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Titel

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Wiederaufbau von Fußgängerbrücken im Stadtgebiet Bad Münstereifel

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Stadt Bad Münstereifel Zentrale Vergabestelle
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel

Ausführungsort

DE-53902 Bad Münstereifel

Frist

05.12.2025

Beschreibung

a) Stadt Bad Münstereifel

Marktstr. 11-15

53902 Bad Münstereifel

Telefon: +49 2253505-0

Telefax: +49 2253505-114

 

E-Mail: zvs@bad-muenstereifel.de

www.bad-muenstereifel.de/startseite/

 

b) Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMY23U Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMY23U/documents

 

c) Art und Umfang der Leistung Die Stadt Bad Münstereifel beabsichtigt infolge der Hochwasserkatastrophe 2021 mehrere Fußgängerbrücken neu aufzubauen, da diese durch die extremen Wassermassen zum Teil sehr stark beschädigt oder komplett weggespült wurden. Dementsprechend sollen die Fußgängerbrücken an ihrer vorherigen Stelle wieder aufgebaut werden, sodass die Funktionalität und Verbindung in den jeweiligen Bereich vorhanden bleiben. Derzeit befinden sich an zwei Standorten Behelfsbrücken, um die Verbindung bis zum Neubau der Fußgängerbrücke zu gewährleisten, welche im Zuge des Neubaus zurückgebaut werden können. Die neuzubauenden Brücken befinden sich verteilt im Stadtgebiet Bad Münstereifel, wovon sich vier in Bad Münstereifel, eine in Iversheim, eine in Eicherscheid und eine weitere in Arloff befinden. Zum genaueren Verständnis erfolgt nun die genaue Verortung der einzelnen Brücken sowie die Darstellung des aktuellen Schadensbildes. Vorab wurde bereits ein Termin gemeinsam mit der unteren Wasserbehörde durchgeführt, bei welchem die Bereiche der neu zu planenden Brücken begangen wurden. Hierbei wurden die bei der Planung zu beachtenden Aspekte thematisiert und werden nachfolgend zu den einzelnen Brücken dargestellt. Folgende Punkte wurden durch die untere Wasserbehörde als allgemeine Voraussetzung für die Planungen festgelegt. Grundsätzlich ist für alle zu planenden Brücken ein Freibord (Din 19 661- 2025-04) von 50 cm vorzusehen. Auch wenn die Brücken an der Erft mit dem neuen Überschwemmungsgebiet keinen Rückstau bilden, dient der Freibord der Abflusssicherheit für das Treibgut. Zusätzlich können die Wasserspiegel aus der vorläufigen Überschwemmungsgebietsfestsetzungen angenommen werden. Hierbei sind bei der Bearbeitung immer die Überschwemmungskarten (falls vorhanden) und die Starkregenkarten vom Kreis Euskirchen zu verwenden. Aktuell sind für das jetzige vorläufige Überschwemmungsgebiet die alten Gewässerprofile zu Grunde gelegt worden. Aus diesem Grund sollte jede Brücke einen möglichst großen Abflussquerschnitt aufweisen und/oder überströmbar geplant werden. Dazu sind die Geländer neben der Verkehrssicherheit möglichst durchströmbar auszubilden. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Leistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerk. Die Wiederherstellung ist nur soweit förderfähig, wie die Brücken vor der Flut waren. Lediglich der aktuelle Stand der Technik muss mitbetrachtet werden und ist somit förderfähig. Inwiefern artenschutz- und umwelttechnische Aspekte berücksichtigt werden müssen, werden derzeit noch gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) geklärt. Nach Abschluss der Arbeiten soll für jedes Brückenbauwerk die erste Bauwerksprüfung sowie ein Bauwerksbuch erstellt werden. Haupterfüllungsort Stadt Bad Münstereifel Marktstr. 11-15 53902 Bad Münstereifel - M136 Fußgängerbrücke Iversheim - An der Ley / Mühlengasse - M166 Fußgängerbrücke Bad Münstereifel - Eifelbad - M167 Fußgängerbrücke Erftaue - Richtung Eicherscheid - M200 Fußgängerbrücke Eicherscheid - Staubecken - M201 Fußgängerbrücke Bad Münstereifel - Kölner Straße / Sportplatz - M203 Fußgängerbrücke Bad Münstereifel - südl. Eifelbad ehem. Campingplatz - M328 Fußgängerbrücke Arloff - Erlenhecke / Bachstraße

 

d) Zuschlagskriterien Siehe Vergabeunterlagen

 

e) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen.

 

f) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein

 

g) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Nachweis betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1-3 VgV, - Erklärung zu §§ 31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB, - Erklärung zur Selbstreinigungsmaßnehmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig). Die folgenden Erläuterungen gelten für alle Erklärungen und Nachweise zu rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben. Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Bieter können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Siehe hierzu auch Unterlage 2. Hierbei ist mit dem Angebot beizubringen: - Bietergemeinschaftserklärung (§ 32 UVgO) Bieter können sich zum Nachweis der Eignung der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Diesbezüglich ist mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind im Falle einer Eignungsleihe einzureichen: - Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu §§ 31 UVgO i.V.m. 123 ff. GWB - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle anzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen. Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben. Zudem reichen - soweit nichts anderes ausgeführt ist - Eigenerklärungen aus. Die Mindestanforderungen müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Werden diese nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots aufgrund fehlender Eignung. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Berufshaftpflichtversicherung Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)) Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Die Erfüllung der Voraussetzungen zu der Berufshaftpflichtversicherung stellt eine Mindestanforderung dar. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kriterium Geeignete Unternehmensreferenzen (Referenzobjekte betreffend Brückenbauwerk) Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass mind. eine Referenz vorgelegt werden muss, die nachfolgende Anforderungen erfüllt: - Leistungsinhalt mit dem hiesigen Leistungsinhalt gem. Leistungsbeschreibung vergleichbar: o Referenz, mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 HOAI in Bezug auf ein Brückenbauwerk - Referenzprojekt, bzw. davon die Leistungsphase 8 muss in den letzten fünf Jahren abgeschlossen sein (Zeitpunkt für die Zurückrechnung ist die Angebotsfrist) - Anrechenbare Kosten (Hinweis: Die anrechenbaren Kosten werden ausschließlich zu Vergleichszwecken erhoben, d.h. für die Bewertung, ob die Referenz mit der hiesigen Leistung vergleichbar ist. Es handelt sich nicht um eine Mindestanforderung.) - Planung bezog sich auf ein Brückenbauwerk - Beginn der Leistung und Abschluss der Leistungsphase 8 - Neben den sich aus der Angebotsanlage (Muster in Anlage 8) ergebenden Angaben ist eine individuelle Referenzbeschreibung einzureichen, aus der sich das Projekt im Wesentlichen ergibt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sonstige Angabe Unteraufträge Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hierzu hat der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot beizubringen: - Nachunternehmererklärung Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), - Eigenerklärung zum NichtVorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 31 Abs. 2 S. 3 UVgO i. V. m. § 125 GWB (sofern einschlägig), - Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden sowie sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, - Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte betreffend vergleichbare Leistungen). Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.

 

h) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 05.12.2025 um 12:00 Uhr Bindefrist des Angebots 19.12.2025

 

i) Zusätzliche Angaben Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021 (aktuellste Fassung)).   Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMY23U

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 197986 vom 17.11.2025

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