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Titel

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Erstellung eines Kommunalen Entwicklungskonzepts mit Dorfmoderation für die Marktgemeinde Eiterfeld

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Gemeinde Eiterfeld
Fürstenecker Straße 2
36132 Eiterfeld

Ausführungsort

DE-36132 Eiterfeld

Frist

21.01.2026

Beschreibung

a) Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld

Fürstenecker Straße 2

36132 Eiterfeld

Telefon:06672 9299-0

 

E-Mail: bauamt@eiterfeld.de

www.eiterfeld.de

 

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOB/A

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Zugelassene Angebotsabgabe schriftlich

 

d) Art des Auftrags: Vergabe von Honorarleistungen zur Erstellung eines Entwicklungskonzeptes (KEK) und Beratung kommunaler und privater Bauvorhaben (Dorfmoderation)

 

e) Ort der Ausführung: Fürstenecker Straße 2 36132 Eiterfeld NUTS-Code : DE732 Fulda

 

f) Art und Umfang der Leistung: LEISTUNGSVERZEICHNIS Erstellung eines Kommunalen Entwicklungskonzepts (KEK) und Beratung kommunaler und privater Bauvorhaben (Dorfmoderation) Marktgemeinde Eiterfeld Projektlaufzeit: 2026 - 2032 ________________________________________ INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Hinweise 2. Beschreibung der Marktgemeinde Eiterfeld 3. Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) inkl. Dorfmoderation 4. Anforderungen, Wertungsmerkmale und Vertragsbedingungen 5. Angebotsabgabe 6. Anlagen ________________________________________ 1. VORBERICHT UND ALLGEMEINE HINWEISE 1.1 Allgemeine Hinweise Die Erstellung des Kommunalen Entwicklungskonzepts (KEK) sowie die begleitende Dorfmoderation orientieren sich an den Grundsätzen einer nachhaltigen und zukunftsgerichteten Dorfentwicklung. Im Mittelpunkt stehen die gezielte Stärkung der Innenentwicklung, die funktionale und gestalterische Weiterentwicklung der Ortskerne sowie der verantwortungsvolle Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz. Das KEK wird hierfür tragfähige Strategien formulieren, die sowohl die Sicherung der dörflichen Grundversorgung und Daseinsvorsorge als auch die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität berücksichtigen. Die im Rahmen dieses Förderantrags vorgesehene Dorfmoderation bezieht sich ausschließlich auf die prozessbegleitende Moderation und Beteiligung während der Erarbeitung des KEK. Sie dient der strukturierten Einbindung der Bürgerschaft sowie der Erhebung lokaler Bedürfnisse und Potenziale. Nicht Bestandteil des aktuellen Leistungsumfangs sind eine weitergehende Verfahrensbegleitung, städtebauliche Beratungsleistungen oder die fachliche Begleitung kommunaler und privater Bauvorhaben. Diese Leistungen werden erst nach einer offiziellen Aufnahme in die Dorfentwicklung gesondert ausgeschrieben. 2. Beschreibung der Marktgemeinde Eiterfeld Die Marktgemeinde Eiterfeld plant die Bewerbung als Förderschwerpunkt in das hessische Dorfentwicklungsprogramm ab 2026. Grundlage hierfür ist die neue Richtlinie der ländlichen Entwicklung/Dorfentwicklung und Dorfmoderation, gültig ab 01.01.2023. Gebietsdaten: - Anzahl der Ortsteile: 20 - Gesamteinwohnerzahl: ca. 7100 Einwohner - Fläche: ca. 89,83 km² - Landkreis: Fulda Infrastruktur/Verkehr Die Marktgemeinde Eiterfeld ist eine der größten Flächengemeinden im Landkreis Fulda und weist jedoch eine relativ dünne Besiedelung auf. Eine Besonderheit ist die hohe Zahl von Ortschaften, die sich in 15 Ortsbeiräten widerspiegeln. Von der Tendenz zu räumlicher und aufgabenspezifischer Konzentration von Infrastruktureinrichtungen sind vor allem kleinere Orte in ihrer Lebensqualität betroffen. Die infrastrukturelle Ausstattung als Teil dessen, was den gemeinsamen Lebensbereich ausmacht, hat eine große Bedeutung für die dörflichen Strukturen. Deshalb ist es wichtig, in den ländlichen Gemeinden eine ausreichende Ausstattung zur Abdeckung des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Teilbereiche im Hinblick auf die soziale und technische Infrastruktur: (siehe Anlage 1) Weitere Informationen zur Marktgemeinde Eiterfeld erhalten Sie auf unserer Homepage: www.eiterfeld.de Bevölkerung/Bevölkerungsentwicklung Hier wird u.a. auf vorliegende Daten aus dem Flächennutzungsplan hingewiesen, da dieser einen Planungshorizont von 10 - 15 Jahren besitzt. Die Bevölkerungszahl, die räumliche- und die Altersstruktur der Bevölkerung ist für viele Planaussagen Mess- und Leitgröße, da die Bevölkerung direkt oder indirekt Bedarfsträger ist, auf die private oder staatliche Aktivitäten zielen. Schwankungen der Vergangenheit sind durch Faktoren wie Kriegsauswirkungen, Asylbewerberzuweisungen, Aus- und Übersiedlungswohnheime u.