Titel | Bauüberwachung für 4 geothermische Tiefbohrungen. | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Ausführungsort | DE-80992 München | |
TED Nr. | 320533-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) SWM Services GmbH Emmy-Noether-Straße 2 80287 München Fax: +49 892361-704872 Telefon: +49 892361-4872 E-Mail: gnodtke.heiner@swm.de Internet: www.swm.de Internet: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/ausschreibungen.html I.2) Gemeinsame Beschaffung I.6) Haupttätigkeit(en) Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Geothermie Schäftlarnstraße Ausführungsplanung, Bauüberwachung für 4 geothermische Tiefbohrungen. Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KWE-161026-007 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Geothermie Schäftlarnstraße Ausführungsplanung, Bauüberwachung für 4 geothermische Tiefbohrungen. II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE212 Hauptort der Ausführung: München. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Geothermie Schäftlarnstraße Ausführungsplanung, Bauüberwachung für 4 geothermische Tiefbohrungen. II.2.5) Zuschlagskriterien II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb Erläuterung: In einem vorherigen Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union sind keine geeigneten Teilnahmeanträge eingegangen. Deshalb wurde ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 50 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durchgeführt. IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 25.04.2017 V.2.2) Angaben zu den Angeboten V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 892176-2847 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MitteilungdesAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltendgemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 08.08.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 140308 vom 15.08.2017 |