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Titel
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Offenburg-Grißheim: Durchführung der Biotoptypenkartierung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberDie Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
AusführungsortDE-70329 Stuttgart
Frist30.04.2025
Vergabeunterlagenvergabe.autobahn.de/…/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195eacdc312-1970c8b593f8f53
Beschreibung

1. Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest

Augsburger Straße 748

70329 Stuttgart

Telefonnummer: +49 711342500


E-Mail: vergabe.suedwest@autobahn.de

www.autobahn.de


Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben.


2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung.


3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen).


4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):.


5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Durchführung der Kartierung für den Bau einer LWL-Streckenfernmeldekabelanlage entlang der A5 zwischen Offenburg und Grißheim Menge und Umfang: Zur Behebung des bestehenden Datenengpasses in der Fernverkehrsebene soll zwischen der Autobahnmeisterei Offenburg und dem Kabelhaus Grißheim (südlich von Freiburg) ein Glasfaserkabel verlegt werden. Das Kabel wird westlich der A5 von Offenburg nach Grißheim verlegt, je nach vorhandener Geländeform am Dammfuß bzw. an der Böschungskrone. Zwischen Offenburg und der Anschlussstelle Ettenheim wurden bereits 21,5 km Leerrohre verlegt. Es fehlt somit noch der Abschnitt von Ettenheim bis Grißheim (BAB-km 777+909) inklusive der LWL-Kabelleitung, die in die Leerrohre verlegt wird. Aus einer früheren Untersuchung im Jahr 2019 liegt sowohl eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung als auch eine Prüfung der Verträglichkeit der FFH Gebiete und der europäischen Vogelschutzgebiete vor. Später sollte der Untersuchungsumfang zur Umweltplanung mit den UNB’en abgestimmt werden, sie haben inzwischen alle Stellungnahmen und Anregungen in die Relevanzprüfung eingearbeitet. Es wurde aber in der Relevanzprüfung Potential für Eidechsen und Haselmäuse festgestellt, je nach konkretisierter Planung müssen auch Vögel und Fledermäuse noch vertieft untersucht werden. Daher die Durchführung der Kartierung dieser Arten. Ziel der Kartierung ist die Erstellung einer Karte mit den sensiblen Bereichen im Baufeld/im Bereich der Zuwegung, um sicherzustellen, dass die hochwertigen Bereiche im Rahmen der Planung und Bauausführung nach den Vorgaben der Vermeidungsmaßnahmen behandelt werden. Ort der Leistung: Deutschland.


6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung.


7. Nebenangebote sind nicht zugelassen.


8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: 15.03.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist:.


9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter (URL:) vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Siehe oben Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Siehe oben Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Siehe oben.


10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.04.2025 11:00 Ablauf der Bindefrist: 05.06.2025.


11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:.


12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:.


13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: - Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Angebotsabgabe. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.


14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis Ja.


15. Sonstiges:

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 193106 vom 10.04.2025