ä. zu erklären. Der Bevölkerungsrückgang bzw. die Veränderung von Altersstrukturen stellen einen wichtigen Aspekt in der zukünftigen Gemeindeplanung dar und müssen entsprechend beachtet werden. Näheres ist aus den beigefügten Unterlagen zu diesem Thema zu entnehmen. (siehe Anlage 2) Wirtschaft Die Bodennutzung in den Gemeindegebieten wird auch von der wirtschaftlichen Tätigkeit mitbestimmt. Die Entwicklung der heimischen Wirtschaft und die Wirtschaftsstruktur haben wesentlichen Einfluss auf die Erwerbsmöglichkeiten der Bevölkerung. Es gilt die positive Entwicklung des örtlichen Arbeitsmarktes weiter zu unterstützen, um heimatnahe Arbeitsplätze zu ermöglichen. Gerade im Hinblick auf die hohen Mobilitätskosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die vorhandene Gewerbestruktur aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln; Daten der Wirtschaftsstruktur und Übersichten der Sozialversicherungspflichtigen und Erwerbsstruktur bieten hierfür eine gute Übersicht. (siehe Anlage 3) Wohnraum - Entwicklung der Marktgemeinde Eiterfeld Im Rahmen des Kommunalen Entwicklungskonzepts legt die Marktgemeinde Eiterfeld den voraussichtlichen Wohnraumbedarf für die kommenden Jahre dar und erfasst systematisch ihre Innenentwicklungspotenziale, insbesondere vorhandene Baulücken und Leerstände. Auf dieser Grundlage wird eine gemeindeweite Innenentwicklungsstrategie formuliert, die zugleich aufzeigt, ob und in welchem Umfang eine ergänzende Baulandentwicklung im Außenbereich erforderlich ist. Mit der Anerkennung des Konzeptes bestätigt das für die Dorfentwicklung zuständige Ministerium, dass die vorgesehenen Baugebiete nicht im Widerspruch zu den Zielen der Innenentwicklung stehen. Darstellung von Kooperationen zur Zusammenarbeit in anderen Kommunen Das Thema Kooperationen auf regionaler Ebene hat bei der Marktgemeinde Eiterfeld seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Durch die Mitgliedschaft in diversen Arbeitsgemeinschaften wird dem Rechnung getragen: Touristische Arbeitsgemeinschaft Hessisches Kegelspiel e.V. In enger Abstimmung mit den Mitgliedskommunen und dem Gastgewerbe wird der Tourismus durch diverse Maßnahmen gefördert. Die zentrale Lage der Marktgemeinde Eiterfeld im Hessischen Kegelspiel ist dafür eine gute Voraussetzung. Kommunale Arbeitsgemeinschaft Bahnradweg Hünfeld-Burghaun-Eiterfeld-Rasdorf Mit anderen angrenzenden Kommunen unterhält und bewirtschaftet die Marktgemeinde Eiterfeld den sog. Kegelspielradweg, der aufgrund seiner Lage und Anbindung zu anderen Radwegeverbindungen regional und überregional immer mehr an Zuspruch und Bedeutung gewinnt. Arbeitsgemeinschaft Land- und Wasserwirtschaft Landkreis Hersfeld-Rotenburg Die Erhaltung und Qualitätssicherung des kostbarsten Lebensmittels, dem Wasser, ist der Marktgemeinde Eiterfeld ein besonderes Anliegen. Dieser Anspruch wird durch die seit vielen Jahren praktizierte Mitgliedschaft in der AGLW bekundet. Die Zusammenarbeit erfolgt landkreisübergreifend und stellt eine wichtige Partnerschaft zwischen Bewirtschaftern von landwirtschaftlichen Flächen und den Wasserversorgern dar. Weiterhin finden interkommunale Zusammenarbeiten beim Ausbau des Radwegenetzes statt. So konnte durch die neue Radwegeverbindung Rasdorf nach Eiterfeld- Großentaft eine funktionelle Anbindung zwischen dem Kegelspielradweg in Großentaft und Point Alpha bei Rasdorf, sowie die Verbindung vom Stadtteil Hünfeld-Malges an den Kegelspielradweg geschaffen werden. Aktuell planen die Gemeinde Schenklengsfeld und die Marktgemeinde Eiterfeld eine gemeinsame Radwegeverbindung als Lückenschluss und zur kulturellen Anbindung zwischen der Burg Fürsteneck und der Festspielstadt Bad Hersfeld. 3. Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) 3.1 Vorgaben Basis für eine Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung ist die jeweils gültige Richtlinie sowie die Erarbeitung eines kommunalen Entwicklungskonzeptes. (KEK) Die Erstellung des Kommunalen Entwicklungskonzepts (KEK) erfolgt gemeinsam mit einer prozessbegleitenden Dorfmoderation. Beide Bausteine bilden den gesamten Leistungsumfang des aktuellen Förderantrags und dienen ausschließlich der Erarbeitung des KEK. Eine darüberhinausgehende Verfahrensbegleitung, städtebauliche Beratung oder Projektumsetzung ist nicht Bestandteil des aktuellen Auftrags. Zielsetzung ist dabei zum einen die Erarbeitung einer fundierten inhaltlichen Grundlage für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung. Zum anderen sind strategische-konzeptionelle Aussagen im Hinblick auf Schwerpunksetzungen für künftige Handlungsstrategien der Kommune zu treffen. In einer breiten Themenpalette sollen zukünftige kommunale Entwicklungen unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen ausgearbeitet werden. Aufbauend auf der Betrachtung der lokalen Ebene steht dabei immer die Entwicklung einer integrierten kommunalen Gesamtstrategie im Interesse aller Ortsteile im Vordergrund. Ein wichtiger Baustein der Konzepterstellung ist die Stärkung und Aktivierung der Bürgermitwirkung und des bürgerschaftlichen Engagements. Nach Fertigstellung des KEK findet ein Abschlusstermin statt, bei dem der Auftragnehmer das Gesamtverfahren und die Ergebnisse des kommunalen Entwicklungskonzeptes in einem Ortstermin vorstellt. Er bereitet diesen Termin vor, dabei können örtliche Akteure mit eingebunden werden. Hierzu ist allen Teilnehmern (Kommune, Steuerungsgruppe, örtliche Dorfentwicklungsbehörde, WIBank) als Diskussionsgrundlage ein Entwurf des Konzepts spätestens vier Wochen vorher zukommen zu lassen. Alle erarbeitenden Ergebnisse und Inhalte werden zu einem Konzept (KEK) zusammengeführt. Die Ergebnisse des Abschlusstermins sind in das Konzept einzuarbeiten. Zwischenzeitlich eintretende Änderungen (Wechsel des/der Bearbeiters/in, Erweiterungen und / oder Änderungen des Bearbeitungsumfanges) sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und mit ihm abzustimmen. 3.2 Leistungsbeschreibung und Honorarkostenangabe für die Durchführung der Dorfmoderation und Erstellung des KEK Das Konzept ist nach dem Leitfaden für kommunale Entwicklungskonzepte zu erstellen. (siehe Anlage 4) Dem Auftraggeber ist der KEK-Endbericht Papierform (5-fach, farbig) sowie in Dateiform zu übergeben. Das kommunale Entwicklungskonzept ist mit breiter Bürgermitwirkung zu erarbeiten, indem gesamtkommunale strategische Aussagen über künftige Schwerpunkte, Ziele und (Leit-) Projekte getroffen werden. Ziel ist dabei die Erarbeitung einer fundierten inhaltlichen Grundlage für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung Zum anderen sind strategisch-konzeptionelle Aussagen im Hinblick auf Schwerpunktsetzungen für künftige Handlungsstrategien der Kommune Zielsetzung des KEK. Dies kann sich sowohl auf kommunale Haushaltsentscheidungen als auch auf die Auswahl bzw. Schwerpunktsetzung innerhalb bestehender Fördermöglichkeiten beziehen. - (LEADER, Städtebauförderung usw.), sowie auf eine Schwerpunktsetzung bürgerschaftlichen Engagements in den Ortsteilen beziehen. Strategische Ziele und Anforderungen - Erarbeitung von Perspektiven und einer Strategie für die zukünftige Entwicklung der Kommune mit ihren Ortsteilen - Entwicklung einer Gesamtstrategie für die Interessen der beteiligten Ortsteile durch die parallele Betrachtung von gesamtkommunaler und lokaler Ebene - Verzahnung mit der regionalen Ebene (z.B. regionales Entwicklungskonzept) - Brückenschlag von kommunal- strategischen Ansätzen und Zielen zu einer Umsetzung von (Leit-) Projekten - Stärkung und Aktivierung der Bürgermitwirkung und des bürgerschaftlichen Engagements Inhaltliche Ziele und Anforderungen - Gestaltung zukünftiger kommunaler Entwicklungen in einer breiten - Themenpalette unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen - Aktive Gestaltung des demografischen Wandels, um zentrale Funktionen zu stärken (u.a. öffentliche und private Daseinsvorsorge, technische Infrastruktur) sowie eine gute Lebensqualität zu sichern und auszubauen, - Einbindung der gemeindlichen Kommission Demografischer Wandel - Erhalt der Vielfalt dörflicher Lebensformen und des bau- und kulturgeschichtlichen Erbes der Dörfer durch Stärkung der Innenentwicklung (z.B. durch Verringerung des Flächenverbrauchs, Leerstandsmanagement, Steigerung der Energieeffizienz, medizinische Versorgung usw.) Die Drei Phasen des KEK Der Prozess zur Erarbeitung des KEK umfasst 3 aufeinander aufbauende Arbeitsphasen. Da die