Titel | Kormoran-Monitoring in Rheinland-Pfalz 2025/2026 | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Referat 13 (LfU) - Haushalt, Vergabe Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz | |
Ausführungsort | DE-55116 Mainz | |
Frist | 01.07.2025 | |
Vergabeunterlagen | landesverwaltung.vergabe.rlp.de/…/documents | |
Beschreibung | a) Landesamt für Umwelt Kontaktstelle Referat 13 Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de Internet: www.lfu.rlp.de b) Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle c) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYAEV Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen d) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYAEV/documents e) Art und Umfang der Leistung 1 Veranlassung / Hintergrund 1.1 Zur Situation des Kormorans in der Europäischen Union Die Population der kontinentalen Unterart des Kormorans (Phalacrocorax carbo sinensis) ist in Mitteleuropa seit den 1980er Jahren stark angestiegen. Diese Zunahme lässt sich sowohl durch den umgesetzten Schutz vor menschlicher Verfolgung, als auch durch die verbesserten Nahrungsbedingungen infolge der ansteigenden Eutrophierung der Binnengewässer erklären. Der Kormoran war ursprünglich im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSR, Richtlinie 2009/147/EG) aufgeführt und war damit eine Art, für die besondere Schutzmaßnahmen galten. Im Jahr 1997 erfolgte die Streichung des Kormorans aus dem Anhang I aufgrund des inzwischen erreichten günstigen Erhaltungszustandes ("Favourable Conservation Status"). Wie alle wildlebenden Vogelarten in den EU-Mitgliedstaaten ist auch der Kormoran durch die VSR geschützt. Verboten sind insbesondere die Tötung, die Zerstörung der Nester und die Entnahme von Eiern sowie Störungen während der Brut- und Aufzuchtzeit, sofern damit erhebliche Auswirkungen auf das Ziel der VSR einhergehen. Ausnahmen sind nur unter Berücksichtigung des Artikels 9 VSR möglich. 1.2 Zur Situation des Kormorans in Rheinland-Pfalz Aufgrund der nachgewiesenen oder vermuteten Schäden, die der Kormoran verursacht, wird seine Zunahme in der Binnenfischerei, der Aquakultur sowie für einige Wildfischpopulationen als Gefährdung angesehen. Deshalb forderten viele EU-Mitgliedstaaten ein regulierendes Kormoranmanagement. Die bis ins Jahr 2020 für Rheinland-Pfalz tätige Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland legte im Jahr 1998 im Auftrag der obersten Naturschutzbehörden als wichtige fachliche Grundlage ein Schwerpunktheft "Kormoran" mit einem "Maßnahmenkatalog zum Kormoran-Management in Hessen und Rheinland-Pfalz" vor. Amtliche und ehrenamtliche Vertreter aus Fischerei und Naturschutz sowie Ornithologie und Ichthyologie stimmten diesem Katalog einvernehmlich zu. Aufgrund erneuter und anhaltender Beschwerden, insbesondere von Vertretern der Fischereiverbände, stieg seit dem Jahr 2000 die Zahl genehmigter Kormorantötungen auf der Grundlage von Ausnahmeregelungen. Mit der Einführung der rheinlandpfälzischen "Landesverordnung zur kontrollierten Entwicklung der Kormoranbestände" (siehe Anlage LB 1) im Jahre 2009 änderte sich diese Vorgehensweise. Die Verordnung lässt den Abschuss von Kormoranen ohne zahlenmäßige Vorwegbeschränkung zu. Voraussetzung für die Erteilung von Abschussgenehmigungen sind entweder 1) die Gefährdung einer vom Aussterben bedrohten Fischart, für die ein staatliches Schutzprogramm durchgeführt wird, oder 2) der befürchtete Verlust von Fischen in kommerziellen Fischereibetrieben durch den Kormoran. 