Titel | Planungsbegleitende Vermessung Teilprojekt M3.07 | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Stadt Altena (Westf.) Lüdenscheider Straße 22 58762 Altena (Westf.) | |
Ausführungsort | DE-58762 Altena | |
Frist | 10.07.2025 | |
Vergabeunterlagen | www.vergabe-westfalen.de/…/documents | |
Beschreibung | 1. Stadt Altena (Westf.) Lüdenscheider Str. 22 58762 Alten E-Mail: post@altena.de 2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach §9 UVgO. 3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 1 4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind 5. Form der Angebote Zugelassen ist die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de Elektronisch in Textform 6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Die Stadt Altena hat während der Starkregen und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des Wiederaufbaus bekommt die Stadt Altena finanzielle Mittel vom Bund und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Durch das Hochwasserereignis wurden unter anderem auch Anlagen des Abwasserwerkes der Stadt Altena stark beschädigt. Aus diesem Grund sind auch Ingenieurleistungen für Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich. Eigentümer ist die Stadt Altena, Betreiber ist das Abwasserwerk der Stadt Altena. Entsprechend wird Verantwortung für die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahmen an abwassertechnischen Anlagen an das Abwasserwerk übertragen. Durch das Hochwasserereignis wurden unter anderem auch Anlagen des Abwasserwerkes hier konkret die Kanäle in der Rahmedestraße beschädigt. Die Abwasserkanäle befinden sich im Straßenbereich der Landesstraße L530 von der Stadtgrenze zu Lüdenscheid bis zum Bereich Rahmedestraße 1 kurz vor der Bahnlinie. In der gesamten Rahmedestraße auf Altenaer Gebiet sind die Kanäle bis hin zur Komplettzerstörung geschädigt und müssen in großen Teilen erneuert werden. Die Kanäle wurden im Jahr 2024 im Rahmen der gesamtheitlichen Zustandsermittlung aller abwassertechnischen Anlagen (Kanäle, Schächte, Sonderbauwerke) befahren und auf dieser Basis der bauliche Zustand sowie die Kausalität zum Hochwasserereignis 2021 beurteilt. Es wurden Schäden festgestellt, die folgende Maßnahmen bedingen: Erneuerung Renovierung Reparatur Die Kanäle liegen hauptsächlich im Bereich des Straßenkörpers, in Teilen aber auch auf angrenzenden Fußwegflächen und in bestimmten Fällen auch auf Nebenflächen. Weiterhin gehen Anschlüsse zu Grundstücken/Häusern ab. Im Bereich des gesamten Projektgebietes sind eine Vielzahl an Leitungen vorhanden. Eine TöB Liste ist der Ausschreibung beigefügt. Auch die Lagepläne aus der Schadensaufnahme sind der Ausschreibung beigefügt. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein Westfalen) vom 27. Mai 2025. Zu erbringen sind Planungsleistungen in folgenden Leistungsbildern: Ingenieurvermessung (Anlage 1, Punkt 1.4 HOAI 2021) Abstimmungsgemäß soll die vermessungstechnische Aufnahme mit folgendem Lage und Höhenbezug erfolgen: Lagebezug: ETRS UTM Zone 33 (Koordinaten 6stellig); Höhenbezug: DHHN 2016. Zu Beginn ist mit der Projektsteuerung bzw. dem AG eine Begehung durchzuführen. Dabei werden die zu vermessenden Bereiche in der Örtlichkeit nochmals festgelegt. Dies gilt insbesondere für über die unten getroffenen Festlegungen hinaus gehende Bereiche. Es ist eine terrestrische Vermessung durchzuführen. Dabei sollen folgende Inhalte vermessungstechnisch erfasst werden: Aufnahme des Straßenbereichs inkl. von Fußwegen, i.d.R. bis zur nächsten Böschungsunterkante bzw. Hauskante, max. 5 m vom äußeren Fußweg bzw. Straßenbereich entfernt. Aufnahme aller Bruchkanten sonstige Böschungsbruchkanten; Befestigungsarten und Bewuchs lagegenau; Schachtdeckel, Hydranten, Verkehrsschilder u.dgl. Schachtsohle, Materialangabe des Schachtes, Schachtdurchmesser, Besonderheiten Bäume lagegenau und mit Aufnahme Stammdurchmesser, Art und Geländehöhe am Stamm, Ermittlung Kronendurchmesser bei Hineinragung in den Straßenraum; sichtbare Bauwerke, wie Brücken, Stützwände, Durchlässe, Zäune, o. ä. lage und höhengenau, einschl. relevanter Materialangaben: bspw. Materialangaben bei Brücken: Abmaße und Abstände Pfeiler und Widerlager, UK Brückenplatte usw.; bspw. Materialangaben bei Durchlässen: Abmaße Verrohrungen, Rohr UK und OK, Abmaße der Verschlussorgane usw.; bspw. Materialangaben bei Stützwänden: Abmaße, Material, UK und OK Stützwand usw. Querschnitte im Bereich von Brücken, Durchlässen u.dgl. im Ober und Unterwasser Wasserflächen, Wasserstände in Fließgewässern lage und höhengenau. Als Kalkulationsgrundlage wird von einer durchschnittlichen Gesamtbreite der Querprofilaufnahme von ca. 14 m (7 m rechts und links der Trasse) ausgegangen. Die vermessungstechnischen Daten sind als Lageplan; Querprofile; Längsprofile; Höhenplan; auszugeben. Die Geländeoberfläche wird mittels Höhenpunkten erfasst. Diese sind aus der Geländeaufnahme zu selektieren und in Form eines digitalen Geländemodells zu berechnen und zu übergeben. Erfüllungsort Rahmedestraße, 58762 Altena Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort Die Kanäle liegen hauptsächlich im Bereich des Straßenkörpers, in Teilen aber auch auf angrenzenden Fußwegflächen und in bestimmten Fällen auch auf Nebenflächen. Weiterhin gehen Anschlüsse zu Grundstücken/ Häusern ab. 7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt. 8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen. 9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Leistungsphasen 13: Beginn: 01.09.2025 Bearbeitungszeit: 8 Wochen Leistungsphase 4: Beginn: 01.10.2025 Bearbeitungszeit: 8 Wochen Fertigstellungstermin: 31.12.2025. 10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Adresse zum elektronischen Abruf: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWY6GL941/documents 11. Ablauf der Angebotsfrist 10.07.2025 12:00 Uhr. 12. Ablauf der Bindefrist 21.08.2025. 