Titel | Landkreisweise und kommunenscharfe Bestandserhebung der Wasserversorgungsstrukturen | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftragnehmer | BIT Ingenieure AG Standort Villingen-Schwenningen Goldenbühlstraße 15 78048 Villingen-Schwenningen | |
Ausführungsort | DE-78187 Geisingen | |
TED Nr. | 370816-2022 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Hauptstätter Straße 67 70178 Stuttgart Telefon: +49 711126-1543 Fax: +49 711126-1509 E-Mail: mailto: michael.brandt@um.bwl.de Internet: um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg, Ingenieurleistungen Erhebung Charge 1 - Los 4 (TUT) II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71800000 Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Landkreisweise und kommunenscharfe Bestandserhebung der Wasserversorgungsstrukturen. Wassermengenbilanzierungen. Bewertung der Versorgungssicherheit. Handlungsempfehlungen zur Trinkwasserversorgungssicherung. GIS-Datenmanagement. Los 4 - Landkreis Tuttlingen II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 120.208,00 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE137 Hauptort der Ausführung: Landkreis Tuttlingen II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Vor dem Hintergrund des „Dürresommers 2018“ und des sich immer deutlicher abzeichnenden Klimawandels hat das Land Baden-Württemberg das Projekt „Masterplan Wasserversorgung“, initiiert. Im Rahmen des Masterplans ist durch die Auftragnehmer die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen abzuschätzen, dem wachsenden Trinkwasserbedarf gegenüber zu stellen und die Struktur der Wasserversorgung zu erheben. Die Erhebungen und Untersuchungen haben von den Auftragnehmern landkreisweise und kommunenscharf zu erfolgen. Die zukünftige Entwicklung der Wasserressourcen ist abzuschätzen und der prognostizierten Entwicklung des Wasserbedarfs gegenüberzustellen. Dafür ist das aktuelle Grundwasserdargebot darzustellen und mithilfe von Langzeitbeobachtungen, Stresstests und Klimaprojektionen eine Prognose mit einem Zeithorizont bis 2050 zu erstellen. Anhand von Prognosen des statistischen Landesamtes BW ist von den Auftragnehmern die Bevölkerungsentwicklung und der zukünftige Trinkwasserbedarf abzuschätzen, insb. auch hinsichtlich des Tagesspitzenbedarfs während Hitzeperioden. Aus den Bilanzen sind zukünftige Mehrbedarfe abzuleiten. Außerdem ist die Versorgungssicherheit zu bewerten. Darüber hinaus sind Daten zur Ausfallsicherheit und zur Rohwasserqualität zu erfassen. Aus den erhobenen Daten und Bewertungen sind Maßnahmen abzuleiten und kommunenscharfe Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Die Erhebung der erforderlichen Strukturdaten (Entnahmebrunnen, Wasserversorgungsbauwerke und - leitungen, Versorgungsgebiete) mit den zugehörigen Informationen hat digital mittels GIS-Anwendung zu erfolgen. Die Ergebnisse der Erhebungen und Untersuchungen sind von den Auftragnehmern sowohl in Form von Berichten pro Landkreis (mit kommunenscharfen Handlungsempfehlungen) als auch als landesweiter Geodatensatz (GIS) und darauf aufbauendem digitalem Kartenlayer (GIS) den zuständigen Behörden und Kommunen zur Verfügung zu stellen. Die Daten und Ergebnisse der Erhebungen sind zum Ende der Leistungserbringung in eine Projektdatenbank bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg gemäß vordefinierten Vorgaben einzustellen. Das Projekt ist auf insgesamt 5 Jahre für die landesweite Erhebung in den 44 Land- bzw. Stadtkreisen angelegt. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erhebung für das sogenannte Los 4 in der Charge 1. Dieses Los 4 umfasst die Erhebung im Landkreis Tuttlingen. Der Erhebungsbeginn ist im Februar 2022 vorgesehen. Für die Erhebung und Bewertung ist eine Bearbeitungszeit von 12-13 Monaten pro Los veranschlagt. II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Berufliche Qualifikation des Projektteams / Gewichtung: 5 Qualitätskriterium - Name: Erfahrung Projektteam / Gewichtung: 15 Preis - Gewichtung: 80 II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 056-141593 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Los-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Los 4 - Landkreis Tuttlingen Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 21.04.2022 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde BIT Ingenieure AG Goldenbühlstraße 15 Villingen-Schwenningen 78048 Deutschland NUTS-Code: DE136 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Dr. Pecher AG Am Ockenheimer Graben 30 Bingen 55411 Deutschland NUTS-Code: DEB3J Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 120.208,00 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) durchgeführt. In einem vorgelagerten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sind keine geeigneten Angebote abgegeben worden. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 721/926-8730 E-Mail: mailto: vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 721/926-3985 Internet-Adresse: Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 721/926-8730 E-Mail: mailto: vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 721/926-3985 Internet-Adresse: Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland Telefon: +49 721/926-8730 E-Mail: mailto: vergabekammer@rpk.bwl.de Fax: +49 721/926-3985 Internet-Adresse: Internet: www.rp.baden-wuerttemberg.de VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 05.07.2022 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 165671 vom 11.07.2022 |