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Titel

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Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans der Stadt Hameln

 

Die Stadt Hameln sucht einen Dienstleister zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans (LPH 1–4 gem. HOAI). Zusätzlich sind Biotopverbundplanung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltbericht und Datenaufbereitung in XPlanung gefordert. Laufzeit: 2026–2031.

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Stadt Hameln Abteilung 46 Bauverwaltung und Grundstücksverkehr
Rathausplatz 1
31785 Hameln

Ausführungsort

DE-31785 Hameln

Frist

25.08.2026

TED Nr.

00518182-2026

Beschreibung

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln - Abt. 51 Umwelt -
E-Mail: vergabestelle@hameln.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel: Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans der Stadt Hameln
Beschreibung: Landschaftsrahmenplan LPH 1-4 gem. § 25 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) i. V. m. Anlage 6 und Zusätzliche Leistung (siehe Leistungsbeschreibung)
Kennung des Verfahrens: 040a1e12-74a4-42a7-920a-d4118c7bba97
Interne Kennung: S-HAMELN-2026-0040
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift: Stadt Hameln (Stadgebiet)
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2026-0040 Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.

5. Los

5.1 Los: LOT-0000

Titel: Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans der Stadt Hameln

Beschreibung: Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in Anlehnung an § 25 HOAI i. V. m. zu erbringen:

  • Leistungsphase 1: Klärung der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfanges
  • Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsunterlagen
  • Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
  • Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung Sowie Besondere / Zusätzliche Leistungen: • Überarbeitung der Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene • Kommunikationskonzept (Öffentlichkeitsbeteiligung) • Umweltbericht • Datenaufbereitung im Standard XPlanung

Interne Kennung: LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift: Stadt Hameln (Stadgebiet)
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 02/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2031

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Einzelfristen: - Leistungsphase 1-4 immer zum 31.12. des angegebenen Jahres - Veröffentlichung 31.08.2031

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Formblatt 124 LD Eigenerklärung zur Eignung - Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreibe Aussagekräftige Referenzbeispiele in vergleichbaren Projekten und LRPs /Anzahl der erstellten LRPs der letzten 10 Jahre (auch Aktualisierungen) Kompetenzen und Erfahrungen der Projektverantwortlichen bei ähnlichen Projekten -> siehe Checkliste zur Angebotsabgabe

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Klare Benennung der Projektverantwortlichen und Projektmitarbeiter mit Qualifikation und aktuellen Aufgaben; Kompetenz und Erfahrung des Projektverantwortlichen bei ähnlichen Projekten

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept, Umsetzung und Ablauf
Beschreibung: a) Herangehensweise bei der LRP Erstellung (10 %) b) Qualität und Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschritte für die Erarbeitung der Leistungsphasen 1-4 und den zusätzlichen Leistungen aus der Leistungsbeschreibung (10 %) c) Zeitliche Umsetzung mit Zeitplan (10 %)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrungen und Referenzen
Beschreibung: a) Aussagekräftige Referenzbeispiele in vergleichbaren Projekten und LRPs (10 %) b) Anzahl der erstellten Landschaftsrahmenpläne und Aktualisierungen in den letzten 10 Jahren (10 %)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation Mitarbeiter
Beschreibung: Klare Benennung der Projektverantwortlichen und Projektmitarbeiter mit Qualifikation und aktuellen Aufgaben; Kompetenz und Erfahrung des Projektverantwortlichen bei ähnlichen Projekten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kosten a) Gesamtkosten (35 %) b) Stundensatz für zusätzlich beauftragte Leistungen (5 %)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2026-0040

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2026-0040
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: - Eigenerklärung RUS Sanktion, - Eigenerklärung §§ 123 & 124 GWB - Erklärung Information zum Bieter - Erklärung NTVergG - Formblatt 124 siehe Checkliste zur Angebotsabgabe

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Hameln Zentrale Vergabestelle (Raum 67, 6. Etage) Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Eröffnungstermin — Beschreibung: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen

Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln - Abt. 51 Umwelt -
Registrierungsnummer: 032520006006-0-70
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@hameln.de
Telefon: +49 51512023207
Fax: +49 51512021569
Internetadresse: https://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Rollen dieser Organisation: Beschaffer

8.1 ORG-7002

Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Registrierungsnummer: 032520006006-0-70
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hameln.de
Telefon: +49 51512023207
Internetadresse: https://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Rollen dieser Organisation: Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7003

Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Registrierungsnummer: 032520006006-0-70
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land, Gliederung (NUTS): Hameln-Pyrmont (DE923)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hameln.de
Telefon: +49 51512023207
Internetadresse: https://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 65d56164-617f-4bcb-9741-f6b429cd35d1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2026 09:17:19 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 518182-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 142/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/07/2026

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 204626 vom 28.07.2026