13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen. 14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW), siehe Vergabeunterlagen 8UVgOBVB Tariftreue Mindestarbeitsbedingungen ab 25.000 EUR. 15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Eignungskriterien zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Berufhaftpflichtversicherung: mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Jährlicher Gesamtumsatz: Der öffentliche Auftraggeber stellt im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter Anforderungen auf, die sicherstellen, dass die Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Zu diesem Zweck verlangt er hier: Einen bestimmten Mindestjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 50.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren. Sofern für das Jahr 2024 noch keine Zahlen vorliegen sollte, so weist der Bieter darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2022, 2023, 2024 die Jahre 2021, 2022 und 2023 an. Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Es handelt sich um eine Mindestanforderung an die Eignung. Erfüllt der Bieter diese nicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Kriterium "Geeignete Referenzen Bieter (Referenzobjekte betreffend Planungsleistungen): Der öffentliche Auftraggeber fordert geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers sowie einer aussagekräftigen Referenzbeschreibung. Hierbei gilt als Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit, dass die Bieter mindestens eine Referenz nachweisen müssen, die folgende Merkmale erfüllt: Abgeschlossene wesentliche Grundleistungen der Leistungsphase 14 des Leistungsbilds "Planungsbegleitende Vermessung" nach Anlage 1.4.4. HOAI im Bereich Vermessung von Straßen und Kanalbauten Auftragswert der Referenz mindestens in Höhe von 15.000 Euro netto Die Bieter sind bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht mehr als max. 5 Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des 5 Jahre Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungsphasen in diesen Zeitkorridor fällt. Hierbei muss zumindest der Abschluss der letzten Leistungsphase in den Korridor fallen. Die Bearbeitung der übrigen Leistungsphasen darf insofern älter sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen. Kriterium "Technische Fachkräfte": Der öffentliche Auftraggeber fordert als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bieter die Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, Als Mindestkriterium für die Eignung gilt, dass mind. 3 technische Fachkräfte benannt werden müssen. "Angabe Unteraufträge" Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig); Eignungsnachweise von Nachunternehmern sowie deren Erklärung zu § 31 UVgO i. V. m §§ 123 ff. GWB, (sofern einschlägig). Sonstige Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Bieter können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Siehe hierzu auch Anlage 2. Hierbei ist mit dem Angebot beizubringen: Bietergemeinschaftserklärung (§ 32 UVgO) Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen: 4 25.06.2025 18:08 Uhr VMP VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu § 31 UVgO i. V. m. §§ 123 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen. Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben. Zudem reichen soweit nichts anderes ausgeführt ist Eigenerklärungen aus. Die Mindestanforderungen müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Werden diese nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots aufgrund fehlender Eignung. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister: Erklärung zu § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB; Erklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig); Einsatz von Nachunternehmern: Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft (nachfolgend Bieter genannt) beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche). Der Bieter, hat auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers nebst weiteren Eignungsnachweisen zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise an die Eignungsanforderungen durch den Bieter beizubringen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 31 UVgO i. V. m §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (sofern einschlägig), Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Angaben zu geeigneten Referenzen bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Für die Nachweisführung durch potenzielle Nachunternehmen, die auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen sind, werden individuelle Vordrucke durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: Anlage 10.10 Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Der Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, indem er mit dem Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nebst weiteren Eignungsnachweisen vorlegt. Anlage 10.11 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Wichtiger Hinweis: Bedient sich der Bieter oder Mitglied/er einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bieter oder Mitglied(er) einer Bietergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer anzugeben. Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind auf gesondertes Anfordern der Vergabestelle beizubringen. Hierfür stellt der Auftraggeber Vordrucke bereit. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. 16. Angabe der Zuschlagskriterien Folgende Kriterien Kriterium Gewichtung Qualität 60 Honorar 40 Weitere Informationen zu den Kriterien: Hinsichtlich der Zuschlagskriterien wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. 17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt. 18. Sonstiges Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an die UVgO. Aufgrund technischer Vorgaben ist die öffentliche Ausschreibung gemäß § 9 UVgO als Verfahrensart angegeben. BekanntmachungsID: CXPWY6GL941 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 194850 vom 01.07.2025 |