Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
DLR Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Standort Oberpfaffenhofen Baumanagement Süd
Münchener Straße 20
82234 Weßling
DE-82234 Weßling
05.12.2025
00737726-2025
1.1 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Münchener Straße 20
82234 Weßling
E-Mail: vergabemanagement@hitzler-ingenieure.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: Neubau „Human Exploration Control Center“ (HECC) am DLR-Standort Oberpfaffenhofen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 8, Lph. 2-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Beschreibung: Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant den Neubau des „Human Exploration Control Center“ (HECC) am DLR-Standort Oberpfaffenhofen. Beschreibung der Aufgaben des HECC-Gebäudes: Mit dem Jahr 2030 wird das Ende der Internationalen Raumstation ISS eingeleitet. Gleichzeitig fokussiert sich die astronautische Raumfahrt Richtung Mond und Mars. Die NASA hat dazu das Artemis-Programm etabliert, um Menschen zunächst auf den Mond und dann auf den Mars zu bringen. Die Kernelemente des Artemis Programms sind das Trägerraketensystem „Space Launch System“ (SLS), die „Orion“-Kapsel mit dem „European Service Module“ (ESM), die von SLS zum Mond gebracht werden, die Raumstation „Lunar Gateway“ (Abb. 1) sowie die Mondlandefähre „Lunar Lander“, von denen jeweils eine von SpaceX und von BlueOrigin entwickelt wird. Die „Artemis-Phase 2“ basiert explizit auf internationale Kooperation. Ein erster konkreter Schritt ist dabei der Bau und Betrieb des lunaren Gateways. ESA unterstützt dies unter anderem durch zwei Module am Gateway, das I-HAB und ERM. Der Betrieb hiervon soll laut NASA in jedem Fall von Europa aus durchgeführt werden. Das „Human Exploration Control Center“ (HECC) soll dabei evolutionär aus dem Columbus-Kontrollzentrum (Col-CC) entwickelt werden und in Zukunft die beiden ESA-Module am Lunar Gateway betreiben. Das Col-CC und damit auch zukünftige HECC wird in Partnerschaft mit ESA am DLR Raumfahrtkontrollzentrum (GSOC) betrieben. Damit erhält das GSOC neue Aufgaben, die deutlich über das voraussichtliche Ende der ISS im Jahr 2030 hinausgehen und den Betrieb von astronautischen Missionen am GSOC für die nächsten 20 bis 25 Jahre sicherstellen. Dieses neue Zeitalter der Raumfahrt mit neuen zum Teil kommerziellen Missionen, gestiegenenen Sicherheitsanforderungen und neuen Zielen in Deep Space stellt neue und zusätzliche Anforderungen an den Betrieb und an das Gebäude, die mit dem neuen HECC-Gebäude erfüllt werden können. Das Human Exploration Control Center (HECC, auch Mondkontrollzentrum) ist das zentrale europäische Kontrollzentrum für den Betrieb der ESA-Module auf dem Lunar Gateway und die Koordinierung der ESA-Aktivitäten an Bord dieser Raumstation. Die ESA Beteiligung am Lunar Gateway besteht aus den folgenden Hauptbestandteilen: • Das I-HAB Modul als ein zentraler Knoten mit mehreren Docking Ports, einem Lebenserhaltungssystem (ECLSS), Kühlsystem, Stromversorgungssystem sowie Schlafplätzen und Aufenthaltsbereich für die Astronauten. • Das ERM mit einem Docking Port für Versorgungsraumschiffe, der für die Treibstoffübernahme ausgelegt ist sowie Stauplatz für Versorgungsgüter, Arbeitsplätze für Astronauten sowie sechs Fenster bietet. • HLCS (HALO Lunar Communication System), das von NASA für die Kommunikation mit den Astronauten auf der Mondoberfläche betrieben wird. Das HECC-Team am GSOC liefert dafür den Engineering Support, also die technische Kompetenz und Experten. • Nutzlast-Experimente wie das European Radiation Sensor Array (ERSA) und das Internal Dosimeter Array (IDA). Das HECC wird die beiden Module I-HAB und ERM sowie die ESA-Payloads betreiben und die technische Unterstützung des Betriebs für alle Module einschließlich HLCS leisten, wobei das das HECC die neuen Aufgaben schrittweise übernehmen wird: • CMV (Co-Manifested Vehicle) geplant 2027: Betriebsstart der ersten ESA Payloads sowie die technische Unterstützung für den HCLS, das von NASA betrieben wird. • Artemis IV geplant 2028: Betriebsstart des I-HAB-Moduls parallel zur laufenden Mondlandemission • Artemis V geplant 2030+: Betriebsstart ERM parallel zur laufenden Mondlandemission. Flächenkennwerte: NUF 1-7: 4.912 m², BGF: 9.268 m². Prognostizierte Kosten: Die Kosten des Projektes (KG 300+400) werden derzeit auf ca. 35,8 Mio. EUR netto geschätzt. Terminliche Meilensteine: - Leistungsbeginn Planung: März 2026. - Baubeginn: Mitte 2028. - Inbetriebnahme: Oktober 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 8, Leistungsphasen 2-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsstufe 1a (= Leistungsphasen 2 und 3 gemäß § 55 HOAI) beauftragt. Die Leistungsstufen 2 bis 5 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Kennung des Verfahrens: 1d359b29-009c-4b3c-a057-899a7ed79ae3 Interne Kennung: GA Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Münchener Straße 20 Stadt: Weßling Postleitzahl: 82234 Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L) Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn). Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: .
