Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Planungsgesellschaft für Wasserbau und Wasserwirtschaft mbH, PROWA Neuruppin
Straße des Friedens 2 A
16816 Neuruppin
DE-14715 Havelaue
510241-2022
Abschnitt I:
I.1) Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Otto-von-Guericke-Str. 5
39104 Magdeburg
Telefon: +49 391-5810
Fax: +49 391-5811226
E-Mail: mailto: vergabestelle.nord@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de
Internet: lhw.sachsen-anhalt.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Landesbetrieb
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Hochwasserschutz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: HWSB Sandau - Havelberg km 81,875 - 82,5 - örtl. BÜ und SiGeKo Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0160/GN
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Ziel der Maßnahme ist es, durch Deichsanierung und -erhöhung für den untersuchten Deichabschnitt zwischen km 81,875 - 82,5 eine ausreichende Hochwassersicherheit herzustellen und an die inzwischen sanierten Deichabschnitte ober- und unterhalb anzuschließen. Dazu ist die örtl. Bauüberwachung und die SiGeKo durchzuführen.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 35.012,32 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE0D Hauptort der Ausführung: Landkreis Stendal, Kommunalverwaltungsbereich der Gemeinde Schönhausen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: örtl. BÜ, SiGeKo
II.2.5) Zuschlagskriterien Preis
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: ELER HWS
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 119-335657
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 22/N/0160/GN Bezeichnung des Auftrags: HWSB Sandau - Havelberg km 81,875 - 82,5 - örtl. BÜ und SiGeKo Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 07.09.2022
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Planungsgesellschaft für Wasserbau und Wasserwirtschaft mbH, PROWA Neuruppin Straße des Friedens 2a Neuruppin 16816 Deutschland NUTS-Code: DE40D Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 35.012,32 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben 1) Informationen zum Verfahren können über den Link unter I.3) abgerufen werden (u.a. die Angebots- / Vergabeunterlagen (VGU)). . 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. . 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben; . 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über den Link unter I.3) zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern,Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. . 5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen. . 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. . 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. . 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet; . 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. . 10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter Internet: lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. + 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-AnhaltPostanschrift Ernst-Kamieth-Str. 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland E-Mail: mailto: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Fax: +49 345-5141115
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die rst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 14.09.2022