025 begonnen werden. Die Rastvogelkartierung erstreckt sich bis in den April 2026. h) Bereitstellung /Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.subreport.de/E85382934 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nicht nachgefordert i) Angebots- und Bindefrist: Ablauf der Angebotsfrist: am 19.02.2025 um 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 30.06.2025 j) Geforderte Sicherheitsleistungen: k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: I) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen: m) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 191196 vom 20.01.2025 |