2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1; Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1; Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1;Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001 Titel: Neubau „Human Exploration Control Center“ (HECC) am DLR-Standort Oberpfaffenhofen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 8, Lph. 2-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Beschreibung: Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) plant den Neubau des „Human Exploration Control Center“ (HECC) am DLR-Standort Oberpfaffenhofen. Beschreibung der Aufgaben des HECC-Gebäudes: Mit dem Jahr 2030 wird das Ende der Internationalen Raumstation ISS eingeleitet. Gleichzeitig fokussiert sich die astronautische Raumfahrt Richtung Mond und Mars. Die NASA hat dazu das Artemis-Programm etabliert, um Menschen zunächst auf den Mond und dann auf den Mars zu bringen. Die Kernelemente des Artemis Programms sind das Trägerraketensystem „Space Launch System“ (SLS), die „Orion“-Kapsel mit dem „European Service Module“ (ESM), die von SLS zum Mond gebracht werden, die Raumstation „Lunar Gateway“ (Abb. 1) sowie die Mondlandefähre „Lunar Lander“, von denen jeweils eine von SpaceX und von BlueOrigin entwickelt wird. Die „Artemis-Phase 2“ basiert explizit auf internationale Kooperation. Ein erster konkreter Schritt ist dabei der Bau und Betrieb des lunaren Gateways. ESA unterstützt dies unter anderem durch zwei Module am Gateway, das I-HAB und ERM. Der Betrieb hiervon soll laut NASA in jedem Fall von Europa aus durchgeführt werden. Das „Human Exploration Control Center“ (HECC) soll dabei evolutionär aus dem Columbus-Kontrollzentrum (Col-CC) entwickelt werden und in Zukunft die beiden ESA-Module am Lunar Gateway betreiben. Das Col-CC und damit auch zukünftige HECC wird in Partnerschaft mit ESA am DLR Raumfahrtkontrollzentrum (GSOC) betrieben. Damit erhält das GSOC neue Aufgaben, die deutlich über das voraussichtliche Ende der ISS im Jahr 2030 hinausgehen und den Betrieb von astronautischen Missionen am GSOC für die nächsten 20 bis 25 Jahre sicherstellen. Dieses neue Zeitalter der Raumfahrt mit neuen zum Teil kommerziellen Missionen, gestiegenenen Sicherheitsanforderungen und neuen Zielen in Deep Space stellt neue und zusätzliche Anforderungen an den Betrieb und an das Gebäude, die mit dem neuen HECC-Gebäude erfüllt werden können. Das Human Exploration Control Center (HECC, auch Mondkontrollzentrum) ist das zentrale europäische Kontrollzentrum für den Betrieb der ESA-Module auf dem Lunar Gateway und die Koordinierung der ESA-Aktivitäten an Bord dieser Raumstation. Die ESA Beteiligung am Lunar Gateway besteht aus den folgenden Hauptbestandteilen: • Das I-HAB Modul als ein zentraler Knoten mit mehreren Docking Ports, einem Lebenserhaltungssystem (ECLSS), Kühlsystem, Stromversorgungssystem sowie Schlafplätzen und Aufenthaltsbereich für die Astronauten. • Das ERM mit einem Docking Port für Versorgungsraumschiffe, der für die Treibstoffübernahme ausgelegt ist sowie Stauplatz für Versorgungsgüter, Arbeitsplätze für Astronauten sowie sechs Fenster bietet. • HLCS (HALO Lunar Communication System), das von NASA für die Kommunikation mit den Astronauten auf der Mondoberfläche betrieben wird. Das HECC-Team am GSOC liefert dafür den Engineering Support, also die technische Kompetenz und Experten. • Nutzlast-Experimente wie das European Radiation Sensor Array (ERSA) und das Internal Dosimeter Array (IDA). Das HECC wird die beiden Module I-HAB und ERM sowie die ESA-Payloads betreiben und die technische Unterstützung des Betriebs für alle Module einschließlich HLCS leisten, wobei das das HECC die neuen Aufgaben schrittweise übernehmen wird: • CMV (Co-Manifested Vehicle) geplant 2027: Betriebsstart der ersten ESA Payloads sowie die technische Unterstützung für den HCLS, das von NASA betrieben wird. • Artemis IV geplant 2028: Betriebsstart des I-HAB-Moduls parallel zur laufenden Mondlandemission • Artemis V geplant 2030+: Betriebsstart ERM parallel zur laufenden Mondlandemission. Flächenkennwerte: NUF 1-7: 4.912 m², BGF: 9.268 m². Prognostizierte Kosten: Die Kosten des Projektes (KG 300+400) werden derzeit auf ca. 35,8 Mio. EUR netto geschätzt. Terminliche Meilensteine: - Leistungsbeginn Planung: März 2026. - Baubeginn: Mitte 2028. - Inbetriebnahme: Oktober 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 8, Leistungsphasen 2-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsstufe 1a (= Leistungsphasen 2 und 3 gemäß § 55 HOAI) beauftragt. Die Leistungsstufen 2 bis 5 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Interne Kennung: GA
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Optionen: Beschreibung der Optionen: — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 5 gemäß § 55 HOAI bzw. gemäß Anlage des Vertrags. — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 6+7 gemäß § 55 HOAI bzw. gemäß Anlage des Vertrags. — Beauftragungsstufe 4: Leistungsphase 8 gemäß § 55 HOAI bzw. gemäß Anlage des Vertrags. — Beauftragungsstufe 5: Leistungsphase 9 gemäß § 55 HOAI bzw. gemäß Anlage des Vertrags. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Die Beauftragung der besonderen Leistungen je Planungsdisziplin (vgl. Vergabeunterlage E - Honorarangebotsformblatt und F - Vertragsentwurf) ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
5.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: Münchener Straße 20 Stadt: Weßling Postleitzahl: 82234 Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L) Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 10/03/2026 Enddatum der Laufzeit: 10/10/2030
