Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Flurgenossenschaft Landumlegung N1/Gäu
Hundsackerstrasse 1
4703 Kestenholz
CH-4703 Kestenholz
21.01.2026
a) Flurgenossenschaft Landumlegung N1/Gäu
Hundsackerstrasse 1
4703 Kestenholz - Schweiz
Telefon: +41623930680
E-Mail: arno.buergi@kestenholz.ch
b) Ausschreibung der Technischen Leitung sowie der Planungs- und Ingenieurarbeiten der Landumlegung N1/Gäu #14899-01 Ausschreibung DE Gegenstand und Umfang des Auftrags Der Auftrag beinhaltet vermessungstechnische und planerische Arbeiten, die Projektierung und Bauleitung der kulturtechnischen Bauarbeiten und der ökologischen Massnahmen sowie die Technische Leitung (Gesamtleitung) der Landumlegung N1/Gäu. Konkret geht es um die Arrondierung und Bereinigung der Grundeigentumsverhältnisse (inklusive der beschränkten dinglichen Rechte), bauliche Massnahmen zur Verbesserung und Ergänzung des Flurwegnetzes, die Sanierung von (wenigen) Entwässerungsanlagen sowie Massnahmen zur Umsetzung und Realisierung des ökologischen Ausgleichs (ökologische Vernetzung). Der Auftrag umfasst auch die landwirtschaftliche Vorplanung und das Entwicklungskonzept Landwirtschaft. Weitere Bestandteile des Auftrags sind die Koordination mit der Revision des Gesamtplans über das Beizugsgebiet der Landumlegung N1/Gäu in den einzelnen Einwohnergemeinden bzw. der Einheitsgemeinde, die Koordination mit dem Projekt «Lebensraum Dünnern Oensingen bis Olten - Hochwasserschutz und Aufwertung» und die Koordination mit dem Projekt «A1 Luterbach-Härkingen 6-Streifen-Ausbau». Für die amtliche Vermessung (Zweitvermessung) wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Amt für Geoinformation des Bau- und Justizdepartementes des Kantons Solothurn eine Submission durchgeführt. Die in der Landumlegung N1/Gäu erarbeiteten Daten haben den Vorschriften der amtlichen Vermessung gemäss den Vorgaben des Bau- und Justizdepartements, Amt für Geoinformation, zu entsprechen und sind mit diesem zu koordinieren. Ort der Auftragserfüllung Schweiz Einwohnergemeinden Kestenholz, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oensingen und Einheitsgemeinde Oberbuchsiten, Kanton Solothurn
c) Ausführungstermin Nach beidseitiger Unterzeichnung des Vertrages durch die Vertragsparteien und die Genehmigung durch das Amt für Landwirtschaft, Bereich Strukturverbesserungen, ist die Arbeit unverzüglich aufzunehmen. Vertragslaufzeit Keine Angabe Dieser Auftrag kann verlängert werden Der Auftrag ist erfüllt, wenn die Leistungen erbracht sind und der Regierungsrat des Kantons Solothurn die Auflösung der Trägerschaft (Flurgenossenschaft Landumlegung N1/Gäu) genehmigt hat.
