Titel | Durchführung einer Starkregenrisikoanalyse für Karlsruhe | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftragnehmer | WALD + CORBE Consulting GmbH Am Hecklehamm 18 76549 Hügelsheim | |
Ausführungsort | DE-76133 Karlsruhe | |
TED Nr. | 598026-2022 | |
Beschreibung | I.1) Tiefbauamt Stadt Karlsruhe Lammstraße 7 76133 Karlsruhe E-Mail: mailto: M.Balzer@thost.de Internet: www.karlsruhe.de/b3/bauen/tiefbau.de I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: SRRM | Starkregenrisikomanagement Stadt Karlsruhe II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Vergabe von Ingenieurleistungen zur Durchführung einer Starkregenrisikoanalyse nach Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 724.389,89 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE122 Hauptort der Ausführung: Stadt Karlsruhe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Land Baden - Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, dass landesweit, durch die einzelnen vom Land geförderten Kommunen einheitliche Handlungskonzepte für ein Starkregenrisikomanagement (SRRM) erstellt werden. Voraussetzung für die Landesförderung ist eine Umsetzung nach Vorgaben des Landes B-W auf Basis eines extra hierfür erstellten Leitfadens. Der Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ hat das Ziel, den verantwortlichen Entscheidungsträgern der Kommunalverwaltung ein landesweit einheitliches Verfahren zur Verfügung zu stellen. Der Leitfaden enthält Informationen und Anleitungen zur Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse in Bezug auf Starkregen und bildet damit die Grundlage für eine effektive Schadensreduzierung. Der Leitfaden ist unter folgendem Link einsehbar: Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/starkregen Das Starkregenrisikomanagement soll ein wichtiges und effektives Instrument sein, um Vorsorgemaßnahmen zu planen und umzusetzen. Das können z. B. bauliche Maßnahmen sein, die Wasser außerhalb von Ortschaften zurückhalten oder einen zügigen, möglichst schadensfreien Abfluss innerorts ermöglichen, oder auch der Schutz von Gebäuden durch bauliche Veränderungen. Zu einem integrativen Managementkonzept gehören außerdem Maßnahmen zur Verbesserung des Risikobewusstseins, die umfassende Information und Beratung der potenziell betroffenen Bürger sowie die Anpassung und Verbesserung der Einsatzplanung im Ernstfall. Auf dieser Basis plant das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe die Vergabe von Ingenieurleistungen für ein Starkregenrisikomanagement (SRRM) nach vorgenanntem Leitfaden. Für das Untersuchungsgebiet ist eine qualifizierte Grundlage zur Bewertung der starkregenbedingten Überflutungsgefahren und des Überflutungsrisikos zu erarbeiten. Darauf aufbauend ist anschließend ein ganzheitliches kommunales Handlungskonzept zur Minderung von Überflutungsschäden durch Starkregen zu erstellen. Die Arbeiten sind gemäß dem Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg und den darin vorgegebenen methodischen Standards durchzuführen. Die Entwicklung des kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzepts vollzieht sich hiernach in drei Stufen: 1. Hydraulische Gefährdungsanalyse: Ergebnis sind die Starkregengefahrenkarten; 2. Risikoanalyse; 3. Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement. . Die Beauftragung steht in Abhängigkeit eines positiven Förderbescheids durch das Land, der erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens genehmigt werden kann. II.2.5) Zuschlagskriterien Preis II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Die Beauftragung steht in Abhängigkeit eines positiven Förderbescheids durch das Land, der erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens genehmigt werden kann. Im Falle eines positiven Förderbescheids ist der Zeitpunkt der Beauftragung an die Laufzeit des Fördermittelantrags gebunden. Der Bieter erklärt sich damit bereit, die Bindefrist des Angebots entsprechend der Dauer des Fördermittelantrags ggf. entsprechend zu verlängern. Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 091-250682 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 12.10.2022 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 5 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Wald + Corbe Consulting GmbH Am Hecklehamm 18 Hügelsheim 76549 Deutschland NUTS-Code: DE124 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 724.389,89 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben Die Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Die Bewerber müssen sich eigenverantwortlich über ggf. nachgereichte Dokumente über die Vergabeplattform informieren. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt online einzureichen. Die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, eine postalische oder eigenhändige Abgabe oder eine Abgabe per Mail des Teilnahmeantrags/Angebotsabgabe ist nicht zulässig. Fragen zum Verfahren bitte grundsätzlich nur schriftlich über die Vergabeplattform. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe Deutschland E-Mail: mailto: vergabekammer@rpk.bwl.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nummer 1 GWB). 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Karlsruhe Deutschland E-Mail: mailto: vergabekammer@rpk.bwl.de VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 25.10.2022 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 168283 vom 02.11.2022 |