1.3 Kormoran-Monitoring in Rheinland-Pfalz 2025-2026 gemäß der Landesverordnung zur kontrollierten Entwicklung der Kormoranbestände Der zahlenmäßig nicht beschränkte Abschuss ist nach den Artikeln 9 und 13 der VSR nur zulässig, solange sich die lokalen Kormoranbestände in einem guten Erhaltungszustand befinden. Um dies beurteilen zu können, konzipierte die Staatliche Vogelschutzwarte Frankfurt (VSW-F) im Auftrag des Ministeriums für Klima, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM, damals Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz) das erste Kormoran-Monitoring für Rheinland-Pfalz (Werner & Richarz, 2007). Seit 2010 berichtet das MKUEM im jährlichen Turnus über das Brut- und Wintervorkommen des Kormorans in Rheinland-Pfalz. Zusätzlich listet der Bericht alle innerhalb des Kormoran-Managements gemeldeten Abschüsse. Diese werden unter Beachtung der vorangegangenen Entwicklung des Brut- und Wintervorkommens gewertet, um die ergriffenen Management-Maßnahmen auf ihre Effizienz und Eignung zu überprüfen. Dabei werden auch chronologische und nach Regionen getrennte Entwicklungen und spezifische Fragen erörtert. Mögliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art (Verbesserung oder Verschlechterung) werden ebenfalls diskutiert. Die Datenerhebung nach etablierten nationalen und internationalen methodischen Standards stellt sicher, dass die seither durch das landesweite Monitoring geschaffene Datengrundlage wissenschaftlichen Qualitätsstandards entspricht. Das Monitoring dient somit als zentrales Steuerungs- und Kontrollinstrument des rheinland-pfälzischen Kormoran-Managements, dessen Ziel - trotz durchgeführter Abwehrmaßnahmen - die Erhaltung eines stabilen und regenerationsfähigen Kormoranbestands ist. 2 Konkrete Leistungsbeschreibung Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich zur Erbringung der nachstehend beschriebenen Leistungen. 2.1 Abstimmungsgespräche und Kommunikation Zwischen dem AG und dem AN wird innerhalb von 3 Wochen nach Zuschlagserteilung ein Projektauftaktgespräch - zwecks Planung der Schlafplatz- und der Nesterzählung sowie weitere Abläufe, wie die anstehende Abschlussbesprechung - in den Räumlichkeiten des AG in Mainz stattfinden, an dem die für die Projektbearbeitung hauptverantwortliche Person des AN teilnehmen muss. Der AG geht von einer voraussichtlichen Dauer von 2 Stunden aus. Sollten nach Bedarf des AG zusätzliche Abstimmungsgespräche notwendig sein, werden diese durch die Entscheidung des AG entweder telefonisch oder als Videokonferenz durchgeführt. Die Durchführung zusätzlicher Abstimmungsgespräche wird vom AG organisiert. Zur Teilnahme an Videokonferenzen sind keine speziellen kostenpflichtigen Programme erforderlich. Im Falle einer Videokonferenz werden dem AN notwendige Zugangsdaten bereitgestellt, über welche sich dieser in die Konferenz einwählen kann. Für die Teilnahme ist ein Internetzugang, Lautsprecher und ein Mikrofon erforderlich. Die Verwendung einer Kamera ist dem Teilnehmer freigestellt. Eine Teilnahme an der Videokonferenz ist auch per Telefon möglich. Die Abrechnungseinheit des Projektauftaktgespräches sowie möglicher weiterer Abstimmungsgespräche ist halbstündlich. Der AN erstellt für das Projektauftaktgespräch sowie jedes durchgeführte Abstimmungsgespräch ein Ergebnisprotokoll. Das erstellte Protokoll wird dem AG innerhalb von 3 Wochen nach dem jeweiligen Gespräch per E-Mail übermittelt. Bei Änderungsbedarf sendet der AG innerhalb von 3 Wochen eine korrigierte Fassung an den AN. 2.2 Schlafplatzzählung Der AN erfasst nach den methodischen Vorgaben in der Anlage LB 3 "Fachkonzept Kormoran-Monitoring in Rheinland-Pfalz 2024" - beginnend ab der Zählung im September 2025 den Kormoran-Bestand an allen regelmäßig genutzten und bisher bereits durch