Titel | Vertrag über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftragnehmer | Sysberry GmbH Niederlassung Hamburg Harburger Schloßstraße 18 21079 Hamburg | |
Ausführungsort | DE-20354 Hamburg | |
TED Nr. | 17296-2016 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Finanzbehörde Hamburg Gänsemarkt 36 20354 Hamburg Fax: +49 40427310686 Telefon: +49 40428231369 E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de Internet: www.hamburg.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe und Hafenbereich (Sofortmaßnahmen). II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hamburg. NUTS-Code DE600 II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die Vergabestelle beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe- und Hafenbereich (Sofortmaßnahmen). Der AN muss darüber hinaus Ölwehrgerät Prüfen und Warten. II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 90733000, 90733100, 60651300, 90741000 Beschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung. Überwachung oder Eindämmung von Oberflächengewässerverschmutzungen. Einsatz von Schiffen zur Bekämpfung von Umweltverschmutzungen. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ölverschmutzungen. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Wert: 232 000 EUR ohne MwSt Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Aktenzeichen 153-2/18; Vergabenummer 2015000147 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 179-325469 vom 16.09.2015 Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: 2015000147 Los-Nr: Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen im Gewässer- und Uferbeichen sowie von Kaimauern im Elbe und Hafenbereich (Sofortmaßnahmen) V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 22.12.2015 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Green Ports (Hamburg) GmbH Harburger Schlossstraße 18 21079 Hamburg Deutschland V.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 232 000 EUR ohne MwSt V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: ja Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.2) Zusätzliche Angaben: Diese Leistung wird vorübergehend (Interimsvergabe) nur für den Zeitraum vom 1.1.2016, 0Uhr bis 30.6.2016, 24 Uhr (Verlängerungsoptionen bis maximal 31.10.2016, 24 Uhr) vergeben. In der Zwischenzeit wird ein neues Vergabeverfahren vorbereitet. VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Finanzbehörde Große Bleichen 27 20354 Hamburg Deutschland Telefon: +49 40428231448 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14.01.2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 135019 vom 20.01.2016 |