Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
NLWKN Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76a
30453 Hannover
DE-30453 Hannover
16.10.2025
a) Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
E-Mail: daniel.maniak@lzn.de
Zuschlag erteilende Stelle Bezeichnung Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover Postanschrift Podbielskistraße 166 Ort 30177 Hannover E-Mail: daniel.maniak@lzn.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRCB1 Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRCB1/documents
b) Art und Umfang der Leistung Für den NLWKN soll im Rahmen des durch das NLWKN Wolfsbüro durchgeführte Wolfsmonitoring Untersuchungen zur allgemeinen Nahrungszusammensetzung von niedersächsischen Wölfen anhand von Losungsproben vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
c) Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Ausführungsfrist beginnt einen Tag nach der Erteilung des Zuschlags (Datum des Zuschlagsschreibens). Die Leistungserbringung hat innerhalb des in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Zeitraums zu erfolgen. Sofern für das Jahr 2026 ebenfalls Haushaltsmittel für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber ein einseitiges Optionsrecht, den Auftragnehmer auch für diesen Zeitraum mit der Leistungserbringung zu den angebotenen Konditionen zu beauftragen. Die Ausführungsfrist beginnt in diesem Fall einen Tag nach der Beauftragung des Auftragnehmers. Der Auftrag für das Jahr 2025/2026 muss mit Ablauf des Monats Februar 2026 erfüllt sein. Die Ausführung für das Jahr 2026/2027 soll spätestens mit Ablauf des Monats Februar 2027 erfolgt sein.
d) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
e) Nebenangebote werden nicht zugelassen. Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
f) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 6 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 41 Abs. 2 und 3 UVgO steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Es sind mindestens drei Referenzen, aus welchen die Erfahrungen in der Metabarcoding-Analyse von Losungen hinsichtlich Beute-Säugern hervorgehen, anzugeben. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. Sonstige Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels die diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise), dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Wesentliche Zahlungsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
g) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 16.10.2025 um 10:00 Uhr
h) Bindefrist des Angebots 01.12.2025
i) Zusätzliche Angaben Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 3 Absatz 1 NTVergG nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 2. Februar 2017. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen. Angebote sind elektronisch einzureichen. Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen. Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
j) Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRCB1