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Titel
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Planung für Straßenbahnverlängerung
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AusführungsortDE-90429 Nürnberg
TED Nr.272453-2021
Beschreibung

Abschnitt I: Auftraggeber


I.1) Stadt Nürnberg

Lorenzer Str. 30

90402 Nürnberg

Deutschland

Telefon: +49 91180258411

Fax: +49 9118028858411


E-Mail: marion.wirth@vag.de

Internet: http.:www.verkehsplanung.nuernberg.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.6) Haupttätigkeit(en): Andere Tätigkeit: Bereitstellung von Netzen zur Versorgung der Allgemeinheit mit Verkehrsanlagen per Straßenbahn


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Planung Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße, Referenznummer der Bekanntmachung: VPL 2021


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt Nürnberg plant die Verlängerung der Straßenbahn von der Allersberger Straße aus in das Entwicklungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 4600 „Brunecker Straße“ bis hin zur U-Bahnstation Bauernfeindstraße. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits eine grobe Vorplanung für den gesamten Planungsabschnitt Tristanstraße und Bauernfeindstraße erstellt. Die voraussichtlichen Gesamtprojektkosten belaufen sich auf ca. 30 Mio. EUR (netto). Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistung gemäß HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen §§ 47 ff. Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2).


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71322000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE254, Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Nürnberg plant die Verlängerung der Straßenbahn von der Allersberger Straße aus in das Entwicklungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 4600 „Brunecker Straße“ bis hin zur U-Bahnstation Bauernfeindstraße umzusetzen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits eine grobe Vorplanung für den gesamten Planungsabschnitt Tristanstraße und Bauernfeindstraße erstellt. Die voraussichtlichen Gesamtprojektkosten belaufen sich auf ca. 30 Mio. EUR (netto). Für die Maßnahme wird die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens notwendig. Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistung gemäß HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen §§ 47 ff. Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht nicht (freie Option). Als zusätzliche Leistungen hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vermessungsleistungen durchzuführen und die für die Planfeststellungsunterlagen notwendigen Fachgutachten (immissionstechnische Untersuchungen, wassertechnische Untersuchungen, umweltfachliche Untersuchungen, Baugrunduntersuchung etc.) zu ermitteln. Des Weiteren sind die Fahrleitungsanlagen der Tram zu planen. Für den Planungsabschnitt A sind zusätzlich Leistungen der Rückbauplanung von Ingenieurbauwerken und zugehörige Leistungen der Tragwerksplanung zu erbringen. Die tragwerksplanerischen Leistungen beschränken sich dabei Großteils auf die Erstellung von Baugruben- und Abbruchkonzepten. Die beschriebenen Leistungen werden innerhalb dieser Ausschreibung unter dem Dachobjekt Verkehrsanlagen zusammengefasst.


II.2.5) Zuschlagskriterien


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 032-080780


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung


Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 26.05.2021


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2, Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2, Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0, Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0, Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, Ansbach, 91522, Deutschland, Telefon: +49 981531277, E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de, Fax: +49 981531837


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 26.05.2021

VeröffentlichungGeonet Vergabe 158540 vom 02.06.2021