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Titel

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Planungsleistungen für erneuerbares Wärmenetz in Stuttgart-Obertürkheim gesucht

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Stadtwerke Stuttgart GmbH
Friedrichstraße 45
70174 Stuttgart

Ausführungsort

DE-70327 Stuttgart

Frist

02.04.2026

TED Nr.

00151314-2026

Beschreibung

1. Stadtwerke Stuttgart GmbH
Friedrichstraße 45
70174 Stuttgart


E-Mail: mailto:vergabeberatung@staatsanzeiger.de 

 

2. Verfahren

2.1 Verfahren Titel: Planungsleistungen Wärmenetz Obertürkheim
Beschreibung: Planungsleistungen Wärmenetz Obertürkheim Das Projekt Wärmenetz Obertürkheim soll den Stadtbezirk Stuttgart-Obertürkheim mit erneuerbarer Wärme versorgen. Das Gebiet umfasst einen Wärmebedarf von ca. 17,7 GWh/a.
Kennung des Verfahrens: 7a9a6c49-dde3-4c7e-b138-d906f210c589
Interne Kennung: SWS-2026-0001
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen

2.1.2 Erfüllungsort Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen:

1. Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Zwingend:
    • Nachweis Berufsqualifikation (gem. II.1)
    • Bewerbererklärung (gem. II.2.1)
    • Eigenerklärung Jahresumsatz und projektbezogener Umsatz (gem. II.2.2.1)
    • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung und Versicherungsbestätigung (gem. II.2.2.2)
    • Eigenerklärung Mitarbeiter (gem. II.2.3.1)
    • Eigenerklärung Referenzen (gem. II.2.3.2)
    • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gem. II.2.4.1)
    • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (gem. II.2.4.1)
    • Eigenerklärung Russlandsanktionen (gem. II.2.4.1)
    • Verpflichtungserklärung LTMG (gem. II.2.5.1)
    • Erklärung zu Mehrfachbeteiligungen bzw. zu Beteiligungsverhältnissen (gem. II.4.4)
  • Soweit anfallend:
    • Eigenerklärung zu Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (gem. II.2.4.3)
    • Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (gem. II.2.4.4)
    • Eigenerklärung Eignungsleihe einschließlich geforderter Nachweise (gem. II.2.6.1 und 2.6.5)
    • Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (gem. II.2.6.2)
    • Haftungserklärung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. II.2.6.3)
    • Nachweis der Eignung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. II.2.6.5)
    • Erklärung Bewerbergemeinschaft (gem. II.3.3)

 

 

2. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen

2.1 Mit dem Erstangebot sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Honorarangebot gem. Angebotsformblatt (gem. IV.2.3)
  • Konzept 1 (gem. IV.2.4)
  • Konzept 2 (gem. IV.2.4)
  • Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. II.2.7)
  • Nachunternehmererklärung (gem. II.2.7)
  • geforderte Nachweise
  • Erklärung zur Bindefrist

2.2 Mit weiteren Angeboten bzw. dem Endangebot sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Erklärung, dass das Erstangebot unverändert aufrecht erhalten bleibt
  • Erklärung zur Bindefrist oder
  • Honorarangebot gem. Angebotsformblatt (gem. IV.2.3)
  • Konzept 1 (gem. IV.2.4)
  • Konzept 2 (gem. IV.2.4)
  • Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. II.2.7)
  • Nachunternehmererklärung (gem. II.2.7)
  • geforderte Nachweise
  • Erklärung zur Bindefrist

jeweils in deutscher Sprache (Die gem.-Angaben beziehen sich auf die Nummerierung der Vergabeunterlage). Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

 

2.1.6 Ausschlussgründe   Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
  Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Korruption: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Betrug: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Zahlungsunfähigkeit: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
  Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.       Der Text wurde entsprechend formatiert. Aufgrund der Länge des Textes wurde hier ein Teil des HTML-Codes dargestellt. Der vollständige Text kann auf Wunsch weitergeführt werden.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 200796 vom 24.03.2026