Titel | Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der Grundwassersanierung zur Reinigung von i. W. MKW und LHKW | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Ausführungsort | DE-60314 Frankfurt am Main | |
TED Nr. | 41967-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) HIM GmbH Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG Waldstraße 11 64584 Biebesheim DEUTSCHLAND Telefon: +49 62588953712 Fax: +49 62588953322 E-Mail: dieter.riemann@him.de Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:Internet: http://http://www.him.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Sonstige: Öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Frankfurt, ehemalige Mineralöl-Raffinerie Dollbergen. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Dieselstraße 35, 60314 Frankfurt. NUTS-Code DE712 II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der Grundwassersanierung zur Reinigung von i. W. MKW und LHKW aus Grundwasser sowie zur Absaugung von Ölphasen am Standort der ehemaligen Mineralölraffinerie Dollbergen in Frankfurt. Die im Ausführungszeitraum 1/2015 bis 12/2017 zu erbringenden Ingenieurleistungen umfassen schwerpunktmäßig folgende Leistungen: 1. Ingenieurleistungen zur Planung und Begleitung von Grundwassersanierungsmaßnahmen; 2. Ingenieurmäßige Kontrolle des Anlagenbetriebes und Abstimmungen mit der Betreiberfirma, einschließlich Dokumentation; 3. Erstellung einer Variantenstudie (Sanierungsuntersuchung Grundwasser) zur Prüfung des natürlichen Selbstreinigungspotentials; 4. Erstellung einer Sanierungsplanung (Grundwasser) – voraussichtlich in 2016 geplant; 5. Genehmigungsrechtliche Planung einer Grundwassersanierungsanlage und Begleitung der Baumaßnahmen – voraussichtlich in 2016 geplant; 6. Erstellung einer Sanierungsplanung (Boden), Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der geplanten Leistungen sowie Begleitung der durchzuführenden Maßnahmen – voraussichtlich in 2017 geplant; 7. Ingenieurtechnische Begleitung bei Abbruchmaßnahmen von Gebäuden sowie Planung und Begleitung bei der Entsorgung von Abfällen – voraussichtlich in 2017 geplant. II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71000000, 71300000, 71313000, 90713000 II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert Wert: 296 549 EUR ohne MwSt Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber ASG/13/289/8 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 140-251476 vom 24.7.2014 Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Frankfurt, ehemalige Mineralöl-Raffinerie Dollbergen V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 19.12.2014 V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 5 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde CDM Smith Consult GmbH Neue Bergstraße 13 64665 Alsbach DEUTSCHLAND Telefon: +49 62575040 Internet: www.cdmsmith.com V.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 296 549 EUR ohne MwSt V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2) Zusätzliche Angaben: Nachr. HAD-Ref.: 3917/39. Nachr. V-Nr/AKZ: ASG/13/289/8. VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Fax: +49 6151125816 / 6151126834 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit: 1. der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB). Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101 b Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist. VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Fax: +49 6151125816 / 6151126834 VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 3.2.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 132541 vom 09.02.2015 |