Erarbeitung des KEK ein dynamischer Prozess ist, sollten die einzelnen Phasen inhaltlich nicht scharf voneinander getrennt werden. So sind z.B. Projektideen konkret erst in der zweiten bzw. dritten Arbeitsphase Thema. Um jedoch Projektideen, die bereits vorher genannt werden, für das KEK nutzen zu können, können sie prozessbegleitend in einem Projektspeicher festgehalten werden, um dann in der Arbeitsphase 3 verfügbar zu sein. Die lokalen Veranstaltungen in den einzelnen Ortsteilen dienen der Verankerung des Entwicklungsprozesses vor Ort. Die Verschränkung der gesamtkommunalen Ebene mit der Ebene der Ortsteile spielt in allen 3 Phasen eine wichtige Rolle und muss gezielt in der Moderation gefördert werden. Die Beteiligungsprozesse des KEK gliedern sich in folgende Phasen: 1. Phase: Bestandsanalyse (lokal und gesamtkommunal) 2. Phase: Leitbild, Ziele und Projektideen 3. Phase: Umsetzungsstrategien (Leit- und Startprojekte, Verstetigung) Am Ende der Beteiligungsprozesse soll das KEK-Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen auf kommunaler Ebene im Rahmen der Dorfentwicklung 2026 - 2032 und im Rahmen anderer Förderprogramme oder anderer Konzepte umzusetzen sind. Sämtliche erarbeitende Daten und graphischen Darstellungen sind für die Öffentlichkeitsarbeit der Marktgemeinde Eiterfeld zur Verfügung zu stellen. Rolle der Dorfmoderation innerhalb der KEK-Erstellung Die Dorfmoderation ist vollständig in den KEK-Prozess eingebettet und umfasst: - Aktivierung der Bürgerschaft und Durchführung lokaler Veranstaltungen - Moderation aller Beteiligungsformate - Unterstützung bei der Sammlung und Strukturierung von Themen, Bedarfen und Projektideen - Laufende Abstimmung mit der Steuerungsgruppe - Sicherstellung, dass alle Daten, Ergebnisse und grafischen Darstellungen der Gemeinde für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stehen Zu beachten ist, dass insgesamt 20 Ortschaften der Marktgemeinde Eiterfeld zu untersuchen sind. Eine enge Verbindung zur Steuerungsgruppe ist herzustellen. Ausführungszeitraum: 9 Monate nach Auftragsvergabe Bis dahin sind die Arbeiten komplett abzuschließen und das abgestimmte IKEK zu übergeben. Honorarkostenanqabe für die Erstellung des KEK inkl. Dorfmoderation Honorarsumme, netto + Nebenkosten (NK) (sonstige Aufwendungen, Sachmittel, Kopierkosten, Reisekosten u.ä.) Honorarsumme incl. NK, netto + 19 % MwSt. Honorarsumme incl. NK und MwSt., brutto Honorarsumme incl. NK und MwSt., pauschal/Festpreis __________________ Der o.g. Betrag beinhaltet auch an Dritte zu zahlenden Kosten für Informationsveranstaltungen, Medieneinsatz etc. Angaben zu etwaigen zusätzlichen Leistungen Zusätzliche Sitzungen/Steuerungsgruppe, je zusätzlicher Steuerungsgruppensitzungen o.ä. wird ein Pauschal-Honorar angeboten in Höhe von netto_______________________ Erstellung einer Kurzerläuterung des KEK Erarbeitung und Übergabe eines Faltblattes als Kurzerläuterung des KEK für die Öffentlichkeitsarbeit der Kommune im Format DIN A4 (ohne Druck) mit Texterarbeitung, Fotos, Graphiken, Korrektur, Datenübertragung, Druckvorbereitung und Druckabstimmung, netto ____________________________________________ Stundenhonorar für weitere zusätzliche Leistungen; das Stundenhonorar für die Erbringung zusätzlicher Leistungen beträgt netto für den Moderator/Inhaber, Bearbeiter Dipl.-Ing o.ä. für den Technischen Mitarbeiter, Assistenz Weitere Bemerkungen/Hinweise auf mögliche Kosten Auszahlungsregelung: 30% des Angebotspreises werden nach Durchführung des 1. KEK-Forums, 40% nach Durchführung des letzten KEK-Forums und 30 % nach Abnahme des kommunalen Entwicklungskonzeptes (Schlussfassung) ausgezahlt. Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 4. Anforderungen, Wertungsmerkmale und Vertragsbedingungen - Erfahrungen mit der Erstellung Entwicklungs- und Handlungskonzepte auf kommunaler und interkommunaler Ebene - Möglichst: Beteiligung an wissenschaftlichen Studien und Projekten - Kenntnisse in der Analyse demographischer Strukturen und Prozesse - Erfahrungen mit aktivierenden Planungsverfahren - Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen sowie deren Vorschriften und Abläufen - Moderations- und Kommunikationserfahrung in Planungs- und Agendaprozessen, Konfliktmanagement - Soziale und kommunikative Kompetenz - Interdisziplinärer Arbeitseinsatz - Angaben zum Personal (durchschnittlich in den letzten 3 Jahren) und