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Titel
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Handlungskatalog zum verantwortungsvollen Umgang mit Wasser in der Region Märkische Seen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleLAG Märkische Seen e.V.
Mahlsdorfer Straße 61b
15366 Hoppegarten
AusführungsortDE-15366 Hoppegarten
Frist29.08.2025
Vergabeunterlagenvergabemarktplatz.brandenburg.de/…/externalProject.do?method=show&pid=251733
Beschreibung

1.1 Ausgangslage

Die LEADER-Region Märkische Seen ist Teil der europäischen Metropolregion Berlin/ Brandenburg. Die Kulturlandschaft der gesamten Region ist sehr abwechslungsreich. Neben Höhenzügen (Märkische Schweiz, Rauener Berge) durchziehen Täler und Rinnen, häufig mit Gewässern, das Gebiet. Vor allem der südliche Teil der Region verfügt über eine Vielzahl von Seen, Bach- und Flussläufen.

 

In trockenen Sommermonaten gab es regionale Engpässe bei der Trinkwasserversorgung. Verschiedene Ursachen spielten dabei eine Rolle. Wasservorkommen sind unterschiedlich ergiebig. Bei Hitze und Trockenheit steigt der Wasserbedarf in den Haushalten und kann zu bestimmten Tageszeiten das Trinkwasser Verteilungssystem stark belasten (Spitzenwasserbedarf). Teilweise können örtliche Wasservorkommen wegen zu hohen Nitratwerten nicht genutzt werden.

Klimamodelle zeigen eine weitere Zunahme von Trockenheit in der Zukunft. Somit werden mehr Nutzer*innen als heute um unser Wasser konkurrieren. Daher sind alle Wassernutzer*innen aufgefordert, mit Wasser sparsam umzugehen, das entnommene Wasser so effizient wie möglich zu verwenden und die Gewässer und das Grundwasser nicht zu verschmutzen.

Neuausgewiesene Wohn- und Gewerbegebiete sowie der Ausbau von Infrastruktur führen zu weiterer Versiegelung von Bodenflächen. Diese Eingriffe in den Wasserhaushalt können zu negativen Effekten auf Menschen, Siedlungen und Ökosysteme führen. Niederschläge auf versiegelten Flächen versickern nicht mehr, sondern fließen ab und gelangen in die Kanalisation. Darunter leidet die Neubildung von Grundwasser. Starkregenereignisse können unkontrollierte, oberflächliche Abflüsse und Überflutungen zur Folge haben. Versiegelte Flächen heizen stärker auf und können die Lebensqualität in Siedlungsgebieten beeinträchtigen. Auch aus diesen Gründen wird ein umsichtiger Umgang mit Wasser immer wichtiger.

Die Regionale Entwicklungsstrategie 2023-2027 weist in der SWOT-Analyse Chancen für die durch das Wasser in der Landschaft geprägte Region aus, wenn Ortsentwicklungsprozesse mit klaren Bezügen zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung geführt werden und das Thema Wasser in den Fokus genommen wird.

Das Sensibilisierungs- und Informationsvorhaben soll Kommunen, Privatpersonen und Gewerbetreibenden einen Überblick über Maßnahmen verschaffen, die Gebäude, Plätze, Gärten oder andere Flächen im Siedlungsbereich klimagerecht entwickeln wollen.

 

1.2  LAG Märkische Seen e.V. 

Regionalmanagement/ Geschäftsstelle LAG Märkische Seen e.V., c/o 

Campus Schloss Trebnitz, Platz der Jugend 

15374 Müncheberg

Tel. 030/9799 259 - 11

E-Mail: kirschstein@lag-maerkische-seen.de

 

1.3 Leistungsort Ort der Leistung ist Ostbrandenburg

 

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Projektregion Das Projekt wird als Vorhaben der LAG Märkische Seen entwickelt. Alle interessierten vorhandenen Projektträger/ Akteure im westlichen Seenland und der mittleren Oder-Spree können/ sollen eingebunden werden. Relevante Fragestellungen/ Bedarfe werden aufgegriffen und im Projekt bearbeitet.