das Kormoran-Monitoring erfassten Schlafplätzen in Rheinland-Pfalz (siehe Anlage LB 2 Tabelle "Kormoran Schlafplätze", UTMKoordinaten (WGS84)). Konkret handelt es sich um die acht Zählmonate in der Zählsaison 2025/2026 (September 2025 bis April 2026), die genauen Zähltermine sind 4.2 zu entnehmen. Der AN stellt sicher, dass die eingesetzten Zählenden über die erforderlichen Qualifikationen verfügen (sichere Artbestimmung des Kormorans und Unterscheidung zu Graureihern). Außerdem gewährleistet der AN die Qualitätssicherung der eingegangenen Daten der Schlafplatzzählungen. 2.3 Nesterzählung einschl. Bruterfolgskontrolle in 2026 Die Zahl der Brutpaare muss vom AN durch Zählungen in allen bekannten Kormoran-Kolonien in Rheinland-Pfalz (siehe Anlage LB 4 Tabelle "Kormoran Brutkolonien") ermittelt werden. Die Nester von Graureihern in Mischkolonien werden zur Qualitätskontrolle ebenfalls erfasst. Konkret handelt es sich um die Nesterzählung mit zwei Erfassungen in 2026 (Ausführungstermine vgl. Ziff. 4.2). Die Methode ist dem Fachkonzept zu entnehmen (Anlage LB 3, Punkt "Nesterzählung (Erfassung des Brutvorkommens)"). Die Erfassung schließt auch die in der Anlage LB 3 beschriebene Bruterfolgskontrolle für das Jahr 2026 ein. Der AN stellt sicher, dass die eingesetzten Zählenden über die erforderlichen Qualifikationen verfügen (sichere Artbestimmung des Kormorans und Unterscheidung zu Graureihern). Außerdem gewährleistet der AN die Qualitätssicherung der eingegangenen Daten der Nesterzählungen. 2.4 Projekt-Berichterstellung Die durch den AN zu erbringende Leistung umfasst den Projekt-Bericht über den Bearbeitungs-Zeitraum 2025/2026. Der Projektbericht enthält einen Haupttext von 6.000 bis 7.000 Wörtern und eine Zusammenfassung von maximal 500 Wörtern (exklusive Tabellen, Abbildungen, Literaturverzeichnis und Anhang). Der Haupttext muss die folgenden Punkte enthalten (weitere Punkte sind optional), wobei die Inhalte mit Tabellen und Abbildungen verdeutlicht werden: - Einleitung und Zielsetzung - Methoden - Aktuelles Brutvorkommen in Rheinland-Pfalz. Dieser Punkt beinhaltet auch die Anzahl besetzter Nester und Angaben zum Brutbestand für jeden Standort. - Entwicklung des Brutvorkommens in Rheinland-Pfalz - Vergleich der Entwicklung des Brutvorkommens in Rheinland-Pfalz und Deutschland - Daten zum Bruterfolg einzelner Kolonien in Rheinland-Pfalz - Aktuelles Vorkommen der Durchzieher und Überwinterer (räumliche Verteilung im Land und Individuen-Zahlen für jeden Schlafplatz) in Rheinland-Pfalz - Entwicklung des Vorkommens der Durchzieher und Überwinterer in Rheinland-Pfalz - Jahreszeitliche Nutzung der Schlafplätze - Vergleich der Entwicklung der Durchzieher und Überwinterer in Rheinland-Pfalz und benachbarten (Bundes-)Ländern - Gesamtzahl gemeldeter Kormoran-Abschüsse zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie zum Schutz bedrohter Fischarten in Rheinland-Pfalz. Dieser Punkt beinhaltet die räumliche Verteilung im Land und Abschusszahlen für Gewässer und -abschnitte (Nebengewässer). - Entwicklung der Abschusszahlen in Rheinland-Pfalz - Diskussion und Bewertung der Abschüsse auf den Erhaltungszustand des Kormorans in Rheinland-Pfalz - Handlungsempfehlungen und weitere Vorgehensweise Unter Punkt "Diskussion und Bewertung der Abschüsse auf den Erhaltungszustand des Kormorans in Rheinland-Pfalz" listet der AN alle innerhalb des Kormoran-Managements gemeldeten Kormoran-Abschüsse. Diese erhält der AN automatisch über die zuständigen oberen Naturschutzbehörden bis spätestens 01.06.2026. Die Abschüsse werden vom AN unter Beachtung der vorangegangenen Entwicklung des Brut- und Wintervorkommens