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Titel

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Rahmenvereinbarung Schadstoffanalytik & Rückbaukonzept

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

SEG Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co. KG
Bochumer Straße 140-142
45889 Gelsenkirchen

Ausführungsort

DE-45886 Gelsenkirchen

Frist

22.09.2025

Beschreibung

a) Name SEG – Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co.KG

Bochumer Str. 140/142

45886 Gelsenkirchen

Telefon: +49 221 951 9089 Fax

 

E-Mail: l.itschert@cbh.de 

 

Internet seg-gelsenkirchen.de

Adresse für elektronische Angebote www.subreport.de/E43744657

 

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, UVgO Vergabenummer

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.

 

d) Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle): Ort der Leistung: 45886 Gelsenkirchen Art der Leistung: Rahmenvereinbarung Schadstoffanalytik & Rückbaukonzept Umfang der Leistung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Anfertigung von Schadstoffkatastern sowie Rückbau- und Entsorgungskonzepten im Rahmen von abrissvorbereitenden Maßnahmen diverser sog. „Problemimmobilien“ der SEG. Die Beauftragung erfolgt jeweils per Einzelabruf, während der Vertragslaufzeit sind mindestens 10 und maximal 40 Immobilien zu untersuchen. Für die Erstellung der Schadstoffkataster erfolgt eine Ortsbegehung durch den Auftragnehmer inkl. Probeentnahme verdächtiger, d.h. potenziell belasteter Baumaterialien. Die Identifikation zu erprobender, potentiell belasteter Baumaterialien, ist Teil der erbrachten Leistung. Die Proben hat der Auftragnehmer anschließend, z.B. durch Hinzuziehung eines Labors, zu analysieren und die Ergebnisse dem Auftraggeber textlich im Rahmen des Schadstoffkatasters zur Verfügung zu stellen. Aufbauend auf den Ergebnissen des Schadstoffkatasters ist jeweils ein Rückbau- und Entsorgungskonzept zu erstellen, das die vorgesehenen Arbeitsschritte, die einzusetzenden Verfahren, die Trennung und Entsorgung der anfallenden Abfälle sowie die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Umgang mit vorhandenen Gebäudeschadstoffen, darstellt. Das Rückbau- und Entsorgungskonzept ist dem Auftraggeber in Textform zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer steht darüber hinaus für Ortstermine zur Einweisung von Folgegewerken zur Verfügung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.subreport.de/E43744657 barrierefrei zur Verfügung gestellt. 2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese möglichst verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist die Anlage 9 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. 3. Das Verfahren wird über die eVergabeplattform www.subreport.de/E43744657 durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich /telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. 6. Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz NordrheinWestfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). 7. Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße ist das Landgericht Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen, Tel.: 02018030, Fax: 02018032080, www.lg-essen.nrw.de

 

e) Aufteilung in Lose: nein

 

f) Zulassung von Nebenangeboten: nein

 

g) Ausführungsfrist: Leistungszeitraum: Zwei Jahre ab Zuschlagserteilung.

 

h) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.subreport.de/E43744657 Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

 

i) Angebots- und Bindefrist: Ablauf der Angebotsfrist: am 22.09.2025 um 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 17.10.2025

 

j) Geforderte Sicherheitsleistungen:

 

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen:

 

l) Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen: 1. Erforderlich ist eine Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden oder alternativ die Abgabe einer Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, Anlage 3. Der geforderte Nachweis muss im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erbracht werden. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Anlage 9) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. 2. Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Anlage 4. Mindestens erforderlich ist ein Gesamtumsatz von jeweils 400.000 Euro netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Anlage 9) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. 3. Erforderlich ist außerdem eine Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl, Anlage 5. Mindestens erforderlich sind 5 Beschäftigte (Fulltime equivalent - FTE; eine Vollzeitstelle entspricht 40 Arbeitsstunden/Woche, wobei die Arbeitslast einer Vollzeitstelle auch durch Summierung mehrerer Teilzeitstellen erreicht werden kann) zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Anlage 9) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen. 4. Erforderlich ist die Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten, Anlage 6. Mindestens erforderlich sind drei Referenzen, bei denen jeweils ein Schadstoffkataster und ein Rückbaukonzept für eine Immobilie erstellt wurde. Die Leistungen müssen in den letzten fünf Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist) vollständig erbracht und abgenommen worden sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Erklärung erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Anlage 9) beifügen. In diesem Fall müssen die eignungsverleihenden Unternehmen die Leistungsbestandteile erbringen, für die sie ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen. 5. Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 31 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB vorliegen (Anlage 1). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben. 6. Erforderlich ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vorliegen (Anlage 2). Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. zusätzlich zu dem Bieter selbst auch das eignungsleihende Unternehmen eine solche Eigenerklärung abgeben.

 

m) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen   Sonstiges: 7. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 7) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1+2) sowie die Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland (Anlage 10) abzugeben. 8. Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern ist ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen (Anlage 8). 9. Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket der EU (VO (EU) 2022/576 Russland), Anlage 10. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. 10. Erforderlich ist die Angabe eines Ansprechpartners (Projektleiters), der über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Geowissenschaf-ten/Geologie/Geotechnik/Bauingenieurwesen/Architektur oder vergleichbar, mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Abbruch oder Schadstofferkundung und Kenntnis über relevante Vorschriften (TRGS 519 Asbest, TRGS 524 Sanierungsarbeiten im kontaminierten Bereich, TRGS 521 Mineralwolle-Dämmstoffe, TRGS 553/554 PAK, PCB, Holzschutzmittel) verfügt (Anlage 12). Entsprechende Nachweise sind auf gesonderte Rückfrage des Auftraggebers vorzulegen, bei Angebotsabgabe genügt die Eigenerklärung auf Anlage 12. Ein Austausch des Ansprechpartners steht unter Zustimmungsvorbehalt der Auftraggeberin.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 196249 vom 11.09.2025