d) Eignungskriterien EK 1 Ausreichende Ressourcen Die bzw. der Anbietende verfügt über die für eine Güterregulierung im vorliegenden Verfahren notwendigen personellen und technischen Ressourcen und setzt sich aus zwei oder mehr Personen mit Erfahrung in der Planung/Gestaltung des ländlichen Raumes zusammen. Nachweis muss erbracht werden. Als Nachweis des Eignungskriteriums EK 1 Ausreichende Ressourcen ist in der Beilage 2, Kapitel 3 Eignungskriterien die entsprechende Passage zum EK 1 als Selbstdeklaration vollständig auszufüllen. Die bzw. der Anbietende bestätigt über die notwendigen Ressourcen (Personal, Know-how, Zeit, finanzielle Mittel, Räumlichkeiten, EDV, etc.) für die hier vorliegende Güterregulierung zu verfügen und nur solche Spezialisten (namentlich Geometer, Subplanende) beizuziehen, für die dies ebenfalls zutrifft. Sie bzw. er nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Auftraggeberin das Recht hat, dies auch zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. nach dem Zuschlag) zu überprüfen. Ist ein Eignungskriterium nicht erfüllt, so führt dies zum Ausschluss der bzw. des Anbietenden. Nur wenn alle Eignungskriterien erfüllt sind, qualifiziert sich die bzw. der Anbietende für die anschliessende Bewertung anhand der Zuschlagskriterien. EK 2 Geeignete Stellvertretung der Technischen Leitung Die Stellvertretung der Technischen Leitung hat hinreichende Projekterfahrung in der Planung/Gestaltung des ländlichen Raumes. Nachweis muss erbracht werden. Als Nachweis des Eignungskriteriums EK 2 Geeigente Stellvertretung der Technischen Leitung ist in der Beilage 2, Kapitel 3 Eignungskriterien die entsprechende Passage zum EK 2 als Selbstdeklaration vollständig auszufüllen. Im weiteren ist in der Beilage 2 das Formular in Kapitel 4 Angaben zur Technischen Leitung bzw. zu den Teilprojektleitenden für die vorgesehene Stellvertretung der Technischen Leitung vollständig auszufüllen. Ist ein Eignungskriterium nicht erfüllt, so führt dies zum Ausschluss der bzw. des Anbietenden. Nur wenn alle Eignungskriterien erfüllt sind, qualifiziert sich die bzw. der Anbietende für die anschliessende Bewertung anhand der Zuschlagskriterien. EK 3 Kommunikation Sowohl die Technische Leitung als auch die Stellvertretung der Technischen Leitung sind deutscher Muttersprache oder verstehen und sprechen Deutsch mit mindestens Sprachniveau C1 gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Nachweis muss erbracht werden. Als Nachweis des Eignungskriteriums EK 3 Kommunikation ist in der Beilage 2, Kapitel 3 Eignungskriterien die entsprechende Passage zum EK 3 als Selbstdeklaration vollständig auszufüllen. Ist die Technische Leitung resp. die Stellvertretung der Technischen Leitung nicht deutscher Muttersprache, hat die Technische Leitung resp. die Stellvertretung der Technischen Leitung den Nachweis des Sprachniveaus C1 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) einzureichen (siehe Beilage 2, Kapitel 5 Weitere einzureichende anbieterspezifische Beilagen. Ist ein Eignungskriterium nicht erfüllt, so führt dies zum Ausschluss der bzw. des Anbietenden. Nur wenn alle Eignungskriterien erfüllt sind, qualifiziert sich die bzw. der Anbietende für die anschliessende Bewertung anhand der Zuschlagskriterien. EK 4 Geometerpatent, Geometerregistereintrag Die bzw. der Anbietende ist im Besitz des eidgenössischen Geometerpatentes sowie im eidgenössischen Geometerregister eingetragen oder arbeitet mit einer Person zusammen, welche diese Anforderungen erfüllt. Nachweis muss erbracht werden. Als Nachweis des Eignungskriteriums EK 4 Geometerpatent, Geometerregistereintrag ist in der Beilage 2, Kapitel 3 Eignungskriterien die entsprechende Passage zum EK 4 als Selbstdeklaration vollständig auszufüllen. Ist ein Eignungskriterium nicht erfüllt, so führt dies zum Ausschluss der bzw. des Anbietenden. Nur wenn alle Eignungskriterien erfüllt sind, qualifiziert sich die bzw. der Anbietende für die anschliessende Bewertung anhand der Zuschlagskriterien. EK 5 Erfolgreiche Gesamtleitung einer Güterregulierung Die bzw. der Anbietende oder eine Person des anbietenden Ingenieurbüros bzw. der anbietenden Ingenieurgemeinschaft war in den letzten 10 Jahren für die Gesamtleitung einer Güterregulierung oder einer vertraglichen Landumlegung ausserhalb Baugebiet verantwortlich und darin erfolgreich. Nachweis muss erbracht werden. Als Nachweis des Eignungskriteriums EK 5 Erfolgreiche Gesamtleitung einer Güterregulierung ist in der Beilage 