Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Stadt Kiel Tiefbauamt
Fleethörn 9
24103 Kiel
DE-24116 Kiel
19.11.2025
a)
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Lessingplatz 2
24116 Kiel
Kontaktstelle: Tiefbauamt - Abt. 66.2.3
Telefon: +49 4319012779
E-Mail: zentralevergabestelle@kiel.de
Internet: www.kiel.de
b) Gewähltes Vergabeverfahren: b) Öffentliche Ausschreibung
c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: c) Art der akzeptierten Angebote - Elektronisch in Textform
d) Art des Auftrags: d) Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: e) Kiel
f) Art und Umfang der Leistung: f) Die Ausschreibung umfasst etwa folgenden Leistungsumfang: - ca. 10.000 t Annahme und Lagern von Bodenmaterial - ca. 40 St Probenahme und Analyse von Bodenmaterial - ca. 10 St Herstellung von Flüssigbodenrezepturen - ca. 3.500 t Aufbereitung zu Trockenbodenmaterial - ca. 2.500 m³ Aufbereitung zu Flüssigboden - ca. 600 t Aufbereitung zu Baumgrubensubstrat Für die Rahmenvereinbarung gilt die Angebotssumme netto. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des zuvor genannten Höchstwertes.
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: g) Erbringung von Planungsleistungen: Nein
h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: h) Die Vergabe wird nicht in Lose aufgeteilt.
i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: i) Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Jahresvertrag Bodenaufbereitung wird bis 31.12.2026 ausgeschrieben mit der Option des AG auf eine einmalige Vertragsverlängerung um 1 Jahr. Beginn: 01.02.2026 Ende: 31.12.2026
j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs.2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: j) Nebenangebote sind nicht zugelassen
k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrere Hauptangebote: k) Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen
l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt l) elektronisch: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHM5T19/documents
m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: m) n) Bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an diese Anträge zu richten sind, Tag, an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden:
n) o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist:
o) Angebotsfrist: 19.11.2025 08:10 Uhr Bindefrist: 19.12.2025
p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: p) Eine Abgabe per Post ist nicht möglich. Die Abgabe elektronischer Angebote unter www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHM5T19 unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen ist zugelassen.
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: q) DE
r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: r) Niedrigster Preis
s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins, sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen s) 19.11.2025 08:10 Uhr Ort der Öffnung: Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Durch die Umstellung auf die elektronische Angebotsabgabe ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht mehr zugelassen.
t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: t) Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§17 VOB/B): Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: u) Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage.
v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft, nach der Auftragsvergabe haben muss: v) w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters:
w) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen: - Angaben und Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmer - Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer - ausgefüllte Formblätter zur Preisermittlung EFB 221, 222 und 223 - Nachweise zur Eignung des Unternehmens (Nachweis nach § 6a Abs. 3 VOB/A) - Gütesicherung Flüssigboden: Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde des Personals, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen www.ral-ggfluessigboden.de/index.php/bietereignung/guete-pruef-bestimmungen in der jeweiligen Beurteilungsgruppe Anwender A4 und Hersteller H4 siehe auch Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 3 Anforderung an die Qualifikation der Beteiligten sind mit Angebotsabgabe zu erfüllen und auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen. - Beurteilungsgruppe Hersteller H3 Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Flüssigboden RAL-GZ 507 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Flüssigboden für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Überwachungsvertrag / Prüfzeugnis, welches inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 507 Abschnitt 3 und 4 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht und mit einem Prüfbericht der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung. Dieses Prüfzeugnis wird lediglich für die jeweilige Ausschreibung anerkannt. Demgegenüber ist die Nutzung des RAL Gütezeichens als Nachweis der Bietereignung aufgrund der regelmäßigen verpflichtenden Eigen- und Fremdüberwachung auf Dauer angelegt. - Sachkundenachweis Probenahme nach LAGA PN 98
x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: x) Bezeichnung: Innenministerium des Landes SchleswigHolstein Postanschrift: Postfach 7125, 24171 Kiel Sonstige Informationen für Bieter: Bei allen beschränkten und öffentlichen Ausschreibungen, bei denen die Angebotseröffnung ab dem 01.10.2024 stattfindet, wickeln wir von nun an das gesamte Verfahren elektronisch ab. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei diesen Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche Kommunikation ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https:// www.dtvp.de/ erforderlich. Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: www.kiel.de/ausschreibungen Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche Kommunikation, elektronisch geführt. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden: teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen Unterlagen: Unterlagen werden im Rahmen des § 16a VOB/A nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis und das Formblatt 224 Lohngleitklausel wird nicht nachgefordert. Bekanntmachungs-ID: CXP4YHM5T19