Vergebener Auftrag
Lieferauftrag (VOL)
IONICON Analytik GmbH Eduard Bodem
Gasse 3
6020 Innsbruck
DE-95447 Bayreuth
235998-2022
Abschnitt I:
I.1) Universität Bayreuth
Universitätsstraße 30
95447 Bayreuth
Telefon: +49 921550
E-Mail: mailto: vergabestelle@uni-bayreuth.de
Internet: www.auftraege.bayern.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: staatliche Behörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Massenspektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: 2022ZV000004
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 38433100 Massenspektrometer
II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Proton Transfer Reaktions Time-of-Flight Massenspektrometer (PTR-ToF-MS) zur Detektion und Quantifizierung von flüchtigen Kohlenwasserstoffen (VOC) und deren Oxidationsprodukten in der Atmosphäre. Das PTR-ToF-MS soll an der Universität Bayreuth als Teil eines neuen Keylabs dafür eingesetzt werden, Austauschprozesse zwischen Boden, Pflanze und Atmosphäre in natürlichen sowie anthropogen veränderten Ökosystemen zu analysieren. Das neue PTR-ToF-MS wird flexibel auf einer mobilen Plattform in einem Fahrzeuganhänger, an den stationären Messstationen des BayCEERs (Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung) oder in den Laboren der Universität Bayreuth eingesetzt werden.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 298.400,00 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 38433100 Massenspektrometer
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE242
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Proton Transfer Reaktions Time-of-Flight Massenspektrometer (PTR-ToF-MS) zur Detektion und Quantifizierung von flüchtigen Kohlenwasserstoffen (VOC) und deren Oxidationsprodukten in der Atmosphäre. Das PTR-ToF-MS soll an der Universität Bayreuth als Teil eines neuen Keylabs dafür eingesetzt werden, Austauschprozesse zwischen Boden, Pflanze und Atmosphäre in natürlichen sowie anthropogen veränderten Ökosystemen zu analysieren. Das neue PTR-ToF-MS wird flexibel auf einer mobilen Plattform in einem Fahrzeuganhänger, an den stationären Messstationen des BayCEERs (Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung) oder in den Laboren der Universität Bayreuth eingesetzt werden.
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Performance / Gewichtung: 29,64 Qualitätskriterium - Name: Einlass-System / Gewichtung: 14,81 Qualitätskriterium - Name: Betrieb / Gewichtung: 7,41 Qualitätskriterium - Name: Transport / Gewichtung: 11,11 Qualitätskriterium - Name: Zubehör / Gewichtung: 3,70 Qualitätskriterium - Name: Software / Gewichtung: 3,70 Qualitätskriterium - Name: Lieferung / Gewichtung: 7,41 Qualitätskriterium - Name: Kosten / Gewichtung: 22,22 Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 20,00
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 040-101199
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Massenspektrometer Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 19.04.2022
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde IONICON Analytik GmbH Eduard Bodem Gasse 3 Innsbruck 6020 Österreich NUTS-Code: AT332 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 310.924,37 EUR Gesamtwert des Auftrags / Loses: 298.400,00 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern Promenade 27 Ansbach 91522 Deutschland Telefon: +49 981531277 E-Mail: mailto: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Fax: +49 981531837
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Internet: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html Internet: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 29.04.2022