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Titel
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Auslesen von Offline-Geräten und Datenfernübertragung an Messanlagen des Hydrologischen Landesmessnetzes
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerAckermann KG
Lankwitzer Str. 19
12107 Berlin
AusführungsortDE-20354 Hamburg
TED Nr.524816-2020
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Finanzbehörde Hamburg

Gänsemarkt 36

20354 Hamburg

Telefon: +49 40428231386


E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de

Internet: http.:www.hamburg.de/fb/


I.2) Gemeinsame Beschaffung ag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Wartungsvertrag Hydrologisches Landesmessnetz der Freien und Hansestadt Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2019000177


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71356000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Wartung und Instandsetzung von Messanlagen sowie das Auslesen von Offline-Geräten und Datenfernübertragung an Messanlagen des Hydrologischen Landesmessnetzes der Freien und Hansestadt Hamburg.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 680.000,00 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71356000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hauptort der Ausführung: Hamburg


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Wartung, Auslesung und Instandsetzung von Messanlagen sowie das Auslesen von Offline-Geräten und Datenfernübertragung an Messanlagen des Hydrologischen Landesmessnetzes der Freien und Hansestadt Hamburg. Dabei handelt es sich um gewässerkundliche Grundwasser- und Oberflächengewässermessstellen. Zusätzlich sind Grundwasser- und/ oder Stauwassermessstellen auf Altlast- und/ oder Verdachtsflächen zu warten und auszulesen. Die Details der nachgefragten Leistung ergeben sich aus den beigefügten Vertragsunterlagen und dem Technischen Leistungsverzeichnis. Im Rahmen der Gewässerkundlichen Überwachung von Beschaffenheit und Menge des Grundwassers durch Sammlung, Aufbereitung und Bewertung von ermittelten Daten durch die Behörde für Umwelt und Energie (BUE), wird der Zustand des Grundwassers flächendeckend und repräsentativ für Hamburg erfasst. Diese Daten sind unverzichtbare Grundlage für eine nachhaltige Bewirtschaftung, den vorsorgenden Grundwasserschutz, Erfassung möglicher Auswirkungen langfristiger Klimaveränderung auf das Grundwasserdargebot und zudem Grundlage für zahlreiche gesetzlich vorgegebene Berichtserstattungspflichten Hamburgs gegenüber Politik, Bürgerschaft und Bevölkerung, dem Bund und der EU. Aus der Richtlinie, die sich als Vorgabe aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG, bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts), dem Hamburgischen Wassergesetz (Hamb. WG, hier insbesondere § 64) sowie der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU‐WRRL) ergibt, ist die Aufstellung eines Monitoringprogramms zu erfüllen. Dazu wird ein umfangreiches, über das gesamte Hamburger Staatsgebiet angeordnetes Messnetz betrieben. Das Hydrologische Landesmessnetz besteht derzeit aus 669 Grundwassermessstellen und 67 Oberflächengewässermessstellen (Stand Januar 2019). Hinzu kommen zahlreiche Grundwasser- und Stauwassermessstellen auf kontaminierten Altlast- und/oder Verdachtsflächen, wobei besondere Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten sind. Die Messstellen sind mit Datensammlern des Herstellers Ackermann KG ausgerüstet. Die Gerätebeschreibung ist auf folgender Internetseite nachzulesen: www.ackermannkg.de. Der Wartungsvertrag für das Hydrologische Landesmessnetz der FHH und Messstellen auf Altlast- und Verdachtsflächen besteht aus 3 Teilaufgaben:


Teilaufgabe 1: Die Wartung und Instandsetzung von Messanlagen des Hydrologischen Landesmessnetzes der FHH an Grundwasser- und Oberflächengewässermessstellen sowie Messstellen auf Altlast- und Verdachtsflächen. Diese Aufgabe umfasst die Instandhaltung von Messgeräten (Druck- „P“, Temperatur- „T“ und Leitfähigkeitsmesssonden „L“), die zur Ermittlung von Grundwasserstands- und -beschaffenheitsdaten sowie Oberflächengewässer-wasserstandsdaten dienen. Sie umfasst weiterhin den Einbau, die Unterhaltung und Instandsetzung elektronischer Zentraleinheiten (digitale Datensammler „DS“ und Module zur Datenfernübertragung „DFÜ“) zum Speichern und Übertragen von Messwerten. Es ist die bestehende, eingesetzte (vorhandene) Technik zu warten und Instand zu halten. Es ist nicht Teil der Aufgabe, die gesamte Technik auszutauschen. Auszuwechseln sind ggf. einzelne Messanlagen, die aus unterschiedlichen Gründen (wie z. B. Materialermüdung aufgrund langjährigen Einsatzes) nicht mehr instand zu setzen sind.


Teilaufgabe 2: Auslesung von Messwerten aus digitalen Offline-Datensammlern, die in Kombination mit unterschiedlichen Messgeräten in den Messanlagen der oben genannten Messnetze zur Zustandsüberwachung des Grundwassers zum Einsatz kommen.


Teilaufgabe 3: Vorhalten und Betrieb eines Telefonserversystems zur Datenfernübertragung von Grundwasserständen und Grundwassertemperaturen sowie Oberflächengewässer-wasserständen durch mit DFÜ ausgerüstete Datensammler auf einen von der BUE unterhaltenen Server über Internet (FTP).


II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatz- und Qualitätskonzept / Gewichtung: 50 Preis - Gewichtung: 50


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 125-306571


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Wartungsvertrag Hydrologisches Landesmessnetz der Freien und Hansestadt Hamburg Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 26.10.2020


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Ackermann KG Inhaber Andreas Wichmann e. K. Lankwitzer Str. 19 Berlin 12107 Deutschland NUTS-Code: DE30 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 680.000,00 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar. — Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern, — Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter Internet: http.:www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen, — Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen, — Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer, — Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen sind seitens der Bieter auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Verfahrensbrief) entnehmen, — Der Vertrag beginnt am 1.12.2020 und endet am 30.11.2021. Danach verlängert er sich dreimalig um ein weiteres Jahr bis maximal 30.11.2024, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer bei der Finanzbehörde Postfach 30 17 41 Hamburg 20306 Deutschland Telefon: +49 40428231448 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 29.10.2020

VeröffentlichungGeonet Vergabe 155137 vom 05.11.2020