Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
DE-46325 Borken
350620-2022
Abschnitt I:
I.1) Stadt Borken
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Telefon: +49 2861-939139
Fax: +49 286193962920
E-Mail: mailto: vergabe@borken.de
Internet: www.borken.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur / Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Ingenieurleistung zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen LPH 1 - 4 (optional Lph 5 - 8) Referenznummer der Bekanntmachung: 97/2022
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Ingenieurleistungen LPH 1 - 4 (optional Lph 5 - 8) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA34 Hauptort der Ausführung: 46325 Borken
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Ingenieurleistungen LPH 1 - 4 (optional Lph 5 - 8) zur Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen, Ingenieurbauwerke (Brückenbau, Kanalbau), Verkehrsanlagen (Straßen- und Radwegeplanung), Freianlagenplanung für ökologische Aufwertung von Gewässern, Hydraulische Berechnungen, Artenschutzgutachten, Bodengutachten
II.2.5) Zuschlagskriterien Preis
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung der Planungs-/Beraterleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf: Stufe 1 (fest beauftragt): LPH 1-4 Stufe 2 (opitonal): LPH 5-8
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 102-285310
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung) Ein Auftrag / Los wurde vergeben: nein
V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXS0YHZYYXQ
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48147 Deutschland Telefon: +49 251-4110 E-Mail: mailto: vergabekammer@brms.nrw.de Fax: +49 251-4112165 Internet-Adresse: Internet: www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48147 Deutschland Telefon: +49 251-4110 E-Mail: mailto: vergabekammer@brms.nrw.de Fax: +49 251-4112165 Internet-Adresse: Internet: www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 Münster 48147 Deutschland Telefon: +49 251-4110 E-Mail: mailto: vergabekammer@brms.nrw.de Fax: +49 251-4112165 Internet-Adresse: Internet: www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 24.06.2022