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Titel

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(Verlängerung zu ID 23775292) Lieferung und Installation von Bewässerungssensorik Stadtgebiet Pirmasens

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Stadt Pirmasens Zentrale Vergabestelle (ZVS)
Alleestraße 20
66953 Pirmasens

Ausführungsort

DE-66953 Pirmasens

Frist

14.01.2026

Beschreibung

a) Stadt Pirmasens - Zentrale Vergabestelle

Bahnhofstraße 50

66953 Pirmasens

 

E-Mail: mailto:zentralevergabestelle@pirmasens.de 

 

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 202601071000

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

Zugelassene Angebotsabgabe: elektronisch in Textform, mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel Bekanntmachungs-ID: CXS0YDEYTZ337JD2

 

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung: Stadtgebiet Pirmasens 66953 Pirmasens Weitere Angaben verschiedene Standorte im Stadtgebiet Weitere Leistungsorte 1) Stadtgebiet Pirmasens, 66954 Pirmasens 2) Stadtgebiet Pirmasens, 66955 Pirmasens

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Lieferung und Installation von Bewässerungssensorik Umfang der Leistung: Erstellen von 75 Messpunkten im gesamten Stadtgebiet zum Aufbau eines sensorgestützten digitalen Bodenfeuchte - Monitorings

 

g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags

 

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f): nein

 

i) Ausführungsfristen:

Beginn der Ausführung: 02.03.2026 

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 10.03.2028

 

j) Nebenangebote nicht zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Online-Plattform rlp.vergabekommunal (https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YDEYTZ337JD2/documents) Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen und Anschreiben bis 18.12.2025

 

o) Ablauf der Angebotsfrist am 14.01.2026 um 11:00 Uhr, Ablauf der Bindefrist am 26.02.2026

 

p) Adresse für elektronische Angebote rlp.vergabekommunal (https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YDEYTZ337JD2) Anschrift für schriftliche Angebote

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

 

r) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis

 

s) Eröffnungstermin am 14.01.2026 um 11:15 Uhr Ort Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Nur Vertreter des Auftraggebers

 

t) geforderte Sicherheiten Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Siehe Vergabeunterlagen

 

v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

 

w) Beurteilung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich Online auf rlp.vergabekommunal (https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YDEYTZ337JD2/documents) oder Vergabestelle, siehe a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • 3.1 124 Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikation mit der im Präqualifikationsverzeichnis eingetragenen Nummer oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • 3.1 213 Formblatt - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • 3.1 221 Formblatt - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder 222 Formblatt - Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • 3.1 233 Formblatt - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • 3.1 234 Formblatt - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • 3.1 Leistungsverzeichnis mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen / GAEB-Datei (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • 3.1 Mustererklärungen 1/3 nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Nachweis B.Sc. Arboristik oder gleichwertig • Nachweis M.Sc. Geowissenschaften oder gleichwertig Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • 3.4 124 Formblatt - Eigenerklärung Nachunternehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • 3.4 Mustererklärungen 1/3 nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) - Nachunternehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mustererklärung LTTG 1 und 3 von Nachunternehmern • 3.4 Urkalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen) Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer • 3.4 Eintragung in relevante Berufsregister: Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer (mittels Dritterklärung vorzulegen) • 3.4 Registereintragungen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (mittels Dritterklärung vorzulegen) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • 3.4 Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz (EStG) (mittels Dritterklärung vorzulegen) • 3.4 Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (mittels Dritterklärung vorzulegen) • 3.4 Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (mittels Dritterklärung vorzulegen) • 3.4 Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde) (mittels Dritterklärung vorzulegen) • 3.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen (gesetzliche Sozialversicherung) (mittels Dritterklärung vorzulegen) • 3.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (SOKA), soweit der Betrieb beitragspflichtig ist (mittels Dritterklärung vorzulegen) • 3.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (mittels Dritterklärung vorzulegen) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • 3.4 236 Formblatt - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (mittels Dritterklärung vorzulegen): Verpflichtungserklärung einzusetzender Unternehmer • 3.4 Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (mittels Eigenerklärung vorzulegen) • 3.4 Referenznachweise (s. Bekanntmachung) (mittels Dritterklärung vorzulegen)

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Straße Stiftsstraße 9 PLZ, Ort 55116 Mainz Telefon +49 6131162546 Fax E-Mail E-Mail: vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de Internet www.mwvlw.rlp.de Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Aufklärungs- und Bieterfragen: Bitte beachten Sie die Frist zur Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen, Anschreiben und für Aufklärungsfragen, welche am 18.12.2025 endet. - Datenschutz: Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO 1. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO) - Stadtverwaltung Pirmasens Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens Tel. 06331 1489024 Email: E-Mail: zentralevergabestelle@pirmasens.de 2. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO) - Stadtverwaltung Pirmasens Rechnungsprüfungsamt Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens Herr Bernd Gehringer (Tel. 06331 1489030) Email: E-Mail: datenschutz@pirmasens.de 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO) - Vergaben öffentlicher Aufträge im Auftrag nach VOB/A, VOB/A-EU, VgV sowie UVgO 4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO) - Bieter / Bewerber - Fachplaner - Fachamt 5. Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO) - nein 6. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO) - 10 Jahre nach Abschluss des Vergabeverfahrens 7. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DSGVO) Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrund-Verordnung insbesondere folgende Rechte: - Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogene Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO) - Recht auf Berichtigung, soweit die betreffenden Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO) - Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutrifft. Art.17 Abs. 3 DSGVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs-und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), insbes. soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 Abs. noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. - Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO) dient. 8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO) Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. _ Eigene Geschäftsbedingungen des Bieters: Mit dem Angebot eingereichte, z.B. auf der Rückseite des Firmenkopfbogens abgedruckte eigene Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie gelten als nicht abgegeben. Etwas anderes gilt nur, wenn bieterseits explizit darauf hingewiesen wird. Die Folge wäre -bei einem Widerspruch zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen- der Ausschluss des Angebotes. - Eignung von Nachunternehmern: Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand derselben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind. - Form der Angebote: Die Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden. Angebote per E-Mail oder per Fax sind nicht zugelassen und werden aus formellen Gründen ausgeschlossen. - Kommunikation: Die gesamte Kommunikation bei allen elektronischen Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die E-Vergabeplattform. Anfragen über sonstige Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, E-Mail, FAX etc.) werden nicht bearbeitet. Die Vollständigkeit der eingereichten Vergabeunterlagen obliegt alleine dem Bieter. - _ Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen: Dieses Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen. Erkennbare Verstöße müssen innerhalb der jeweils geltenden Fristen des § 10 Abs. 3 dieser Verordnung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügeobliegenheiten nach § 10 Abs. 3 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen Die Vergabeprüfstelle weist in Ihrer Entscheidung das Nachprüfungsbegehren des beanstandenden Bieters oder Bewerbers zurück, 1. soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information (nach § 4 Abs. 1 der LVO über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen) über die Nichtberücksichtigung seines Angebotes bzw. die Ablehnung seiner Bewerbung erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen gerügt hat, 2. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Service & Hotline: Beratung und Hilfe in dringenden Fragen in Bezug auf die Bedienung der Vergabeplattform steht Ihnen unter nachfolgender Service-Telefonnummer (kostenpflichtig) zur Verfügung. Service-Telefonnummer: 0900-3-243837 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr E-Mail Kontakt an SUPPORT cosinex unter nachstehender E-Mailadresse: E-Mail: support@cosinex.de

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 199204 vom 09.01.2026

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