Sie sehen Ausschreibungen der letzten 100 Tage, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.
Titel
Drucken  
Erstellung einer FFH-Vorprüfung sowie die optionale Erstellung der FFH-Prüfung gemäß §34 BNatSchG
Drucken  
VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)
VergabestelleIBA Hamburg GmbH
Am Zollhafen 12
20539 Hamburg
AusführungsortDE-20539 Hamburg
Frist09.05.2025
Vergabeunterlagenwww.deutsche-evergabe.de/…/9d7a97a3-e378-475f-83e9-0b6ea0e7a2ad
Beschreibung

1. IBA Hamburg GmbH

Am Zollhafen 12

20539  Hamburg

Telefon +49 40226227114

Telefax +49 40226227315


E-Mail: tanja.stapelbroek@iba-hamburg.de


2. Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO.


3. die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Elektronische Angebote sind zugelassen Textform (§ 126b BGB) ist erlaubt Digitale Signatur wird nicht unterstützt.


4. gegebenenfalls in den Fällen des § 29 Absatz 3 die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Daten während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsverfahrens. [https-Übertragung]. Die Unterlagen können Sie unter www.deutsche-evergabe.de herunterladen.


5. Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen n.def. Titel Erstellung einer FFH-Vorprüfung sowie die optionale Erstellung der FFH-Prüfung gemäß §34 BNatSchG Beschreibung Die IBA Hamburg beabsichtigt, die Erstellung eines Gutachtens zur FFH-Verträglichkeitsvorprüfung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens NF 75 in Hamburg Neugraben zu beauftragen. Sollte im Rahmen der FFH-Vorprüfung die Erforderlichkeit einer FFH-Prüfung festgestellt werden, ist diese hiermit mit zu beauftragen. Das Plangebiet liegt in Stadtrandlage mit direkter Anbindung zum S-Bahnhof Neugraben. Die Grundlage der Entwicklung stellt der seit 2006 geltende Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65 (B-Plan NF 65) dar. Im potenziellen Wirkraum des Bebauungsplans liegt ein NA-TURA 2000-Gebiet. Daher ist bereits eine die Verträglichkeit des Plangebietes bereits geprüft worden. Dies ist in der Verträglichkeitsprüfung 2003 festgehalten worden. Bei der Realisierung des neuen Wohnquartiers hat sich die Notwendigkeit für eine Umplanung und Nachverdichtung des insgesamt rund 8,1 ha großen Teilgebietes Königswiesen im Süden und Westen des Quartiers Vogelkamp Neugraben herausgestellt. Vor diesem Hintergrund ist auch ein neues Bebauungsplanverfahren (Neugraben-Fischbek 75) erforderlich. Auf dem Gebiet sollen Flächen für ca. 400 Wohneinheiten und 3.300 m² BGF Gewerbe ermöglicht werden. Die Haupterschließung des Plangebiets erfolgt über die in Ost-West-Richtung verlaufenden, bestehenden Straßenzüge “Königswiesen” und “Am Aschenland”. Die Feinerschließung der Baufelder 0 und 1 erfolgt durch die im Mischverkehrsprinzip neu geplante Wohnstraße “Am Röhricht”. Aufgrund des neuen Verfahrens und der Erhöhung der Baudichte ist eine erneute Vorprüfung zur Verträglichkeit der Maßnahmen mit den Erhaltungs- und Schutzzielen dieses Gebiets (Natur- und EU-Vogelschutzgebiet „Moorgürtel“) durchzuführen. ausf. Beschreibung Seite 1 / 3 Leistungsbeschreibung FFH-Vorprüfung: Eine Vorprüfung der Vereinbarkeit der im Bebauungsplan vorgesehenen Festsetzung einer großflächigen Entwicklung gemischtgenutzter Bauflächen einschließlich der Verkehrsanbindung und den davon ausgehenden Belastungen mit den Schutzzielen des Natur- und EU-Vogelschutzgebiet „Moorgürtel“ ist zu erstellen und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen sind zu benennen. Vorab ist ein Zwischenstand mit der IBA Hamburg, der Behörde für Umwelt und Energie sowie dem Bezirksamt Harburg, Fachbereich Landschaftsplanung abzustimmen. Ziel des Gutachtens ist die gutachterliche Einschätzung, ob erhebliche Beeinträchtigungen des Natur- und EU- Vogelschutzgebietes eintreten können und ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich wird. Folgende Leistungen sind zu erbringen: • Beschreibung des Schutzgebiets und dessen Schutzzweck sowie Erhaltungsziele inkl. Auswertung der Standarddatenbögen • Benennung der Wirkfaktoren des Vorhabens und deren Auswirkungen auf das Schutz-gebiet sowie auf diejenigen Arten, die für das jeweilige Gebiet als Erhaltungsziele prüfungsrelevant sind • Erarbeitung einer gutachterlichen Einschätzung / Konfliktanalyse • Überprüfung der bereits umgesetzten Maßnahmen insbesondere zum Schutz des Wachtelkönigs (Verträglichkeitsprüfung NF65) • Benennung der erforderlichen Schutzmaßnahmen Das Angebot soll zudem mindestens zwei Abstimmungstermine und eine Überarbeitung der Entwurfsversion enthalten. Als Kalkulationsansatz werden 100 Stunden veranschlagt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Stunden. Die FFH-Vorprüfung ist schriftlich (digital) zu erstellen. OPTIONAL: Leistungsbeschreibung FFH-Prüfung: Sollte im Rahmen der FFH-Vorprüfung die Erforderlichkeit einer FFH-Prüfung festgestellt wer-den, ist diese zu erstellen. Die Leistungsbausteine der FFH-Vorprüfung sind ausführlich zu bearbeiten. Aufgabe ist die Bewertung der Erheblichkeit des Eingriffs und die Entwicklung von Minderungsmaßnahmen zur Absicherung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens. Diese sind in enger Abstimmung mit der BUKEA, dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Harburg und dem Auftraggeber zu entwickeln. Darüber hinaus ist eine umfangreiche Abstimmung mit dem Auftragnehmer für das arten- und biotopschutzfachliches Gutachten (PGM) erforderlich, das ebenfalls detaillierte und flächenscharfe Ausgleichsmaßnahmen entwickelt hat. Das Angebot soll zudem mindestens zwei Abstimmungstermine und eine Überarbeitung der Entwurfsversion enthalten. Als Kalkulationsansatz werden 200 Stunden veranschlagt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Stunden. Die FFH-Prüfung ist schriftlich (digital) zu erstellen. Optionale Stunden: Die im Rahmen der Planung ergänzenden oder nicht vorhersehbaren Leistungen sollen separat mit einem Stundenansatz von 50 Stunden angeboten und nach Beauftragung auf Nach-weis zum genannten Stundensatz abgerechnet werden. Erfüllungsort: 20539  Hamburg  .


6. gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: losweise Vergabe: ist nicht vorgesehen.


7. gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten: Zulässigkeit Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.


8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Laufzeit in Monaten: 5 Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden. Seite 2 / 3.


9. die elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Die Vergabeunterlagen stehen digital über die Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9d7a97a3-e378-475f-83e9-0b6ea0e7a2ad.


10. die Teilnahme- oder Angebots- & Bindefrist: Angebotsfrist Die Frist endet am 09.05.2025 um 14:00 Uhr. Bindefrist Die Bindefrist für abgegebene Angebote endet am 09.06.2025.


11. die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben.


12. die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: keine Angaben.


13. die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: keine allgemeinen Angaben Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen: Erklärung zu Gewerbemeldung • Erklärung zu Haftpflichtversicherung •.


14. die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Preis - Gewichtung: 100 Sonstiges: Hinweis EuGH Urteil Im Rahmen der Ausschreibung weist die Auftraggeberin auf das Urteil des Europäischen Ge-richtshofs vom 12. September 2024 hin (Urt . v. 12.09.2024 C- 66/23). In den erweiterten in-haltlichen Anpassungen an die Schutzziele und -inhalte in EU-Vogelschutzgebieten beschlos-sen wurden. Dies betrifft auch das Naturschutzgebiet und EU- Vogelschutzgebiet Moorgürtel. Gemäß dieser neuen, ab jetzt europaweit gültige Rechtsprechung sind Erhaltungsziele und Maßnahmen für alle in einem EU-Vogelschutzgebiet vorkommenden Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie sowie für alle dort regelmäßig vorkommenden Zugvogelarten festzule-gen. Vor diesem Hintergrund werden bei den Erhaltungszielen für das EU-Vogelschutzgebiet Moorgürtel neben Wachtelkönig und Neuntöter bei noch weiteren Vogelarten die Auswirkun- gen des Bauvorhabens zu prüfen sein. Im Ergebnis des Urteils und der nachfolgenden Würdigung und Diskussionen bleibt festzuhal-ten: - Das Urteil gilt unmittelbar, es ist ohne Übergangsfrist anzuwenden bzw. zu beachten - Es sind Erhaltungsziele und -maßnahmen für alle in einem EU-Vogelschutzgebiet vor-kommenden Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (Art. 4 Abs. 1 V-RL) sowie für alle dort regelmäßig vorkommenden Zugvogelarten i.S.d. Art. 4 Abs. 2 V- RL – und nicht nur für die Arten, für die das Gebiet ausgewiesen wurde – festzulegen - Es können Prioritäten für die Erreichung der Erhaltungsziele festgelegt werden, insofern ist eine Gewichtung der in einem EU-Vogelschutzgebiet vorkommenden Vogelarten möglich - Prüfungsgegenstand der FFH-Verträglichkeitsprüfung für EU-Vogelschutzgebiete sind diejenigen Arten, die für das jeweilige Gebiet als Erhaltungsziele festgelegt sind. Es ist für den jeweiligen Einzelfall zu bestimmen, welche in Art. 4 Abs. 2 oder Anhang I V-RL aufge-führten Arten in die Festlegung der Erhaltungsziele für das entsprechende Gebiet einzu-beziehen sind Zur Einordnung des Arbeitsaufwandes sind im Anhang der Kriterienkatalog zur Ermittlung der relevanten Vogelarten gemäß EuGH-Urteil C-66/23 und eine vergleichbare Datenmatrix für die Einordnung der Vogelarten aus dem naheliegenden Bebauungsplangebiet Fischbeker Reet-hen (NF67) beigefügt. Für das Gebiet der Königswiesen (NF75) ist die Überarbeitung der Da-tenmatrix von der BUKEA noch ausstehend. Zeitpunkt der Publikation: 17.04.2025 - 16:00 Uhr Seite 3 / 3

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 193510 vom 24.04.2025