2, Kapitel 3 Eignungskriterien die entsprechende Passage zum EK 5 als Selbstdeklaration vollständig auszufüllen. Ist ein Eignungskriterium nicht erfüllt, so führt dies zum Ausschluss der bzw. des Anbietenden. Nur wenn alle Eignungskriterien erfüllt sind, qualifiziert sich die bzw. der Anbietende für die anschliessende Bewertung anhand der Zuschlagskriterien. EK 6 Technische Leitung und Teilprojektleitung mit hinreichender Erfahrung und hinreichenden Fachkenntnissen In Bezug auf das Eignungskriterium EK6 wird vorausgesetzt, dass die Technische Leitung und die als Teilprojektleitung angegebenen Mitarbeitenden umfassende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den nachfolgend aufgeführten Bereichen aufweisen. Auch müssen ihnen die in den Angebotsunterlagen erwähnten Begriffe und Verfahren hinreichend vertraut sein. Planung/Gestaltung des ländlichen Raumes: Gesamtleitungserfahrung in der Durchführung einer Güterregulierung oder einer vertraglichen Landumlegung ausserhalb Baugebiet und Erfahrung in vermessungstechnischen und planerischen Arbeiten; betrifft Technische Leitung Kulturtechnische Bauarbeiten: Vertiefte Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in kulturtechnischen Bauarbeiten (inkl. ökologischer Baumassnahmen); betrifft Teilprojektleitung (in der Regel die Person mit der Technischen Leitung) Landwirtschaft: Vertiefte Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Landwirtschaft sowie hinreichende Kenntnisse der Schweizer Produktionsrichtlinien in der Landwirtschaft; betrifft Teilprojektleitung Landschaft und Ökologie: Vertiefte Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in Landschaft und Ökologie; betrifft Teilprojektleitung Wasserhaushalt: Vertiefte Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in Wasserhaushalt (Hydrologie, Hochwassergefahren etc.); betrifft Teilprojektleitung Nachweis muss erbracht werden. Als Nachweis des Eignungskriteriums EK 6 Technische Leitung und Teilprojektleitung mit hinreichender Erfahrung und hinreichenden Fachkenntnissen ist in der Beilage 2, Kapitel 3 Eignungskriterien die entsprechende Passage zum EK 6 als Selbstdeklaration vollständig auszufüllen. Im weiteren ist in der Beilage 2 das Formular in Kapitel 4 Angaben zur Technischen Leitung bzw. zu den Teilprojektleitenden für die vorgesehene Technische Leitung sowie für alle Teilprojektleitenden vollständig auszufüllen. Pro Teilprojekt ist jeweils nur eine Person anzugeben. Ist ein Eignungskriterium nicht erfüllt, so führt dies zum Ausschluss der bzw. des Anbietenden. Nur wenn alle Eignungskriterien erfüllt sind, qualifiziert sich die bzw. der Anbietende für die anschliessende Bewertung anhand der Zuschlagskriterien.
e) Zuschlagskriterien Kriterien sind in den Dokumenten hinterlegt
f) Gemeinschaftsvokabular Gemeinschaftsvokabular der EU (Common Procurement Vocabulary, CPV) Haupt-CPV 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen Gütersystematik der Vereinten Nationen (Central Product Classification, CPC) Architektur, technische Beratung und Planung; integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung; technische Versuche und Analysen Teilnahmebedingungen Bedingungen in den Dokumenten
g) Termine Fragerunde 1, einreichen bis 04.12.2025 Fragen sind ausschliesslich auf simap.ch zu stellen. Die Antworten zu den Fragen sind auf simap.ch einsehbar. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Einreichen des Angebots 21.01.2026, 23:59 Angebot gültig bis 180 Tage nach Einreichefrist Öffentliche Offertöffnung Nein Weiterer Termin 1 Gemeinsame Begehung 11.11.2025 Treffpunkt ist im Feuerwehrmagazin Oensingen, Mühlefeldstrasse 3, 4702 Oensingen, um 13:30 Uhr. Eine Teilnahme an der Begehung ist erwünscht, aber nicht obligatorisch. Weiterer Termin 2 Präsentation der Auftragsanalyse 26.03.2026
h) Unterlagen Sprache(n) der Ausschreibungsunterlagen Deutsch Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen simap.ch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen Das Pflichtenheft inkl. der Beilagen Nrn. 1 bis und mit 12 können bis 21.01.2026 auf der simap.ch Plattform bezogen werden. Um allfällige Unterlagen herunterzuladen, müssen Sie als Benutzer registriert und eingeloggt sein. Angebotseinreichung Sprachen für Angebote Deutsch Art der Einreichung Physische Einreichung Spezifische Formvorschriften Das Angebot ist in einem verschlossenen Couvert/Paket mit der Aufschrift /BITTE NICHT ÖFFNEN! «Submission Landumlegung N1/Gäu» einzureichen. Die bzw. der Anbietende