Titel | Fortsetzung der videooptischen Erfassung aufsteigender Laichtiere von Meerforellen in der kommenden Laichsaisons 2025/2026 | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft & Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Institut für Fischerei Fischerweg 408 18069 Rostock | |
Ausführungsort | DE-18069 Lambrechtshagen | |
Frist | 14.07.2025 | |
Vergabeunterlagen | www.service.bund.de/…/6093911.html?nn=4641482&type=0&searchResult=true&templateQueryString=Laichtiere | |
Beschreibung | a) Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV, Institut für Fischerei Fischerweg 408 18069 Rostock b) Projekttitel Routineprogramm zur KI gestützten saisonalen Ermittlung des Meerforellenlaicherbestandes und der Biodiversität in Referenzgewässern Mecklenburg-Vorpommerns mittels videooptischer Erfassung auf- und absteigender Individuen in Verbindung mit fischereibiologischen Untersuchungen zu den Laichaktivitäten und zum Rekrutenaufkommen der Meerforelle als Basis der jährlichen Prognose des Gesamtbestandes. c) Bezug: Fortsetzung der videooptischen Erfassung aufsteigender Laichtiere für die kommende Laichsaisons 2025/2026. d) Anlass: Für die saisonale Ermittlung aufsteigender Meerforellen während der Laichsaisons 2025/2026 soll in den Einzugsgebieten der Haff- und Boddenregion (Rügensche Bodden und Greifswalder Bodden), sowie der Mecklenburger Bucht insgesamt 10 Fischzähleinrichtungen (FZE) betrieben werden. Auf Rügen soll die FZE im Sehrowbach vor Inbetriebnahme an einen geeigneteren Standort in der Rosengartener Beek versetzt werden. Die Fischzählungen erfolgen von Anfang September bis Ende Januar einer jeden Laichsaison. Die saisonalen Zählungen werden nach Absprache mit dem Projektkoordinator beendet. Für die Einbeziehung der Zählungen in das Meerforellenbestandsmodell sind alle erhobenen Videodaten zu sichern, zu klassifizieren und auszuwerten. Sie werden zusammen mit Pegel- und Temperaturdaten digital zu übergeben. Die Übergabe der Auswertung und der bereinigten Daten für die jeweilige Laichsaison hat unbedingt bis Ende März zu erfolgen. Nur so können die aktuellen Laichtierzahlen in den neuesten Jahresbericht der ICES Arbeitsgruppe für Lachse und Meerforellen in der Ostsee (Baltic Salmon And Trout Assessment Working Group - WGBAST) einfließen und bewertet werden. Alle Fischzähleinrichtungen sind nach einer Laichsaison außer Betrieb zu nehmen, können aber im Gewässer verbleiben. Der Weiterbetrieb in der Laichsaison 2026/2027 wird angestrebt e) Leistungsbeschreibung: Vorarbeitende und Arbeiten 1. Abbau der FZE Sehrowbach (Brennstoffzelle) 2. Aufbau der FZE vom Sehrowbach an der Rosengartener Beek (Stromanschluss vorhanden) 3. Instandsetzung der Brennstoffzelle FZE Sehrowbach Durchführung von videooptischen Zählungen in Referenzgewässern 4. Aktivierung der bestehenden 6 FZE innerhalb des Einzugsgebietes der Mecklenburger Bucht und Registrierung auf- und absteigender Meerforellen in der Laichsaison (Sept-Jan). 5. Aktivierung der bestehenden 4 FZE innerhalb der Einzugsgebiete der Bodden- und Haffregion und Registrierung auf- und absteigender Meerforellen in der Laichsaison (Sept-Jan). 6. Installation und Aktivierung von Temperaturloggern (Wasser) an allen FZE und monatliche Datensicherung (Datenfrequenz = 2 Messungen/h). 7. Betreuung der FZE in der Laichperiode (Sept-Jan) 8. Der AN hat während der Laichsaison die Anlage zu kontrollieren und den lückenlosen Betrieb, sowie eine unbeeinträchtigte Bildqualität sicherzustellen. Nachbereitung und Auswertung 9. Klassifizierung und Auswertung aller Videosequenzen aus den Laichsaisons 2025 /2026 mittels Softwaretool „Meerforellenanalyzer“ (Fraunhofer IGD). 10. Auf ein Training der KI wird in dieser Saison nach Rücksprache mit dem Fraunhofer IGD verzichtet. 11. Lieferung bereinigter Videosequenzen mit reinen Meerforellenaufnahmen, sowie weiteren Tieraufnahmen wie z.B. Fischotter, Waschbär, Vögel (Divers) im Untersuchungszeitraum und für jedes Referenzgewässer im Format *. jpeg; *.mkv oder *.mpeg. 12. Lieferung der bereinigten Daten im Datenformat *xlsx für die Kategorien „Aufsteiger“, „Absteiger“ zusammen mit Temperatur- und Pegelständen im Untersuchungszeitraum und für jedes Referenzgewässer. 