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Titel
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Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberBrandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH
Hauptallee 116
15806 Zossen
AusführungsortDE-15806 Zossen
Frist25.08.2015
TED Nr.227700-2015
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) BBG Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH

Waldstadt Hauptallee 116/6

15806 Zossen

Fax: +49 3377388400


E-Mail: andreas.isenberg@bbg-immo.de

Internet: www.bbg-immo.de


Weitere Auskünfte erteilen: G.U.T. mbH Gerichtsrain 1 Herrn Winter-Pelliccioni Kontaktstelle(n): G.U.T. mbH 06217 Merseburg Deutschland E-Mail: gut@gut-merseburg.de Fax: +49 3461732828


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Juristische person des privaten rechts unter kontrolle der öffentlichen hand


I.3) Haupttätigkeit(en) Immobilienverwaltung und -verwertung Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: CKW-Schaden Chemische Reinigung Neues Lager, Jüterbog (PM 090) – Grundwassersanierung 2016-2019 – Betreiben der Grundwassersanierung.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ehemalige WGT-Liegenschaft Neues Lager, Jüterbog. NUTS-Code DE42A


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Herstellung und Betreiben der Infrastruktur für die Sanierung eines CKW-Grundwasserschadens.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90733900 Beschreibung: Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung.


II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.2) Angaben zu Optionen


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR Errichtung und Betreiben einer Grundwasserreinigungsanlage (max. Fördermenge 54 m³/h) zur Abreinigung von CKW-belastetem Grundwasser einer ehemaligen chemischen Reinigung; Lieferung und Betreiben der technischen Ausrüstung für 8 Förderbrunnen und 4 Infiltrationsbrunnen sowie einem Trafo.


II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen:


1. Sofern die LCKW-Fracht dauerhaft (mind. 3 Monate ohne Unterbrechung) die Konzentration von 10 mg/l unterschreitet, wird dem AG folgende Option eingeräumt: Der AN muss die bestehende GWRA mit dem Ziel umrüstet, die Betriebskosten einschließlich der Kosten für Verbrauchsmittel (Chemikalien, Strom, Gas) zu senken.


2. Dem Auftraggeber steht die Option zu, nach dem 31.12.2019 jährlich über den Weiterbetrieb der Sanierungsinfrastruktur für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zu entscheiden. Die einmalige oder mehrfache Ausübung dieser Option erfolgt insgesamt für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren.


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 2 Beginn der Bauarbeiten: Laufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag in Höhe von 1 v. H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge), d. h. der zu bezuschlagenden Angebotssumme, als Besondere Vertragsbedingung.


III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Vergabeunterlagen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Eine Bietergemeinschaft hat bei Abgabe eines Angebotes mit diesem auf Formblatt VHB 234 eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, wonach die Unternehmen der Bietergemeinschaft im Fall der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausführen. Der im Formblatt zu bezeichnende bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich.


III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung gem. Formblatt FB124; Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (auch für alle Nachauftragnehmer mit einem Leistungsanteil > 1 % an Gesamtumfang der Leistung).


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Verlangte Unterlagen und Angaben zur Eignung: Eigenerklärung über die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Berufshaftpflichtdeckung (Nachweisverlangen durch Vorlage der Versicherungsbestätigung/Police vorbehalten); im Falle von Bietergemeinschaften: durch jedes Mitglied zu erklären.


Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 1 500 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Verlangte Unterlagen und Angaben zur Eignung:


1. Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner, des Leistungszeitraumes, des Auftragswertes sowie eine Projektbeschreibung mit Darstellung der Schadstoffparameter und der Rohwasserkonzentrationen zu Sanierungsbeginn;


2. Nachweis zur Akkreditierung für die Leistungen zur analytischen Eigenüberwachung;


3. Eigenerklärung über die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.


Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Folgende Mindeststandards fordert der Auftraggeber: Es gelten im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen folgenden Mindestkriterien:


— mind. 3 Projekte mit einem Projektvolumen von mehr als 100 000 EUR/a (netto) innerhalb der letzten 5 Jahren, bei denen der Betrieb einer Grundwassersanierung (GW-Förderung) Leistungsgegenstand war;


— mindestens 2 Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre, bei denen die Abreinigung von CKW-belasteten Wässern mit Konzentrationen >50 mg/l Leistungsgegenstand war;


— mindestens 1 Projekt in den letzten 5 Jahren, bei denen gereinigtes Grundwasser reinfiltriert wurde.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart Offen


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: PM 090


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 25.08.2015 - 23:59 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 50 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen werden erst versendet, wenn die Kosten an ARGE Berloga c/o G.U.T. entrichtet sind. Es ist mit Banküberweisung zu zahlen auf das Konto: Empfänger: G.U.T., IBAN: DE42 8004 0000 0408 0776 00, BIC: COBADEFFXXX, Betreff: GW-Sanierung PM 090.


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 31.08.2015 - 13:00


IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 02.11.2015


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 31.08.2015 - 13:00 Ort: Vergabestelle, siehe I.1).


Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben Keine.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Deutschland


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist: § 101a GWB:


(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.


(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 107 GWB:


(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.


(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.


(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:


1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,


2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26.06.2015

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 133659 vom 02.07.2015