 

2.2 Projektziele Unsere Region ist naturräumlich einzigartig mit vielfältigen Möglichkeiten zur Naherholung in Form von Wäldern und Naturschutzgebieten und gleichzeitig einer landwirtschaftlichen Nutzung. Der Erhalt dieser Gebiete und seiner biologischen Vielfalt muss auch zukünftig gewährleistet werden. Neben der Umweltbildung für einen verantwortungsbewussten Umgang mit den natürlichen Ressourcen besteht in enger Zusammenarbeit aller Beteiligten intensiver Sensibilisierungs- und Handlungsbedarf, um vielfältig auf Planungen einzuwirken und Siedlungen so naturnah wie möglich zu entwickeln oder weitere Maßnahmen umzusetzen, um Wasser in der Region zu halten. Folgende Wirkungsziele wollen wir in den Blick nehmen: ▪ Besucherlenkung in sensiblen Bereichen ▪ Sensibilisierung von Gästen und Bürger:innen ▪ enge Zusammenarbeit der LAG mit Naturparken und Besucherzentren der Region ▪ Städte und Gemeinden sowie deren Bürger:innen sind sensibilisiert für das Thema Wasser und sind befähigt, erste Schritte einzuleiten. ▪ Bürger:innen haben Grundverständnis für die Kulturlandschaft, in der sie leben und kennen Möglichkeiten, zu deren Erhalt beizutragen

 

2.3 Zielgruppen Die ausgeschriebene Leistung richtet sich an verschiedene Gruppen innerhalb der Region, die sich mit dem Thema Wasser beschäftigen (z.B. Naturparke, Land- und Forstwirtschaft, ZALF, Entscheidungsträger in Politik und Behörden, Klimaanpassungsmanagements) oder sich künftig damit auseinandersetzen möchten. Ziel ist es, Grundlagen für einen strukturierten Einstieg in die Zusammenarbeit zu schaffen, vorhandene Kompetenzen sichtbar zu machen und erste gemeinsame Grundlagen zu erarbeiten.

 

2.4 Leistungsbausteine ▪ Bestandsaufnahme regionaler Akteure, Strategien und Handlungsansätze (Überblick) und Sondierung möglicher Synergien in der Zusammenarbeit ▪ Erarbeitung und Erprobung eines Bildungskataloges für verschiedene Zielgruppen zur Information und Weiterbildung sowie Sondierung möglicher Partner für eine spätere Verstetigung: o Grundlagenwissen zum Wasserhaúshalt in der Region o EU-Wasserrahmenrichtlinie o Wasserrückhalt und Wasserqualität o Umgang mit Wasser im privaten Haushalt o Starkregenprävention o Hitzeschutz ▪ Erarbeitung und Erprobung von niedrigschwelligen Handlungsansätzen sowie Sondierung möglicher Part-ner für eine spätere Verstetigung: o private Haushalte o Wassersensible Dorfentwicklung o Verhalten in der Landschaft o allgemeine Informationsangebote innerhalb der Region Zudem soll nach Möglichkeit ein Dialog zur Entwicklung unterschwelliger Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung initiiert werden, wodurch der erforderliche Planungs- und Genehmigungsaufwand auf ein Minimum reduziert werden kann. Abschließende Dokumentation und Ergebnissicherung. 2.5. Eckdaten für die Zusammenarbeit Für die LAG Märkische Seen e.V. mit ihren Partnern ist es besonders wichtig, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf einem hohen Qualitätsniveau mit dem Vertragspartner stattfindet. Eine regelmäßige Rückkopplung mit dem Auftraggeber zur Gewährleistung einer abgestimmten Projektsteuerung ist vorzusehen. Für dieses Vorhaben ist die Zusammenarbeit mit einer fachlichen Steuerungsgruppe vorgesehen, um mit den Projektinhalten möglichst nahe an den notwendigen Bedarfen zu agieren. Eine Offenheit für inhaltliche Nachjustierungen und beteiligungsorientiertes Arbeiten wird erwartet. Darüber hinaus ist der mit dem Angebot vorzulegende erste Arbeits- und Zeitplan mit dem Auftraggeber spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung zu konkretisieren.