gewertet, um die ergriffenen Management-Maßnahmen auf ihre Effizienz und Eignung zu überprüfen. Dabei erörtert der AN auch chronologische und nach Regionen getrennte Entwicklungen und spezifische Fragen. Mögliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art (Verbesserung oder Verschlechterung) werden ebenfalls durch den AN diskutiert. Der AN hat dem AG einen ersten Entwurf des Projekt-Berichts spätestens bis zum 31.08.2026 zur Korrektur vorzulegen. Falls Korrekturbedarf besteht, erhält der AN den Entwurf mit vorzunehmenden Korrekturen innerhalb von 4 Wochen ab Zugang beim AG zurück. Der Projektbericht inklusive eingearbeiteter Korrekturen ist dem AG spätestens am 30.09.2026 vorzulegen. Der AN übermittelt den Projekt-Bericht an den AG in digitaler Form einschließlich folgender Informationen: - den ausformulierten Projekt-Bericht (PDF, Word), einschl. Tabellen und Abbildungen, - GIS-Daten (Geodaten) der Zählgebiete (Shape-Dateien). Der Projekt-Bericht ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Landesinklusionsgesetz barrierefrei als PDF-Dokument bereitzustellen. Für eine Barrierefreiheit müssen u. a. Gliederungsebenen in Microsoft-Word verwendet, sowie Bilder und Tabellen mit Alternativtexten versehen werden. Die Prüfung auf Barrierefreiheit sollte direkt bei der Erstellung im Word-Dokument und abschließend im fertiggestellten PDF-Dokument erfolgen. Die implementierte Microsoft-Office-Prüfung auf Barrierefreiheit ermöglicht eine erste Kontrolle: support.microsoft.com/de-de/ office/verbessern-der-barrierefreiheit-mit-der-barrierefreiheitspr%C3%BCfung-a16f6de0-2f39-4a2b-8bd8-5ad801426c7f Die Barrierefreiheit eines PDF-Dokumentes kann mit Hilfe der kostenlosen Software PAC 3 geprüft werden: www.access-forall. ch/ch/pdf-werkstatt/pdf-accessibility-checker-pac.html 2.5 Ergebnis-Präsentation Nach Abgabe des Projekt-Berichts trägt der AN dem AG und zuständigen Personen aus dem MKUEM sowie bei der SGD Nord und SGD Süd die fachinhaltlichen Grundlagen und die Ergebnisse des Monitorings in Form einer Präsentation (maximal 35 Minuten Vortrag mit anschließend maximal 60 Minuten Diskussion) vor. Die Abrechnungseinheit ist halbstündlich. Die Präsentation muss in Microsoft PowerPoint (pptx-Format bevorzugt) und als PDF-Datei im 16:9-Format (volle Lese-/Schreibberechtigung) vorgelegt werden. Die Präsentation ist so aufzubereiten, dass Inhalte, Bestandteile, Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Kormoran- Monitorings mit einem Präsentationsprogramm dargestellt werden. Die Präsentation der Ergebnisse findet im Rahmen eines Präsenztermins im MKUEM in Mainz statt, wozu das MKUEM einlädt. Die Präsentation ist im PowerPoint- und PDF-Format spätestens 5 Werktage vor dem angesetzten Präsentationstermin im MKUEM per E-Mail an den Ansprechpartner des LfU zuzusenden. Die Ergebnis-Präsentation findet spätestens am 31.10.2026 statt. 2.6 Datenabgabe Die im Projekt-Bericht abgebildeten Fotos sind dem AG zusätzlich als digitale Bilddateien bereitzustellen. Insbesondere wird auf das Nutzungsrecht in § 8 des Werkvertrags verwiesen. Die Kartierungsergebnisse sind in digitaler Kartenform, als GIS-Projekt und als daraus erstellte PDF-Karte, entsprechend den Layout-Vorgaben des AG zu visualisieren und bereitzustellen. Geofachdaten, also die im Rahmen des Kormoran-Monitorings ermittelten Datensätze, sind als Geodatensatz gemäß der in Ziffer 2.7 beschriebenen Standards zur Erfassung von Artdaten zu erstellen und dem AG mit Einreichung des Projekt-Berichts zur Verfügung zu stellen. 