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Titel
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Weiterentwicklung der operationellen Wasserhaushaltsmodellierung zur Berechnung von Hoch- und Niedrigwasservorhersagen
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerHydron Umwelt und Wasserwirtschaft GmbH
Ritterstraße 9
76137 Karlsruhe
AusführungsortDE-76185 Karlsruhe
TED Nr.392425-2022
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Griesbachstraße 1

76185 Karlsruhe


E-Mail: mailto: melanie.unger@lubw.bwl.de

Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Weiterentwicklung der operationellen Wasserhaushaltsmodellierung zur Berechnung von Hoch- und Niedrigwasservorhersagen


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Weiterentwicklung der operationellen Wasserhaushaltsmodellierung zur Berechnung von Hoch- und Niedrigwasservorhersagen


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 966.000,00 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE122 Hauptort der Ausführung: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Mit dem Wasserhaushaltsmodell LARSIM werden in der Hochwasservorhersagezentrale der LUBW operationelle Abfluss- und Wassertemperaturvorhersagen für die Gewässer in Baden-Württemberg sowie für ausgewählte Gewässer im Einzugsgebiet des Hochrheins berechnet. Diese Vorhersagen bilden die Grundlage für die operationellen Aufgaben im Bereich der Niedrigwasservorhersage, des Niedrigwassermanagements, der Wassertemperaturvorhersage, der pegelbezogenen Hochwasservorhersage und der flächenhaften Hochwasserwarnung für keine Einzugsgebiete. Um die Vorhersagequalität weiter zu verbessern und die in der HVZ genutzten Modelle an neue Entwicklungen anzupassen muss das Wasserhaushaltsmodell LARSIM kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt werden. Zusätzlich benötigt die HVZ Unterstützung bei der Kontrolle des operationellen Modellbetriebs sowie bei der Fehlerbehebung im Routinebetrieb und auch im Hochwassereinsatz bzw. in Niedrigwasserphasen oder in Zeiten kritischer Wassertemperaturen. Nicht zuletzt ist es nach jedem abgelaufenen Ereignis erforderlich, die Vorhersagequalität zu analysieren und daraus Verbesserungsbedarf im HVZ-System zu konkretisieren und umzusetzen.


II.2.5) Zuschlagskriterien Preis


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Der Auftrag erfordert spezielle Kenntnisse im Bereich der operationellen hydrologischen Modellierung, insbesondere mit dem Wasserhaushaltsmodell LARSIM sowie umfangreiche Kenntnisse der operationellen Modell-Systeme und der zugehörigen Datenflüsse an der HVZ sowie Erfahrung in der Steuerung und Wartung des automatisierten operationellen Ablaufs im HVZ-System.


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 126-359610


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 4500871878/43 Bezeichnung des Auftrags: Auftragsvergabe HYDRON Ingenieurgesellschaft für Umwelt und Wasserwirtschaft mbH Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 14.07.2022


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde HYDRON Ingenieurgesellschaft für Umwelt und Wasserwirtschaft mbH Ritterstr., 9 Karlsruhe 76137 Deutschland NUTS-Code: DE122 Internet-Adresse: Internet: www.hydron-gmbh.de Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 966.000,00 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YYME


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 14.07.2022

VeröffentlichungGeonet Vergabe 165988 vom 21.07.2022