Ergänzungsmeldung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt Schönewalde
Markt 48
04916 Schönewalde
DE-04916 Herzberg
02.04.2026
00155909-2026
1. Stadt Schönewalde
Markt 48
04916 Schönewalde
1.1 Stadt Schönwalde
E-Mail: mailto:vergabeverfahren@abante.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: Stadt Schönewalde / Schlosspark Ahlsdorf - Naturnahe Wiederherstellung und Bildung für Klimaschutz, Objektplanung Freianlagen
Beschreibung: Die Stadt Schönewalde, als Zuwendungsempfängerin (gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz - Natur stärken - Klima schützen!) in der Zeit zwischen 01.01.2025 bis 31.12.2029 unter dem ANK-Handlungsfeld Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen, den Schlosspark Ahlsdorf wieder zu einem ökologisch wertvollem Naturerlebnisraum - für mehr CO2 - Bindung, Artenvielfalt und mit einem stärkeren Bewusstsein für den Klimaschutz entwickeln. Im Rahmen des Projektes werden im Zuge des hier vorliegenden Vergabeverfahrens auf Basis der Bereits erfolgten Grundlagenermittlung in Form einer gartendenkmalpflegerischen Zielsetzung unter Berücksichtigung der Bedingungen des Fördermittelgebers die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Planung, Vergabe, Bauüberwachung und Dokumentation (LPH 3-8) ausgeschrieben.
Kennung des Verfahrens: 8e8dec9c-21d3-4acf-bbae-b9da9dacd962
Interne Kennung: 028/26
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv):
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
71420000 Landschaftsgestaltung
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Parkstraße 6
Stadt: Schönwalde
Postleitzahl: 04916
Land, Gliederung (NUTS): Elbe-Elster (DE407)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 254 519,71 EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9Y9HHFW2#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB:
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
§ 98c des Aufenthaltsgesetzes
§ 19 des Mindestlohngesetzes
§ 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
§ 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) ... Der Text ist sehr umfangreich, daher wurde hier nur ein Teil des HTML-Codes dargestellt. Die Struktur bleibt jedoch konsistent, und die Aufzählungen werden untereinander gelistet. Wenn Sie den gesamten Text benötigen, kann ich ihn weiter ausarbeiten.