Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal Vergabestelle
Schleuseninsel 2
24159 Kiel
DE-24159 Kiel
01.04.2026
1. a) Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostse-Kanal
Schleuseninsel 2
24159 Kiel
E-Mail: mailto:Vergabestelle.WNA_NOK@wsv.bund.de
b) Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a).
2. Angaben zum Verfahren
a) Verfahrensart
Verhandlungsvergabe mit TW nach UVgO
b) Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c) Geschäftszeichen
3838SB2-214.02/0001/2583815.
3. Angaben zu Teilnahmeanträgen / Angeboten
a) Form der Teilnahmeanträge / Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen
Ablauf der Teilnahmefrist
01.04.2026 - 10:00 Uhr
c) Sprache
deutsch
4. Angaben zu Vergabeunterlagen
a) Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
www.evergabe-online.de/tenderdetails.html
b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c) Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d) Anforderungsfrist
01.04.2026 - 10:00 Uhr.
5. Angaben zur Leistung
a) Art und Umfang der Leistung
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal (WNA NOK), plant neben mehreren größeren Investitionsprojekten wie dem Ausbau der Oststrecke des NOK, dem Neubau der Levensauer Hochbrücke oder der Erneuerung der Kleinen Schleusen in Kiel-Holtenau weitere Maßnahmen, beispielsweise die Erneuerung der Kaimauer in Kiel-Holtenau.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal (WSA NOK) plant in den nächsten Jahren verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen für die Aufrechterhaltung des Betriebs des Nord-Ostsee-Kanals.
Dabei handelt es sich um folgende Leistungen:
01. Begleitung und Überwachung des Bauablaufs hinsichtlich umweltfachlicher Aspekte (insbesondere Natur- und Artenschutz) zur Sicherung einer zulassungs- und umweltrechtskonformen Baudurchführung (z. B. Umweltbaubegleitung).
02. Erstellung artenschutzrechtlicher Stellungnahmen, FFH-Vorprüfungen, Umweltverträglichkeits-Vorprüfungen (UV-VP).
03. Abarbeitung der Eingriffsermittlung mit Kompensationsplanung.
04. Prüfung der Betroffenheit von geschützten Teilen von Natur und Landschaft (einschließlich Biotopschutz) sowie erforderlichenfalls Erstellung einer Stellungnahme und/oder Beantragung der Befreiung von den Verboten.
05. Fachliche Einschätzung und Gutachtenerstellung zu wasserrechtlichen Fragestellungen, Lärm- und Bodenschutz.
06. Fachliche Unterstützung und Zuarbeit bei Planänderungsverfahren.
07. Bestandskontrolle von z.B. Gehölzen und Gebäuden auf das Vorkommen von Fledermäusen, Vögeln sowie anderer relevanter Arten und ggf. Erarbeitung von Lösungsvorschlägen wie Fäll- bzw. Abrisszeiträume, Erstellung von Baumfällanträgen.
08. Fachliche Unterstützung und Zuarbeit für die Potenzialanalyse WSV-eigener Flächen (z.B. Spülfelder) oder angebotener Flächen Dritter auf ihren Kompensationswert und etwaiger Aufwertungs- und Pflegemöglichkeiten.
09. Bestandserfassungen oder -einschätzungen (Flora).
10. Bestandserfassungen oder -einschätzungen (Fauna: Brut- und Rastvögel, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse).
11. Erfassung von invasiven Arten und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zum Umgang mit diesen.
12. Örtliche Bauüberwachung für kleinere umweltbezogene Vorhaben (z.B. Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen). Die beschriebenen Leistungen werden im Rahmen von Investitionen sowie verkehrlicher Unterhaltungsmaßnahmen notwendig, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau feststehen. Da daher weder die Lage noch die Art des Vorhabens beschrieben werden kann, wird die Vergabeform eines Rahmenvertrages gewählt und die verschiedenen möglichen Leistungen beschrieben.
b) CPV-Codes
Hauptteil (1): Umweltüberwachung im Bau (71313450-4)
c) Ort der Leistungserbringung
Bereich Nord-Ostsee-Kanal.
