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Titel
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Durchführung von Baugrunderkundung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberAmt für Neckarausbau Heidelberg
Vangerowstr. 20
69115 Heidelberg
AusführungsortDE-74081 Heilbronn
Frist20.03.2014
Beschreibung

a) Amt für Neckarausbau Heidelberg

Vangerowstr. 20

69115 Heidelberg

Telefon 06221 / 507-401 Fax 06221 / 507-455


E-Mail: vergabestelle.anh@wsv.bund.de

Internet: www.anh.wsv.de


b) Vergabeverfahren


Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 231.2-PSÜ.30.04.14B02


c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Keine Vergabe auf elektronischem Wege


d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen


e) Ort der Ausführung: 74081 Heilbronn-Horkheim, 74348 Lauffen am Neckar


f) Art und Umfang der Leistung


Es sind die folgenden wesentlichen Leistungen zur Baugrunderkundung der geplanten Fischaufstiegsanlagen Horkheim und Lauffen vorgesehen: 10 Baugrundaufschlussbohrungen mit durchgehendem Kerngewinn (BK) mit Tiefen bis 20 m, Durchmesser bis ca. 324mm 5 schwere Rammsondierungen (DPH) bis zur Geräteauslastung bzw. mit Tiefen zwischen 10 und 15 m unter GOK ca. 5 hydraulische Bohrlochversuche Errichtung von 3 Grundwassermessstellen Im Baufeldbereich der Fischaufstiegsanlagen Horkheim und Lauffen müssen wegen Kampfmittelverdachtes aus der historisch-genetischen Rekonstruktion die Mehrzahl der Bohrpunkte nach erfolgter Erkundung freigegeben werden.


g) Erbringen von Planungsleistungen nein


h) Aufteilung in Lose nein


i) Ausführungsfristen


Beginn der Ausführung: Beginn der Feldarbeiten: 10 Kalendertage nach Auftragserteilung durch den AG Fertigstellung der Leistungen: Fertigstellung der Feldarbeiten: 1 Kalendermonat nach Baubeginn weitere Fristen: Übergabe aller Dokumentation: 2 Kalenderwochen nach Fertigstellung der Feldarbeiten


j) Nebenangebote nicht zugelassen


k) Anforderung der Vergabeunterlagen


Die Vergabeunterlagen sind bei der unter a) aufgeführten Stelle anzufordern Die Vergabeunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung mit der Anforderung vorgelegt wird.


l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform


Höhe der Kosten: 23,00 € Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Bundeskasse Trier Kontonummer: 59001020 BLZ, Geldinstitut: 59000000 Verwendungszweck: 1150 3225 7070 BEW 03005011 Baugrunderkundung FAA Lauffen u. Horkheim Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen. IBAN: DE81590000000059001020 BIC-Code: MARKDEF1590 Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn

- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,

- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt


k) genannten Stelle angefordert wurden, - das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.


o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Amt für Neckarausbau Heidelberg, Vangerowstraße 20, 69115 Heidelberg


q) Angebotseröffnung am 20.03.2014 um 10:00 Uhr


Ort Amt für Neckarausbau Heidelberg, Vangerowstraße 20, 69115 Heidelberg Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter


r) geforderte Sicherheiten


Es werden keine Sicherheiten gefordert.


t) Rechtsform der Bietergemeinschaften


Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.


u) Nachweise zur Eignung


Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist in den Vergabeunterlagen enthalten und steht auch im Internet unter „WSV.de" (Aktuelles/Ausschreibungen/VOB-Vergabebekanntmachung) zur Verfügung Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:

- Nachweise gemäß Formblatt 333-B “Eigenerklärung zur Eignung“, sofern eine Präqualifizierung nicht vorhanden ist

- Bauzeitenplan basierend auf der Leistungsbeschreibung und den Ausführungsfristen gem. den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)

- Urkalkulation in verschlossenem Umschlag Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

- Verpflichtungserklärungen (im Original) der im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen für die Ausführung der Leistung benannten Nachunternehmer

- Erlaubnisschein (§ 7 SprengG)

- Befähigungsschein (§ 20 SprengG)


v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 17.04.2014


w) Nachprüfung behaupteter Verstöße


Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Südwest -Nachprüfungsstelle- Brucknerstraße 2, 55127 Mainz Telefax: 06131 979-155

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 130224 vom 23.02.2014