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen 4.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 7.) Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen. 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 4.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (netto, Kgr. 480, DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz (max. das zweifache des Auftragswerts) netto des Bewerbers für Leistungen der Technischen Ausrüstung in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 100.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 100.000 EUR/a und ≥ 50.000 EUR/a (2,5 Punkte), - Jahresmittel < 50.000 EUR/a (0 Punkte) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5 Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 3 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 3 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte), - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. -Wichtung 90 %. Referenzprojekte, welche vor 2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen für die Referenzprojekte 1-3 erfüllt sein: - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme, die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde. (→ wenn ja, werden 3 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme. (→ wenn ja, werden 3 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Forschungs-, Instituts- und/oder Laborgebäude bzw. ein vergleichbar komplexes Gebäude mit Forschungs- und/oder Labornutzungen. (→ wenn ja, werden 4 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Das Referenzprojekt beinhaltet Reinräume. (→ wenn ja, werden 3 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Das Referenzprojekt ist im Hinblick auf die Anforderungen nach einer hohen Ausfallsicherheit vergleichbar (u. a. Kontrollzentrum, Leitstelle, Einsatzzentrale, o.ä.). (→ wenn ja, werden 3 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Durch den Bewerber wurde mindestens die Anlagengruppe 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht. (→ wenn ja, werden 4 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 480 ≥ 0,5 Mio. € netto. (→ maximal 4 Punkte anteilig, Ermittlung der tatsächlichen Punktzahl durch Interpolation). - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. (→ maximal 3 Punkte anteilig, Ermittlung der tatsächlichen Punktzahl durch Interpolation). - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. (→ wenn ja, werden 3 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben). Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90 Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Personelle Besetzung - Gewichtung 40% Beschreibung: Personelle Besetzung - Gewichtung 40%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 20%. Beschreibung: Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 20%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Nachhaltigkeit - Gewichtung 20%. Beschreibung: Nachhaltigkeit - Gewichtung 20%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Erwartungshorizont kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00 Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Honorarangebot - Gewichtung 20%. Beschreibung: Honorarangebot - Gewichtung 20%. Eine konkrete Beschreibung des Zuschlagskriteriums mit Bewertungsmethode kann der Vergabeunterlage D_Einreichung Erstangebot entnommen werden. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av268f02-eu Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av268f02-eu
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av268f02-eu Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 05/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische haftende Bieter-/Bewerbergemeinschaft unter Benennung desjenigen, der die Bieter-/Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt – VK Bund Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KG Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KG
8. Organisationen
8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Registrierungsnummer: DE 121965658 Abteilung: Standort Oberpfaffenhofen Postanschrift: Münchener Straße 20 Stadt: Weßling Postleitzahl: 82234 Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L) Land: Deutschland Kontaktperson: Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG - Vergabemanagement E-Mail: vergabemanagement@hitzler-ingenieure.de Telefon: +49892555953902 Internetadresse: www.dlr.de Profil des Erwerbers: plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av268f02-eu Rollen dieser Organisation: Beschaffer
8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: HITZLER INGENIEURE GmbH & Co. KG Registrierungsnummer: DE 362851088 Abteilung: Vergabemanagement als Beschaffungsdienstleister Postanschrift: Weimarer Straße 32 Stadt: München Postleitzahl: 80807 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: vergabemanagement@hitzler-ingenieure.de Telefon: +4989 2555953902 Internetadresse: www.hitzler-ingenieure.de Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – VK Bund Registrierungsnummer: N.N. Postanschrift: Maximilianstraße 39 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53123 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +4922894990 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 28bd6fba-9003-48b7-8090-c5cc2ea690a9 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/11/2025 14:59:28 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 737726-2025 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 214/2025 Datum der Veröffentlichung: 06/11/2025