 

3. Anforderungen

3.1 Teilnahmeanforderungen/Eignungsnachweise Der Bieter/Die Bieterin hat zur Prüfung seiner/ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die in den Bewerbungsbedingungen genannten Bescheinigungen, Nachweise bzw. Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Als Auftragnehmer kommen Agenturen, Büros, Institute und Einrichtungen mit einschlägigen Erfahrungen in Betracht. Kenntnisse und Erfahrungen über die Region sowie die Erfahrungen in der Entwicklung nachhaltiger Angebote werden vorausgesetzt, geeignete Nachweise hierzu sind dem Angebot beizufügen. Mit dem Angebot werden Aussagen und Unterlagen zu den folgenden Punkten erwartet: ▪ Darstellung des Unternehmens (Name, Sitz, Rechtsform) ▪ Auszug Handels- oder Berufsregister nicht älter als 12 Monate ▪ Benennung der Projektleitung und weiterer Projektmitarbeiter*innen, Qualifikation der benannten Personen ist durch Lebensläufe und Referenzangaben nachzuweisen ▪ Angaben zu den in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit den hier nachgefragten Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe zum Inhalt, Budget, Auftraggeber ▪ Eigenerklärungen gem. Vordruck „Angebot“ ▪ Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, hierbei reicht die Erklärung für den beabsichtigten Abschluss im Falle der Beauftragung ▪ Nachweis Bieter Brandenburgisches Vergabegesetz (VHB-Bbg 4.2; bei Nachunternehmern zusätzlich das Formblatt VHB-Bbg 4.3/4.4) ▪ Honorarangebot (Konkretisierung in Analogie zum Konzept) ▪ Die Unterlagen zur Prüfung der Eignung sind bei einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied beizubringen. Sie können durch ein gültiges ULV, PQ VOL- oder AVPQ-Zertifikat ersetzt werden. ▪ Bietergemeinschaften müssen eine Bietergemeinschaftserklärung vorlegen, aus der Art und Umfang der beabsichtigten Zusammenarbeit hervorgeht.

 

3.2 Angebotsanforderungen Umfang und Ausgestaltung des Angebotes Das Angebot ist in einfacher und kopierfreundlicher Ausfertigung einzureichen. Das Angebot sollte aus einem kurzen Problemaufriss, einer Operationalisierung der Aufgabenstellung sowie einer Darstellung der Herangehensweise und einer nachvollziehbar begründeten Darlegung der Arbeitsmethoden bestehen. Ein erster Arbeits- und Zeitplan ist in tabellarischer Form beizufügen. In einem Kostenangebot sind Angaben zu Gesamtkosten, inkl. Personentage, Gemeinkosten, Sonderkosten, Reise- und Besprechungskosten und Mehrwertsteuer zu machen. Vervielfältigungskosten werden nicht erstattet, sonstige Nebenkosten wie Kosten für Raummieten/Workshops sowie für Publikationen/Fotos usw. sind einzukalkulieren. ▪ Das maximal verfügbare Honorarvolumen beträgt 40.000 EUR (brutto). Bei Bietergemeinschaften und bei vorgesehener Unterauftragsvergabe ist eine genaue zeitliche und inhaltliche Beschreibung der Arbeitsteilung erforderlich. Formale Anforderungen an die Angebotsabgabe Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, wird gebeten, den Angebotsvordruck

3.3 Angebotsschreiben (Stand 01/2019) auszufüllen, die Anlagen hinzuzufügen, verbindlich zu unterschreiben und in einem doppelten Umschlag bis zum Ende der Angebotsfrist an die oben bezeichnete Stelle zu übersenden. Der innere Umschlag darf sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen, er ist außen mit dem Kennzettelvordruck zu versehen und in den äußeren Umschlag, der mit der o. g. Adresse und Ihrem Absender versehen ist, zu stecken und innerhalb der vorgegebenen Frist zu übermitteln. Die Abgabe elektronischer Angebote ist nicht zulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.         Formulare zum Download vergabe.brandenburg.de/aktualisierte-formulare-fuer-nationale-vergabeverfahren

