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Titel
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Durchführung von Bodenuntersuchungen für den Zukunftsgarten Duisburg
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftragnehmergeo-id GmbH
Werkstr. 15
45527 Hattingen
AusführungsortDE-47051 Duisburg
TED Nr.524750-2022
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Umweltamt - 31-02 IGA2027

Schifferstr. 190

47059 Duisburg

Telefon: +49 203/283-5624

Fax: +49 203/283-2883


E-Mail: mailto: j.stapf@wb-duisburg.de

Internet: www.wb-duisburg.de


I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung, Stadtreinigung, Stadtentwässerung, Planung und Unterhaltung der Spielplätze, Betrieb der städtischen Friedhöfe und des Krematoriums, Pflege der Grünflächen, Hochwasserschutz


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 2022-0288 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Grüner Ring Süd - Bodenuntersuchung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0288


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71351500 Bodenuntersuchungen


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Die mit dieser Ausschreibung angefragten fachgutachterlichen Leistungen einschließlich aller erfor-derlichen Feldarbeiten und Laborarbeiten sollen eine Grundlage für die Planungsaufgabe bilden. Gleichzeitig sind im weiteren Prozess die notwendigen Maßnahmen im Umgang mit dem vorhandenen Boden im Rahmen der erforderlichen Arbeiten festzulegen.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 85.605,33 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA12 Hauptort der Ausführung: Stadt Duisburg - Umweltamt - 31-02 IGA2027 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Untersuchung des Oberbodens/ des Bodens: - im Bereich von neu anzulegenden Wegen - im Bereich der Wälle - im Bereich der neu anzulegenden Nutzgärten, Annahme: Die Pflanzen werden nicht in Hochbeete gesetzt - im Bereich von geplanten Sport- und Spielflächen - im Bereich von Vegetationsflächen Untersuchung des abzubrechenden/ abzutragenden Materials: - der Bestandswege - der Wälle Bodenmechanik: - Untersuchung der Altlastenverdachtsflächen (im Bereich der neu anzulegenden Wege/ be-festigten Flächen, Spielflächen, Nutzgärten, abzutragende Wälle) - Erstellung von Sieblinien/ kf-Wert bestimmen/ Lagerungsdichte bestimmen (im Bereich aller befestigter Wege/ Flächen und der angrenzenden Flächen zur Beurteilung der Versickerung in die Grünflächen) - Einstufung der Proben in Homogenbereiche/ Angabe der Bodenklasse - Einstufung der Proben in Bodengruppen - Bestimmung der Frostempfindlichkeit (im Bereich aller Wege/ befestigter Flächen) - Bestimmung der Tragfähigkeit (im Bereich aller Wege/ befestigter Flächen) - Beurteilung der Wiedereinbaubarkeit von vorhandenen Tragschichten (RCL-Analyse) Bodenchemie: - Untersuchung und Auswertung nach LAGA Boden - Untersuchung und Auswertung nach LAGA Bauschutt - Deponieklassenbestimmung in Anlehnung an die Deponieklassenverordnung (2009) bei Überschreitung von Z 2 inkl. Auswertung - Bestimmung der Prüfwerte für Böden/ Oberböden für Vegetationsflächen nach BBodSchV - Bestimmung der Prüfwerte für Böden/ Oberböden für Spielplatzflächen nach BBodSchV - Bestimmung der Prüfwerte für Böden/ Oberböden für Nutzgärten nach BBodSchV - Beurteilung der Wiedereinbaubarkeit (Böden/ Oberböden und vorhandene Tragschichten (RCL-Analyse))


II.2.5) Zuschlagskriterien Preis


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 109-308142


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Auftragsvergabe Geo-id GmbH Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 30.08.2022


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 11 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 11 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 11 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Geo-id GmbH Werksstraße 15 Hattingen 45527 Deutschland Telefon: +49 2324/9029270 E-Mail: mailto: info@geo-id.de NUTS-Code: DEA56 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 85.605,33 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYD32


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland Zeughausstraße 2-10 Köln 50667 Deutschland Telefon: +49 2211473045 E-Mail: mailto: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de Fax: +49 2211472889


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 21.09.2022

VeröffentlichungGeonet Vergabe 167476 vom 28.09.2022