6. Angaben zu Losen
a) Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose.
7. Zulassung von Nebenangeboten
Nein.
8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Vertrag endet nach 48 Monaten. Leistungen, die im 4. Vertragsjahr beauftragt werden, sind maximal bis ein Jahr nach Vertragsende fertigzustellen.
Sollte der vertraglich vereinbarte Höchstbetrag (entsprechend § 6 der Vertragsanlage) oder die Anzahl der Einzelaufträge (61 Fälle) vorher erschöpft sein, endet der Vertrag vorzeitig.
Der Auftragnehmer erwirbt keinen Anspruch darauf, dass innerhalb der Vertragslaufzeit alle Teilleistungen abgerufen werden bzw. der Höchstbetrag ausgeschöpft wird.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen (AVF).
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
www.evergabe-online.de/tenderdetails.html.
12. Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt.
14. Sonstige Angaben
In Ergänzung zu den unter § 4 der Vertragsanlage genannten Ansprechpartnerinnen und in Verbindung mit §4 (1) AVF sei darauf hingewiesen, dass die Beauftragungen der Einzelaufträge sowie deren Betreuung und Rechnungsstellung durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal bzw. das Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal erfolgt.
15. Begrenzung der Anzahl der Bewerber
Die Anzahl der Bewerber wird auf 3 (mindestens 3 und höchstens 3) beschränkt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Angaben über die Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung
Wird die jeweilige Mindestanforderungen auch nur eines Kriteriums nicht nachgewiesen, ist die Eignung nicht nachgewiesen worden und der Bieter wird nicht für das weitere Verfahren berücksichtigt.
Die Maximal zu erreichende Punktzahl für die Eignungskriterien beträgt 500 Punkte. a) Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Jahren
Gewichtung 80 Wichtungspunkte
Erklärung z. B. in Formblatt 133 333a LF, Ziffer 9 oder auf einer gesonderten Anlage.
Anzugeben sind zumindest:
Projekt (Bezeichnung der Maßnahme)
Name des Unternehmens welches die Referenz vorlegt
Auftraggeber (beauftragende Stelle; Fachbereich)
Leistungszeitraum
Auftragswert (netto) durch Angabe des Rechnungswertes (netto)
Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
Bewertungsmaßstab
5 Punkte: Nachweis von je einer Referenz zu vergleichbaren Leistungen aus den Bereichen Artenschutz, Umweltbaubegleitung und faunistische Kartierung und je einer Referenz zu vergleichbaren Leistungen zu mindestens 4 verschiedenen Leistungsbereichen aus dem Katalog der zusätzlichen Leistungsbereiche.
4 Punkte: Nachweis von je einer Referenz zu vergleichbaren Leistungen aus den Bereichen Artenschutz, Umweltbaubegleitung und faunistische Kartierung und je einer Referenz zu vergleichbaren Leistungen zu 3 verschiedenen Leistungsbereichen aus dem Katalog der zusätzlichen Leistungsbereiche.
3 Punkte: Nachweis von je einer Referenz zu vergleichbaren Leistungen aus den Bereichen Artenschutz, Umweltbaubegleitung und faunistische Kartierung und je einer Referenz zu vergleichbaren Leistungen zu 2 verschiedenen Leistungsbereichen aus dem Katalog der zusätzlichen Leistungsbereiche.
2 Punkte: Nachweis von je einer Referenz zu vergleichbaren Leistungen aus den Bereichen Artenschutz, Umweltbaubegleitung und faunistische Kartierung und einer Referenz zu vergleichbaren Leistungen aus dem Katalog der zusätzlichen Leistungsbereiche.