3.3 Angebotsschreiben (Stand 01/2019) auszufüllen, die Anlagen hinzuzufügen, verbindlich zu unterschreiben und in einem doppelten Umschlag bis zum Ende der Angebotsfrist an die oben bezeichnete Stelle zu übersenden. Der innere Umschlag darf sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen, er ist außen mit dem Kennzettelvordruck zu versehen und in den äußeren Umschlag, der mit der o. g. Adresse und Ihrem Absender versehen ist, zu stecken und innerhalb der vorgegebenen Frist zu übermitteln. Die Abgabe elektronischer Angebote ist nicht zulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.         Formulare zum Download vergabe.brandenburg.de/aktualisierte-formulare-fuer-nationale-vergabeverfahren 3.3 Angebotsschreiben (Stand 01/2019)

3.5 Kennzettel zum schriftlichen Angebot (Stand 01/2019)

4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe (Stand 07.2024)

4.2 Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung (Stand 12/2018)

4.4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Stand 12/2018) Änderungen eines bereits abgegebenen Angebots Etwaige nachträgliche Änderungen bzw. Berichtigungen des Bieters/der Bieterin an seinem/ihrem bereits abgegebenen Angebot sind bis zum Ende der vorseitig genannten Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. Rücknahme eines bereits abgegebenen Angebots Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Danach sind Sie bis zum Ablauf der genannten Bindefrist an Ihr Angebot gebunden.

 

4. Zuschlagskriterien Gemäß § 43 UVgO wird der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt: Methodik / Vorgehensweise / inhaltliches Verständnis 70 % max. 28 Punkte Bei der Punktevergabe ist zu bewerten, ob und inwieweit die vom Bieter im Umsetzungskonzept dargestellte methodische Herangehensweise, die geplanten Maßnahmen, die eingesetzten Instrumente und Arbeitsmittel und das eingesetzte Personal die Erreichung der Aufgabenstellung ermöglichen. Ein Defizit liegt vor, wenn die methodische Herangehensweise oder die geplanten Maßnahmen nicht zielführend sind, wenn unpassende oder ungeeignete Instrumente oder Arbeitsmittel eingesetzt werden sollen oder wenn das eingesetzte Personal nicht ausreichend und/oder fachlich nicht qualifiziert ist. I. Auf die Region abgestimmte methodische Herangehensweise und geplante Maßnahmen 7 Punkte: präzise und konkret formuliertes Umsetzungskonzept, das inhaltlich und organisatorisch mit regionalem Bezug überzeugt 5 Punkte: Umsetzungskonzept, das nur unbedeutende Defizite aufweist 3 Punkte: Umsetzungskonzept, das kleinere Defizite aufweist 2 Punkt: Umsetzungskonzept, das größere Defizite aufweist, aber noch brauchbar ist 0 Punkte: im Umsetzungskonzept nicht genannt oder ein Umsetzungskonzept, das aufgrund seiner Defizite nicht brauchbar ist max. 7 Punkte II. Qualifikationen des Projektteams max. 7 Punkte III. Arbeits- und Zeitplan max. 7 Punkte IV. Gesamteindruck Aufgabenverständnis und Konsistenz LEADER-Methode, brachenübergreifend und beteiligungsorientiert max. 7 Punkte Honorar 30 % max. 12 Punkte Berechnung: Der Bieter mit dem geringsten Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die Punkte der weiteren Bieter berechnen sich wie folgt: Preis Bestbieter / Preis weiterer Bieter x Maximalpunktzahl. Wenn die sich hierbei ergebende Zahl keine ganze Zahl ist, wird sie kaufmännisch auf die nächste ganze Zahl gerundet. Bei Punktegleichstand entscheidet zunächst die höhere Punktzahl für die Methodik. Liegt weiterhin ein Punktegleichstand vor, entscheidet das Los.

 

5. Fristen Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen endet am 22.08.2025. Das Angebot muss bis 29.08.2025, 12:00 Uhr beim Auftraggeber eingegangen sein. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.06.2026 Leistungsfrist/Vertragslaufzeit Es ist vorgesehen, die Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten nach Zuschlagserteilung abzuschließen. Mit genehmigter Begründung der Bewilligungsbehörde kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit erfolgen.

 

6. Schlussbestimmungen Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 46 UVgO. Die eingereichten Angebotsunterlagen des Bewerbers verbleiben bei der ausschreibenden Stelle.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 195523 vom 12.08.2025