Titel | Beschaffung Markierungstonnen für die Markierung von Messstellen zur Seegangsmessung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Lieferauftrag (VOL) | |
Auftraggeber | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg | |
Ausführungsort | DE-22880 Wedel | |
Frist | 29.04.2025 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=763169 | |
Beschreibung | 1. a) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg E-Mail: vergabestelle@bsh.de b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a). 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 1114/006/00044 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 29.04.2025 - 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 31.05.2025 c) Sprache Deutsch. 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 29.04.2025 - 10:00 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Es sollen vier Markierungstonnen inklusive Verankerungsmaterial geliefert werden, die für die Markierung von ozeanographischen Messstellen, im Rahmen der Flächenvoruntersuchungen, für die Ausschreibungsverfahren nach § 10 WindSeeG vorgesehen sind. Es ist jegliches Verankerungsmaterial zu liefern, welches zur Verankerung der Markierungstonnen benötigt wird (Ankerstein, Verankerungsketten bzw. Verankerungsseile, sonstiges Zubehör). c) Ort der Leistungserbringung BSH beim Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg Bauhof Wedel Deichstraße 7-9 22880 Wedel. 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Die Lieferleistung ist so zu erbringen, dass die Prüfung der Lieferleistung und die Rechnungsstellung bis spätestens zum 15.11.2025 erfolgen kann. 10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B). Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung: Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen. Für eine erfolgreiche Einreichung Ihrer Rechnung müssen die Leitwegs-ID 991-01889-13 und - sofern vorhanden - die Bestellnummer auf der eRechnungs Plattform eingegeben werden. Zugang erhalten Sie unter xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do . Rechnungszugang und Fälligkeit Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH entsprechen, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch gestellt werden, gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB sowie § 17 VOL/B bzw. § 16 VOB/B. 11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen dummy.suitabilityCriteria-467fcd84-2a6e-4687-98b7-ae71ed45c4b9 12. Zuschlagskriterien Die in dieser Ausschreibung eingereichten Angebote werden nach dem in diesem Abschnitt dargestellten Bewertungsschema bewertet: - Preis 90% - Nachhaltigkeit 10% Das genaue Bewertungsschema lässt sich den Vergabeunterlagen im Dokument "Anlage_A_Gewichtung_der_Zuschlagskriterien" entnehmen. 14. Sonstige Angaben ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN: - Angebotsschreiben - Eigenerklärung zur Eignung - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russland Sanktionen) - Leistungsverzeichnis - ggf. Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer) - ggf. bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer - ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - ggf. Umweltmanagementzertifikat nach DIN EN ISO 14001, 50001 oder EMAS (falls vorhanden) - Produktdatenblätter / ggf. Zertifikate der angebotenen Bojen AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN: - Urkalkulation DATENSCHUTZ Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien ,betreffen. Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 193072 vom 07.04.2025 |