Titel | A59 - Eine vorab Umweltbaubegleitung während der Ausführungsplanung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Vergabestelle Willy-Brandt-Platz 2 47805 Krefeld | |
Ausführungsort | DE-47137 Duisburg | |
Frist | 01.07.2025 | |
Vergabeunterlagen | vergabe.autobahn.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19777fc55d1-5a79b5c473f3136d | |
Beschreibung | 1. Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland Willy-Brandt-Platz 2 47805 Krefeld E-Mail: FU-RHL-NL-KR-Vergabeservice@autobahn.de 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung. 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Eine vorab Umweltbaubegleitung während der Ausführungsplanung, Bauausschreibung und zum Teil während der Bauausführung für die Baulose 1 und 2 der A59 in Duisburg. Menge und Umfang: Umweltbaubegleitung während der Ausführungsplanung, der Bauausschreibung und der Bauasuführung sowie Artenschutzprüfung für die Hauptbaulose 1 und 2 der A59 in Duisburg von AK Duisburg bis AS Duisburg Meiderich. Ort der Leistung: 47137 Duisburg. 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Beginn der Ausführung: Spätestens 10 Werktage nach Zuschlagserteilung Vollendung der Ausführung: Spätestens am 28.02.2026. 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter (URL:) vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Siehe oben Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Siehe oben Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Siehe oben. 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 01.07.2025 10:00 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: Mindestanforderungen an die Haftpflichtversicherung de Auftragnehmers: Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung nach § 16 AVB F-StB beträgt mindestens: -für Personenschäden: 1.500.000,00 EUR -für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): 1.000.000,00 EUR Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Versicherungsnachweis bzw. Zusicherung der Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung auf Abschluss oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall. Wird der o.g. Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: - Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe. Ist der inländische Bieter eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Geforderte Mindeststandards: Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen, - gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe, - dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, - dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen zur Berufsqualifikation zu verlangen. Die im Formblatt EIGENERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG geforderten Erklärungen sind von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft und ggfs. Nachunternehmern abzugeben. Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Mindeststandard: Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Mindestens eine Fachkraft mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich Umweltbaubegleitung im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen. Ein abgeschlossenes Studium der Biologie, Landespflege oder vergleichbar ist wünschenswert. Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindeststandard: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: 2 Referenzprojekte im Bereich der Durchführung einer Umweltbaubegleitung im Zuge von Bundesfernstraßen oder gleichwertiger Straßen. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Nachunternehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Mindeststandard: Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nachunternehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Wird einer der o.g. Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis Ja. 15. Sonstiges: Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlage, in denen sie enthalten sind: siehe Vertragsbedingungen Nr. I.3 Ergänzende Vereinbarungen sowie § 10 AVB F-StB | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 194724 vom 24.06.2025 |