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Titel

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Durchführung von Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Ausführungsort

DE-70173 Stuttgart

TED Nr.

21953-2015

Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)

Räpplenstraße 17

Beschaffung Infrastruktur (TEI 3)

70191 Stuttgart

DEUTSCHLAND

 

E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com

 

Fax: +49 6926521939

 

Internet: http:// www.deutschebahn.com

 

I.2) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste

 

I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

 

II.1) Beschreibung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Stuttgart, Bonatzbau, Bestandsstatik.

 

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Dienstleistungen

 

Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 70173 Stuttgart. NUTS-Code DE11

 

II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

 

Erstellung einer Bestandsstatik für das Bonatzgebäude des Hbf Stuttgart, um zu einer geschlossenen Darstellung und Nachweisführung der Einzelbauteile sowie des Gesamtsystems zu gelangen. Festlegung eines Ordnungssystems mit Definition von Positionsnummern. Erstellung von Lastenplänen. Standsicherheitsnachweise unter Berücksichtigung aktuell gültiger Normen sowie der Ergebnisse aus Materialerkundungen. Erdbebennachweis. Darstellung von Maßnahmen, um die dauerhafte Standsicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Zusammenstellung der Bestandsstatik, einer sinnvollen Ablageorganisation und ihrer Verlinkung.

 

II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71000000

 

II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

 

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

 

II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert

 

II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert Wert: 225 000 EUR ohne MwSt

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Verfahrensart

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb I

 

V.2) Zuschlagskriterien

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot

 

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

 

IV.3) Verwaltungsangaben

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: 14TEI12500

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2013/S 227-395612 vom 22.11.2013

 

Abschnitt V: Auftragsvergabe

 

V.1) Auftragsvergabe und Auftragswert

 

V.1.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 14.1.2015

 

V.1.2) Angaben zu den Angeboten

 

Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

 

V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Jäger Ingenieure GmbH Wichernstr. 12 01445 Radebeul DEUTSCHLAND

 

V.1.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 225 000 EUR ohne MwSt

 

V.1.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

 

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND

 

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

 

VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND

 

VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16.1.2015

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 132431 vom 22.01.2015

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