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Titel
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Beaufsichtigung von Schachtbohrungen: Drilling Supervisor
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerWell Engineering Partners
Toldijk 17-19
Hoogeveen 7900
AusführungsortCH-5430 Wettingen
TED Nr.383838-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Nagra

Hardstrasse 73, Postfach 280

5430 Wettingen


E-Mail: george.wewerka@nagra.ch

Internet: www.simap.ch


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.6) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Nagra


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Tiefbohrungen (TBO) – Drilling Supervisor


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 76431500


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Tiefbohrungen (TBO) – Drilling Supervisor


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 76431500


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Tiefbohrungen (TBO) – Drilling Supervisor


II.2.5) Zuschlagskriterien Kostenkriterium - Name: Preis (Angebotssumme in CHF, exkl. MwSt.) / Gewichtung: 30 % Kostenkriterium - Name: Projektspezifische Kompetenzen des Personals / Gewichtung: 40 % Kostenkriterium - Name: Vorgehenskonzept, Serviceorganisation und QHSE-Management / Gewichtung: 30 %


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 114-260645


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung


Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 30.08.2018


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 5 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Well Engineering Partners Toldijk 17-19 Hoogeveen 7900 AP Niederlande NUTS-Code: CH0 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 8.675.556,75 CHF


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben Begründung des Zuschlagentscheides: Wirtschaftlich günstigstes Angebot. Rechtsmittelbelehrung: 1) gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden, 2) die Beschwerdefrist ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäß dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23.6.2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll. Und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird, 3) auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäß den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten, 4) eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdeschrift beizulegen, 5) das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Nagra behält sich das Recht vor, weitere, gleichartige Aufgaben, welche mit diesem Grundauftrag zusammenhängen freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i). Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 31.8.2018, Dok. 1035167


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 31.08.2018

VeröffentlichungGeonet Vergabe 146333 vom 04.09.2018