deren Qualifikation - Nennung der Leistungsbereiche und Tätigkeitsfelder des Unternehmens - Gegebenenfalls Nennung von Kooperationen / Kooperationspartnern und deren Qualifikation / Erfahrungen - Unterlagen zu Referenzen und Referenzobjekten - Benennung von verantwortlichen bzw. erforderlichen Personen für die kontinuierliche Einbringung der Dienstleistung und Qualität - Entspricht die Arbeit nicht den Anforderungen dieses Vertrages, so ist der Auftraggeber gemäß S 634 BGB berechtigt, Ergänzungen zu verlangen. - Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. - Der Auftragnehmer ist für die Sozialversicherung und für private Versicherungen selbst verantwortlich. - Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter diesem Vertrag gewährten Leistungen des Auftragnehmers einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen ein. Diese Übertragung ist zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder sonstigen Art und Weise unbeschränkt. Sie schließt das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte ein. - Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass sämtliche Leistungen, welche der Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages erhält, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. - Die vorstehende Rechtsübertragung bzw. Gewährleistung ist mit der Vergütung an den Auftragnehmer abgegolten. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleich ob es dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. - Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der/die Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung zu beachten und die dazu erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich, bei ihm / ihr beschäftigte Personen über die im Rahmen ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften nach S 9 HDSG (Datengeheimnis) zu unterrichten. Die Pflichten dieser Personen bestehen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit. Dem Auftragnehmer und den bei ihm beschäftigten Personen ist es untersagt, geschützte, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder sonst zu nutzen. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Vertragspartner zurückzugeben. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen fachgerecht und mit Sorgfalt zu erbringen. Für Schäden, die dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer entstehen, haftet der Auftragnehmer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz vollumfänglich. Der Auftraggeber unterstützt das Projekt im Rahmen der eigenen Möglichkeiten bestmöglich. Dies gilt insbesondere für folgende Hilfestellungen: Weiterleitung aller Informationen über geplante Veranstaltungen im Ort Bereitstellung von Räumlichkeiten und technischen Geräte für Veranstaltungen Bereitstellung von vorhandenen örtlichen und überörtlichen Planungen und Statistiken Nutzung von Veröffentlichungsblättern und Mitteilungsorganen der Kommune für notwendige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Vertragsparteien können die Verträge nur aus wichtigen Gründen kündigen. Die Vergütung erfolgt im Falle einer Kündigung für die bis dahin erbrachten Leistungen nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamtvertraglichen Leistung, und soweit diese nach der Aufgabenbeschreibung für den Auftraggeber verwertbar sind. Grundlage für die Abrechnung ist der Vertragspreis. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Sollte eine Bestimmung der Verträge unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Änderungen der Verträge bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hünfeld. 4. Angebotsabgabe Um Rückgabe der ausgefüllten Leistungsbeschreibungen mit Honorarkostenangaben, für die Erstellung des kommunalen Entwicklungskonzeptes und der Beratung kommunaler und privater Bauvorhaben (Dorfmoderation) bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin spätestens am Dienstag, 21.01.2026 um 11.00 Uhr beim Gemeindevorstand der Marktgemeinde Eiterfeld, Rathaus, Fürstenecker Straße 2, 36132 Eiterfeld wird gebeten. Später eingegangene Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Eingabe Ihres Angebotes verwenden Sie bitte unbedingt einen verschlossenen Umschlag, der mit einem Kennzettel, den Sie bitte ausfüllen, außen zu bekleben ist. Produktschlüssel (CPV): 71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros 75200000 Kommunale Dienstleistungen