13. Die Videoauswertung und die Lieferung der saisonalen Daten erfolgt jeweils bis Ende März. 14. Die Anlagen sind nach der Laichsaison außer Betrieb zu nehmen, können aber im jeweiligen Gewässer verbleiben. Nachhaltigkeit im Sinne des Vergaberechts 15. Der Auftragnehmer hat seine Einsätze so zu planen, dass unnötige viele Anfahrten zum Untersuchungsgebiet vermieden werden. 16. Wo möglich muss der Auftragnehmer für die Betreuung der FZE ansässige und / oder durch den AG vermittelte Hilfskräfte einsetzen. 17. Arbeiten an den FZE sind so durchzuführen, dass nachhaltige Beeinträchtigungen der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt vermieden werden. 18. Der Einsatz von umweltschädlichen (Reinigungs-) Mitteln / Stoffen ist unbedingt zu vermeiden. Rechte an Bild- und Videomaterial 19. Das gesamte im Rahmen der Leistungserbringung erzeugte Bild- und Videomaterial (nachfolgend „Material“) – insbesondere aus den videooptischen Tierzählungen mittels festinstallierter Kameras in Fließgewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern – geht mit seiner Entstehung vollständig und exklusiv in das Eigentum und die ausschließlichen Nutzungsrechte des Auftraggebers über. 20. Dem Auftragnehmer wird für die Dauer und zum Zweck der Durchführung des Auftrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an dem Material eingeräumt. Dieses umfasst ausschließlich die Sichtung, Auswertung und Verarbeitung des Materials zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. 21. Nach Erfüllung des Auftrags darf das Material beim Auftragnehmer verbleiben. Dem Auftragnehmer wird darüber hinaus ein einfaches Nutzungsrecht für folgende Zwecke eingeräumt: a. Verwendung zu Trainingszwecken im Rahmen von KI-gestütztem (supervised) Lernen, insbesondere zur Entwicklung und Verbesserung von automatisierten Erkennungs- oder Auswertungsverfahren im Bereich der videooptischen Tiererfassung. b. Verwendung für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, jedoch ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall. Die Zustimmung kann insbesondere von einer inhaltlichen und kontextbezogenen Prüfung abhängig gemacht werden. 22. Soweit keine darüberhinausgehende Nutzung nach Ziffer 3 vereinbart wurde, sind sämtliche Kopien des Materials nach Abschluss der vertraglichen Leistungen an den Auftraggeber zu übergeben oder – nach schriftlicher Freigabe – vollständig zu löschen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die vollständige Löschung schriftlich zu bestätigen. 23. Soweit keine darüberhinausgehende Nutzung nach Ziffer 3 vereinbart wurde, sind sämtliche Kopien des Materials nach Abschluss der vertraglichen Leistungen an den Auftraggeber zu übergeben oder – nach schriftlicher Freigabe – vollständig zu öschen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die vollständige Löschung schriftlich zu bestätigen. 24. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass durch die Durchführung der Aufnahmen und die Nutzung des Materials keine Rechte Dritter verletzt werden. Etwaige erforderliche Einwilligungen (z. B. bei zufälliger Aufnahme von Personen) sind rechtzeitig und eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer einzuholen Funktionsbeschreibung Zu 1) a. Entfernen aller, zum Bau eines Sperrwerks eingebrachter Materialien (Pfähle, Holzrahmen, Netzmaterial, Befestigungsmaterial, Beschwerung, Verankerungen usw.) und fachgerechte Entsorgung dieser Materialien. Zu 2) a. Anforderungen an UW Kamerasysteme: - Analogkameras mit Schutzklasse IP68 und integrierter Beleuchtung (sichtbares Licht) zum Betrieb mit vorhandenen Encodern - Kameragehäuse auf Stahlplatte, frei platzierbar im Gewässer - mindestens 450TVL (horizontale Auflösung) - Weitwinkel - mindestens 2 Lichtkameras zur vollständigen Überwachung des Fließgewässerquerschnitts. Positionierung erfolgt nach Rücksprache mit dem Aufraggeber - ununterbrochener Aktivitätsmodus zur Gewährleistung von Tag/NachtAufnahmen während der gesamten Laichsaison - Encoder mit konfigurierbarer bewegungserkennender Aufnahmefunktion - Möglichkeit der Fernwartung (Zugriff auf Echtzeitbilder) b. Errichtung eines Sicherungsbaus (Brunnenring mit Deckel, Schaltschrank o.