hat die Offerte vollständig auszufüllen und mit allen verlangten Unterlagen in Papierform in zweifacher Ausführung und zusätzlich digital auf einem USB-Stick (unverschlüsselt) einzureichen. Die Anbringung von Abänderungen, Ergänzungen oder Streichungen ist unzulässig. Das Angebot muss die einschlägigen Formvorschriften der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, Submissionsgesetz und Submissionsverordnung des Kantons Solothurn etc.) einhalten und die Vorgaben gemäss der Beilage 1 «Angebot und Bestätigungen» erfüllen. Alle Dokumente des Angebots sind in deutscher Sprache abzufassen, die Preise sind in CHF zu offerieren (die Zahlungen werden in CHF geleistet) und die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist im Angebot mit einem Satz von 8.1% offen auszuweisen. Von einer sorgfältig erstellten Offerte werden keine Rabatte erwartet (nicht erwünscht). Frist für die Einreichung des Angebots ist der 21. Januar 2026. Massgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels (Poststempel spätestens vom 21. Januar 2026). Die Einreichung des Angebots wird ausschliesslich schriftlich per Post akzeptiert und dies nur in den folgenden drei Zustellungsformen: a) per A-Post, b) per A-Post-Plus oder c) per Einschreiben. Angebote per E-Mail, Fax-Übermittlung oder hochgeladen auf simap.ch werden nicht berücksichtigt. Bei Eingabe des Angebots über eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung massgebend. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an folgende E-Mail-Adresse zu richten: E-Mail: arno.buergi@kestenholz.ch Angebote, die nach Ablauf der Eingabefrist eintreffen, werden ungeöffnet an die Anbietende bzw. den Anbietenden zurückgeschickt. Angebote, welche die Formvorschriften gemäss dem Pflichtenheft nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Angebote sind an folgende Adresse zu richten Vorstand der Flurgenossenschaft Landumlegung N1/Gäu c/o Präsident Arno Bürgi Hundsackerstrasse 1 4703 Kestenholz - Schweiz Weitere Informationen Ausschreibung Staatsvertragsbereich Ja Sprache(n) des Verfahrens Deutsch Durchführung eines Dialogs Nein Optionen Nein Werden Varianten zugelassen? Ja Angebotsvarianten sind zugelassen, sofern das ausgehändigte Angebot vollständig, versehen mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht wird. Angebotsformulare für Unternehmervarianten müssen speziell gekennzeichnet sein. Werden Teilangebote zugelassen? Nein Allgemeine Bedingungen Begehungen siehe Termine Bietergemeinschaft Zugelassen Bietergemeinschaften sind zugelassen gemäss den in den Unterlagen genannten Kriterien. Mehrfachbewerbungen von Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften Zugelassen Subunternehmen Zugelassen Subunternehmen sind zugelassen gemäss den in den Unterlagen genannten Kriterien. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen Zugelassen Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieter Die vorbefasste bbp geomatik ag, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld ist ebenfalls zur Angebotseingabe zugelassen. Der Wettbewerbsvorteil wird vorliegend mit folgenden geeigneten Mitteln im Sinne von Art. 14 Abs. 2 der Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019, IVöB; BGS 721.532) ausgeglichen: a) die Weitergabe aller wesentlichen Angaben über die Vorarbeiten, b) die Bekanntgabe der an der Vorbereitung Beteiligten sowie c) die Verlängerung der Mindestfrist von 40 Tagen auf 86 Tage. Wesentlicher Inhalt der Vorarbeiten der bbp geomatik ag sind somit die Vorstudie «Landumlegung N1/Gäu» mit Bericht und Plänen (Beilagen 8 und 9). Der Bericht der Vorstudie zeigt die Ausgangslage und die Situation (betreffend Landwirtschaft, Ökologie, Raumplanung etc.) auf und beschreibt die Massnahmen und geschätzten Kosten. Die Pläne umfassen das Beizugsgebiet der Landumlegung N1/Gäu und einen Grobentwurf der Massnahmen im Wege- und Wasserbau. Rechtsmittelbelehrung Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen können innert 20 Tagen nach der ersten Publikation beim Verwaltungsgericht des Kanton Solothurn, Amtshaus 1, CH-4502 Solothurn, mittels Beschwerde angefochten werden. Es können Rechtsverletzungen und rechtsfehlerhafte Ermessensausübungen sowie die unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gerügt werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen. Publikationsorgane Offizielles Publikationsorgan simap.ch
i) Weitere Informationen: simap.ch/de/project-detail/5ea3ba6b-fd96-4480-a528-332d71c5df66