2.7 Format Geodatensätze Die vom AN erfassten Zählpunkte sind entsprechend den vorgegebenen Standards des Landes RLP als Geodatensätze aufzubereiten und dem AG bereitzustellen. Zur Einhaltung dieser Standards ist die dem AN bereitgestellte Formatvorlage "Geopackage SP-Artendaten" zur Erfassung von Artendaten zu verwenden. In der Formatvorlage sind die gültigen Vorgaben (Inhalte, Attributierungen und Referenzlisten) hinterlegt (vgl. OSIRIS-Vorgaben: naturschutz.rlp.de. 2.8 Daten, die dem AN zur Verfügung gestellt werden Die zur Leistungserbringung notwendigen Grundlagendaten stehen über die Geodatendienste des LVermGeo (u. a. topographische Karten, Luftbilder) und LANIS (u. a. Biotope, Schutzgebietsabgrenzungen) zur Verfügung. Der AN erhält außerdem die Formatvorlage "Geopackage SP-Artendaten". Alle o. g. zur Umsetzung benötigten Grundlagendaten werden nach Zuschlag dem AN als Download zur Verfügung gestellt. Sollten darüber hinaus weitere Daten benötigt werden, sind diese beim AG schriftlich anzufordern. Der AG unterstützt den Auftragnehmer bei der Beschaffung von Fahrerlaubnissen, indem er dem AN die zu beteiligenden Stellen und Personen benennt. f) Haupterfüllungsort Bezeichnung Landesamt für Umwelt Postanschrift Kaiser-Friedrich-Straße 7 Ort 55116 Mainz Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort Leistungsorte sind: - Sitz des AN - Sitz des AG, 55116 Mainz - Sitz des MKUEM, 55116 Mainz - In Rheinland-Pfalz innerhalb der Zählkulisse Erfüllungsort ist: - Sitz des Auftraggebers, Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz g) Ausführungsfristen Laufzeit bzw. Dauer Beginn 30.07.2025 Ende 15.11.2026 h) Zuschlagskriterien Keine Auswahl i) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen. j) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein k) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: (1) er mind. eine vergleichbare, erfolgreich abgeschlossene Referenz nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2014 liegt, 2. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des Kormoran-Monitorings in Art und Umfang vergleichbar sind und folgende Tätigkeiten aufweisen: a. landesweite Erfassung, Bewertung und Erhebung avifaunistischer Daten (z. B. Brutvogelmonitoring, Rastvogelmonitoring), b. Koordinierung von landesweiten Monitorings, 3. die mind. ein Berichtsjahr umfassen. Zusätzlich ist zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 ergänzend je Referenz das Formular 311 Referenznachweis ausgefüllt mit vorzulegen. (2) er im Rahmen der Leistungserbringung eine Projektleitung einsetzen wird, die über einen Abschluss (mind. Bachelor) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem der Studiengänge Biologie, Geografie, Geoökologie, Naturschutz, Umweltwissenschaften oder vergleichbarer Fachrichtungen oder über eine mindestens 5-jährige Erfahrung im Bereich des Vogelschutzes, Vogelpflege oder Vogelbeobachtung verfügt. Zusätzlich ist zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 ein Mitarbeiterprofil der Projektleitung (Formular 313) beizufügen. Sonstige Vorlage der entsprechend ausgefüllten Eigenerklärung Zuverlässigkeit gemäß Formular 303. Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Formular 305a oder 305b nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334). l) Wesentliche Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Angebotene Skonti werden berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOL/B. m) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 01.07.2025 um 10:00 Uhr Bindefrist des Angebots 30.07.2025 n) Zusätzliche Angaben Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 23.06.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYAEV | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 194406 vom 12.06.2025 |