ä.) für die diebstahlsichere Aufbewahrung der Stromversorgung und die Aufnahme-, Registrier- und Übertragungstechnik. c. Alle FZE müssen mit „Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei, Institut für Fischerei“ und der dazugehörigen Fischereinummer (wird mitgeteilt) gekennzeichnet sein. Zu 3) a. Revision und Reparatur nach Herstellerangaben bzw. Neuanschaffung nach Absprache über den Auftraggeber. b. Die Betriebssicherheit ist zu dokumentieren Zu 4 -8) a. Der Tag der Aktivierung ist für jede FZE zu dokumentieren. b. Eine gute Bildqualität ist stets zu gewährleisten. Der Aufwuchs und Belag auf den Linsengläsern ist nach eigenem Ermessen so häufig wie nötig zu entfernen. Reinigungsaufwand und Wartungen sind zu dokumentieren. c. Die Betreuung der FZE kann unter Einhaltung des vergaberechtlichen Mindestlohns an andere Personen/Vereine (Angelvereine, interessierte Personen, Studenten) abgegeben werden um Fahrtkosten und Personalaufwand zu minimieren. Zu 9 – 13) a. Pegeldaten sind beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V) zu erfragen und zusammen mit den Temperaturdaten aus den Temperaturloggern und den Aufsteigerzahlen für ein Referenzgewässer bis Ende März zu übergeben. b. Die Auswertung des bereinigten Videomaterials nach Auf- und Absteiger muss bis Ende März erfolgen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Ergebnisse in den aktuellen Jahresbericht der ICES WGBAST eingehen können. Bei Beauftragung wird die VOL/B Vertragsbestandteil f) Leistungszeitraum Der Auftrag soll im Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.03.2026 erfüllt werden. g) Fristen des Ausschreibungsverfahrens: Angebotsfrist: 14.07.2025, 14.00 Uhr Frist für Rückfragen: 11.07.2025 Sichtung Angebote: 16.07.2025 Zuschlagserteilung: 17.07.2025 Bindefrist: 31.12.2025 h) Eignungskriterien Zur Beurteilung der Bewerber werden folgende Eignungskriterien festgelegt. Entsprechende Nachweise sind den Angebotsunterlagen beizufügen. - Zuverlässigkeit und Gesetzestreue sowie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eigenerklärungen zur Eignung, Anlage 1 Erklärungen des Unternehmens nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz MecklenburgVorpommern (TVgG M-V), Anlage 2 Erklärung zur Unternehmensgröße, Anlage 3 - Fachkunde 1. Kenntnisse in der Installation und Anwendung von UW Kamerasystemen zur Langzeitbeobachtung von Wildtieren 2. Kenntnisse bei der Installation von Sicherungseinrichtungen für UW-Videotechnik sowie Registrierungs- und Übertragungstechnik 3. Fischbiologische Kenntnisse (Fischarten) 4. Kenntnisse in der Auswertung von sequenziellen Videolangzeitaufnahmen zur Identifizierung auf- und absteigender Meerforellen - Technische Leistungsfähigkeit 1. Vorhandensein der notwendigen personalen und technischen Kapazitäten zur Absicherung der Feldarbeiten 2. Beschaffung kompatibler und funktionstüchtiger Aufnahme-, Datenübertragungs- und Registrierungstechnik (ggf.) 3. Organisation, Durchführung und Kontrolle der Installationsarbeiten 4. Vorhandensein von leistungsstarker Computerhardware für softwarebasierte Bildauswertung, Clustering und Annotation von Bildmaterial - Spezifische Leistungsfähigkeit 1. Kenntnisse in der Installation, Programmierung und Anwendung von Recorder- und Encoder basierten Aufzeichnungssystemen mit Bewegungssensor 2. Installation und Anwendung von netzbasierten Übertragungssystemen zur Kontrolle und Steuerung der Aufnahmetechnik (Fernüberwachung) 3. Erfahrung im Umgang mit KI-basierter Bildauswertungssoftware Die Leistungsanforderungen der Punkte 1 bis 4 (Fachkunde) sind bei der Bewerbung nach Möglichkeit mit Referenzen zu belegen. Die Ausführung der Projektarbeiten erfordert den Einsatz von Fachkräften die auf Grundlage ihrer Qualifikation eine hohe Qualität der Ergebnisse sichern i) Zuschlagskriterien Es werden folgende Zuschlagskriterien festgelegt und wie folgt gewichtet 1. Lieferzeitpunkt und Qualität von Bild/Videoauswertungen 2. Wirtschaftlichkeit der Betreuung und Wartung der Anlagen 3. Wirtschaftlichkeit der Technik und der technischen Einrichtungen Preis | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 194863 vom 30.06.2025 |