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Titel
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Umweltüberwachung im Bau
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLandestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Rauenstein 6a
09514 Lengefeld
AusführungsortDE-09514 Lengefeld
Frist21.06.2018
Vergabeunterlagenwww.evergabe.de/unterlagen
TED Nr.211291-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau

Rauenstein 6A

09514 Pockau-Lengefeld

Fax: +49 37367310130

Telefon: +49 373673100


E-Mail: Betrieb.FMZ@ltv.sachsen.de

Internet: www.talsperren-sachsen.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe.de/unterlagen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ökologische Baubegleitung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2018-78


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71313450


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22, Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Pockau-Lengefeld in der Ortslage Pockau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 10 Bau-Lose eingeteilt. Die örtlichen Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 2,2 km beginnend von der Mündung der Schwarzen Pockau in die Flöha flussaufwärts. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasser-schutzmauern, Brückenabriss, Brückenneubau usw.). Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71313450


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED42 Hauptort der Ausführung: Pockau-Lengefeld, DE


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der Umsetzung der planfestgestellten naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z.B. besondere Wetterverhältnisse,veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen – Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z.B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf). Im Allgemeinen umfasst die ökologische Baubegleitung mindestens die folgenden Aufgaben: — Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und Zweck von Naturschutzauflagen, — Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in anderer Weise beeinträchtigt werden dürfen (Tabuzonen), — Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, — fortlaufende Optimierung der weiteren Reduzierung von Eingriffen (sofern sich im Bauablauf herausstellen sollte, dass durch Maßnahmen, die bei der bisherigen Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt), — Baubegleitung (deren Intensität und Frequenz ist abhängig vom konkreten Einzelfall), — Begleitung der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen, — Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ausgangszustandes von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen, — Dokumentation des vollständigen Bauablaufes einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen und Rekultivierungsmaßnahmen (Protokolle, Vermerke, Fotodokumentation), — regelmäßige bzw. anlassbezogene Unterrichtung (Vorlage der Protokolle zur ökologischen Baubegleitung) der Planfeststellungsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde. Konkret ist durch den Auftragnehmer die fachliche Begleitung zu folgenden im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen wahrzunehmen: V 1 / CEF 1 Errichtung Fangedamm zur Wasserhaltung unter Einbeziehung des beauftragten Fischereisachverständigen/ÖBB. V 2 Verhinderung der Ansiedlung von Neophyten auf durch Baumaßnahmen geschaffene offene Böschungs- und Dammbereiche. S 1 Schutz aller Großgehölze im Einzugsbereich der Baumaßnahme. S 2 Schutz des Fließgewässers und seiner Sohlstruktur. S 3 / CEF 2 Schutz des aktuellen Fischbestandes durch Abfischen. A1 Rückbau der Sohlschwelle an der Ölmühle. CEF 4 Begehung der Eingriffsbereiche vor Baubeginn (vor Baufeldfreimachung) und Prüfung auf besetzte Nester oder Baumhöhlen. CEF 6 Sicherung des Samenpotentials gefährdeter Pflanzenarten. CEF 7 Anbringen geeigneter Nisthilfen für die Wasseramsel und Halbhöhlenbrüter vor Baubeginn. CEF 8 Regelmäßige Begehung des Baufeld und Absammeln von Amphibien. G1 Rasenansaaten.


II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 27.08.2018 Ende: 31.12.2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV. Reg. Nr. 103044052


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Beruf angeben: : Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang oder ein vergleichbarer Abschluss in der Fachrichtung Biologie, Naturschutz und Landschaftsplanung oder thematisch vergleichbare Abschlüsse an einer Universität, einer Technischen Hochschule oder einer Fachschule.


III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Siehe Vergabeunterlagen


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 21.06.2018


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21.08.2018


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 21.06.2018 Ortszeit: 13:00 Ort: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde Zschopau Rauenstein 6A 09514 Pockau-Lengefeld Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 3419771040 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Fax: +49 3419771049 Internet: www.lds.sachsen.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 16.05.2018

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 144648 vom 28.05.2018