Titel | Durchführung einer photogrammetrischen Digitalisierung des historischen Luftbildbestandes | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftragnehmer | GTA GeoService GmbH Lindenstr. 63 17033 Neubrandenburg | |
Ausführungsort | DE-80331 München | |
TED Nr. | 17956-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Landeshauptstadt München – Kommunalreferat Roßmarkt 3 München 80331 Deutschland Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt München – Kommunalreferat – Recht und Verwaltung – Zentrale Dienste – Submissionsbüro Telefon: +49 89233-20523 Fax: +49 89233-98920523 NUTS-Code: DE212 E-Mail: submissionen.kom@muenchen.de Internet: www.muenchen.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Photogrammetrische Digitalisierung des historischen Luftbildbestandes der Landeshauptstadt München. Referenznummer der Bekanntmachung: 2016-005 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71355100 II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die photogrammetrische Digitalisierung des historischen Luftbildbestandes der Landeshauptstadt München. Dieser umfasst ca. 31 146 analoge Bilder und wird aus Gründen der Transportsicherheit und Verfügbarkeit in 2 Chargen digitalisiert. Zielsetzung der hier behandelten Leistung ist es, den Luftbildbestand der Landeshauptstadt München photogrammetrisch so digitalisieren zu lassen, dass die Voraussetzungen für eine befliegungsweise Aerotriangulation und Mosaikierung erfüllt sind. Die Auftraggeberin liefert das Bildmaterial in 2 Chargen à ca. 15 500 Bilder an den Auftragnehmer zum Scan an. Der Auftragnehmer hat unter anderem die ehemaligen DIN-Normen 18740-1 sowie 18740-2, soweit sie hier einschlägig sind, einzuhalten. Die gescannten Luftbilder müssen messtechnischen Anforderungen genügen und für photogrammetrische Auswertungen geeignet sein (Einzelheiten: siehe Leistungsbeschreibung § 2). II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): Wert ohne MwSt.: 112.785,94 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE212 Hauptort der Ausführung: Ort der Scanarbeiten ist die Betriebsstätte des Auftragnehmers. Nähere, zwingende Voraussetzungen zum Ort der Scanarbeiten sind der Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2.1 zu entnehmen. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die photogrammetrische Digitalisierung des historischen Luftbildbestandes der Landeshauptstadt München. Dieser umfasst ca. 31 146 analoge Bilder und wird aus Gründen der Transportsicherheit und Verfügbarkeit in 2 Chargen digitalisiert. Zielsetzung der hier behandelten Leistung ist es, den Luftbildbestand der Landeshauptstadt München photogrammetrisch so digitalisieren zu lassen, dass die Voraussetzungen für eine befliegungsweise Aerotriangulation und Mosaikierung erfüllt sind. Die Auftraggeberin liefert das Bildmaterial in 2 Chargen à ca. 15 500 Bilder an den Auftragnehmer zum Scan an. II.2.5) Zuschlagskriterien: Preis II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Beginn der Ausführung: spätestens 1.4.2017 Ende der Ausführung: spätestens 31.3.2021. Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 219-399018 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Photogrammetrische Digitalisierung des historischen Luftbildbestandes der Landeshauptstadt München Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses: 11.01.2017 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 5 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde GTA GeoService GmbH Neubrandenburg Deutschland NUTS-Code: DE802 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.): Gesamtwert des Auftrags/Loses: 112.785,94 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 8921762411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 8921762847 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach der Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Die unter Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle. München Deutschland VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 13.01.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 138336 vom 23.01.2017 |