1 Punkt: Nachweis von je einer Referenz zu vergleichbaren Leistungen aus den Bereichen Artenschutz, Umweltbaubegleitung und faunistische Kartierung.
0 Punkte = Mindestanforderung: Die Anforderungen zur Erlangung eines Punktes werden nicht erfüllt. Es werden also aus den Bereichen Artenschutz, Umweltbaubegleitung und faunistische Kartierung nicht je eine Referenz zu vergleichbaren Leistungen nachgewiesen.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie abgeschlossen sind und in den letzten 5 Jahren erbracht worden sind. Darüber hinaus gelten folgende Anforderungen:
a) für die Leistungsbereiche der Mindestanforderung
Artenschutz: Erstellung UVP, AFB, artenschutzrechtliche Stellungnahmen oder Bestandskontrollen.
Umweltbaubegleitung: Durchführung einer UBB für ein Projekt mit artenschutzfachlich relevanten Themen.
zu faunistische Kartierungen: Durchführung einer Kartierung einer planungsrelevanten faunistischen Artengruppe, z.B. Herpetofauna, Vögel, Fledermäuse.
b) für die zusätzlichen Leistungsbereiche
floristische Kartierungen: Durchführung einer Biotoptypenkartierung oder einer floristischen Kartierung.
Eingriffsregelung: Durchführung einer Prüfung nach § 17 BNatSchG mit Ermittlung des Kompensationsbedarfes.
FFH-Vorprüfung: Durchführung einer FFH VP für ein Verfahren.
Wasserrahmenrichtlinie: Gutachten zu einer Fragestellung nach WRRL.
Schutzgebiete: Prüfung, ob Belange von Schutzgebieten bei Vorhaben berücksichtigt werden müssen und welche Auflagen ggf. für das Vorhaben entstehen.
Lärm: Gutachten zu einer Fragestellung bzgl. Lärm.
Bodenschutz: Gutachten zu einer Fragestellung bzgl. Bodenschutz.
örtliche Bauüberwachung: örtliche Bauüberwachung zu umweltrelevanten Maßnahmen.
Planänderung: Erstellung von Planänderungsunterlagen zu planfestgestellten Vorhaben.
Enthält eine Referenz den Nachweis mehrerer wertbarer Leistungsbereiche, so sind diese zu kennzeichnen und werden dann entsprechend berücksichtigt.
Beachtlich ist, dass nur je eine Referenz je Leistungsbereich gewertet wird.
Maximal zu erreichende Punktzahl für dieses Eignungskriterium: 80 mal 5 gleich 400 Punkte. b) Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre
Gewichtung 20 Wichtungspunkte
Erklärung z. B. in Formblatt 133 333a LF, Ziffer 10 oder auf einer gesonderten Anlage.
Anzugeben sind für die letzten 3 Jahre je die Anzahl der Beschäftigten sowie die der Führungskräfte.
Bewertungsmaßstab
5 Punkte: In Summe größer gleich 8 Beschäftigte und Führungskräfte.
3 Punkte: In Summe größer gleich 6 Beschäftigte und Führungskräfte.
1 Punkt: In Summe größer gleich 4 Beschäftigte und Führungskräfte.
0 Punkte gleich Mindestanforderung: In Summe weniger als 4 Beschäftigte und Führungskräfte.
Maximal zu erreichende Punktzahl für dieses Eignungskriterium: 20 mal 5 gleich 100 Punkte. c) Berufshaftpflicht
Mindestanforderung
Erklärung in FB 133 333a LF, Ziffer 6 oder eine entsprechende Erklärung auf einer gesonderten Anlage.
Der Nachweis zur Erklärung ist zu dem von der Vergabestelle geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
Ohne Nachweis zum geforderten Zeitpunkt wird ein Bewerber ausgeschlossen.
Mindestanforderung:
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens 1.500.000 Euro für Personenschäden und von mindestens 1.500.000 Euro für sonstige Schäden.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.