 

g) h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f): Nein

 

i) Ausführungsfristen: Beginn : 02.02.2026 Ende : 28.02.2026

 

j) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden postalisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden bei: siehe unter a) Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nicht nachgefordert

 

o) Ablauf der Angebotsfrist am: 21.01.2026 11:00 Uhr Bindefrist: 18.02.2026

 

p) Anschrift, an die die Angebote zu richten/übermitteln sind schriftlich: siehe unter a) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

 

r) Zuschlagskriterien Kriterium Gewichtung 1 Preis

 

s) Angebotseröffnung: 21.01.2026 11:00 Uhr

 

t) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Wesentliche Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlags- und Schlusszahlungen nach VOB gemäß Vergabeunterlagen

 

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertretern

 

w) Beurteilung der Eignung: siehe Vergabeunterlagen Eignungsnachweise durch Präqualifikation bzw. durch die Eigenerklärung zur Eignung für nich präqualifizierte Unternehmen. Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage entsprechender aktueller Nachweise / Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner Fachkunde auf Verlangen folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Angaben von mind. 3 Referenzobjekten der letzten 3 Jahre sowie eine Sozialkassenbescheinigung gemäß Formblatt 124. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) nach § 21 VOB/A: VOB Stelle, Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel

 

y) Sonstige Angaben: Das Angebot ist 2-fach einzureichen. nachr. HAD-Ref. : 8727/32 nachr. V-Nr/AKZ : 51110-67792

 

z) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz: Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen. Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein Tag der Veröffentlichung in der HAD: 11.12.2025

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 198689 vom 15.12.2025

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